Landesausschuss
Sprecher
Volker ThielFon 030 - 23252317
Stellvertretende Sprecher
Marcel GründelBettina von Seyfried
Lars Lindemann beim Landesausschuss zur Gesundheitspolitik
Aufgaben und Kompetenzen
(1) Der Landesausschuss ist das dem Landesparteitag nachgeordnete ständige Organ.
(2) Seine Aufgabe ist die Beratung und Beschlussfassung über die zwischen den Parteitagen anfallenden politischen und organisatorischen Fragen.
(3) Dem Landesausschuss vorbehalten ist
1. die Wahl der Mitglieder des Landessatzungsausschusses,
2. die Wahl der Mitglieder der Haushaltskommission,
3. die Einsetzung und Auflösung der Landesfachausschüsse und -arbeitskreise,
4. die Zuwahlen in die Landesfachausschüsse und -arbeitskreise,
5. die Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung für die Landesfachausschüsse,
6. die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Landesverband und einem Bezirksverband in personeller, politischer oder finanzieller Art auf Antrag des Vorstandes beider betroffenen Gliederungen sowie
7. die Entscheidung über die vorläufige Amtsenthebung einzelner Mitglieder des Landesvorstandes als Vorbereitung eines Parteiordnungsverfahrens, das schwerere Maßnahmen als einen Verweis zum Gegenstand hat.
(4) Nach Anhörung der Fraktion der FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin ist der Landesausschuss überdies zuständig für
1. die Wahl einer Verhandlungskommission für Koalitionsverhandlungen,
2. die Wahl der Mitglieder eines Koalitionsausschusses sowie
3. die Nominierung der Vorschläge für die Regierungsmitglieder der FDP im Berliner Senat.
(5) Der Landesausschuss besteht aus 84 von den Bezirksausschüssen gewählten Delegierten. Die Mitglieder des Landesvorstandes und andere Funktionsträger gehören, sofern sie nicht Delegierte sind, dem Landesausschuss als beigeordnete Mitglieder mit nur beratender Stimme an; das Nähere ergibt sich aus dem Anhang „Beiordnungen“.
Auszug aus der Landessatzung










