Änderung des § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes

Die FDP Berlin fordert die Änderung des § 4 Abs. 5 TVG in folgender Weise:

„Mit Ablauf des Tarifvertrages verlieren die Rechtsnormen ihre Gültigkeit. Die Tarifvertragsparteien können abweichend von der Regelung des Satzes 1 vereinbaren, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages auch nach dessen Ablauf solange weitergelten sollen, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Eine Abmachung nach Satz 2 ist bei Vorliegen einer der Voraussetzungen von § 3 Abs. 3 ausgeschlossen.“

Bisherige Regelung: § 4 Abs. 5 TVG bestimmt: „Mit Ablauf des Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.“