Altersdiskriminierung bei ehrenamtlichen Richtern

Der Berliner Landesverband der FDP setzt sich dafür ein, dass die Altersgrenze von 70 Jahren für ehrenamtliche Richter und Richterinnen/Schöffen in der Straf -, Handels-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit aufgehoben wird.

Die bestehende Altersgrenze von 70 Jahren ist nicht sachlich zu begründen und nicht gerechtfertigt. Es wird völlig verkannt, dass ältere Menschen heute in der Regel besser ausgebildet, aktiver und gesünder sind als in jeder Generation zuvor.

Eine wichtige Voraussetzung für die Gestaltung des demografischen Wandels ist u.a. ein positives Bild des Alters.