Bedürfnisorientierte Pflege und Betreuung durch einen neuen Rechtsrahmen sichern

Die individuelle Pflege und Betreuung von Menschen, die aufgrund Alter, Krankheit oder Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind, ist ein wichtiges Anliegen liberaler Sozialpolitik.

Die Zahl der pflegebedürftigen Berlinerinnen und Berliner wird weiterhin kontinuierlich steigen; ebenso wachsen die Anforderungen an eine adäquate Betreuung dieser Personen vor allem im stationären Bereich. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels betrachtet es die FDP als wichtige Aufgabe, sich diesen Herausforderungen zu stellen und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu gestalten.

Die Regelungskompetenz für das Heimrecht ist mit Inkrafttreten der Föderalismusreform auf die Länder übertragen worden.

Die Berliner FDP setzt sich im Sinne einer bedürfnisorientierten stationären Pflege für eine liberale Ausgestaltung des Heimrechts ein.

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Folgende Eckpunkte bilden die Grundlage eines liberalen Landesheimgesetzes:

Klare Abgrenzung des Regelungsbereiches

Für die Abgrenzung zwischen Heimen und ambulant betreuten Wohnformen bieten die vorhandenen Regelungen nur Anhaltspunkte. In der Praxis resultiert daraus Unsicherheit, ob eine Einrichtung unter das Heimgesetz fällt oder nicht, was die Entwicklung neuer Wohnformen einschränkt und Investitionshemmnisse für die Wohnungswirtschaft bewirkt.

Im Landesheimgesetz soll der Geltungsbereich durch die konkrete Definition von Heim mittels klarer Abgrenzung von selbst gewählten, ambulant betreuten Wohnformen klar geregelt werden. Für selbst gewählte Wohnformen mit ambulanter Betreuung soll das Landesheimgesetz nicht gelten, um die Wettbewerbsorientierung von Leistungsanbietern, also die Vielfalt bedürfnisorientierter Pflege- und Betreuungsangebote zu erhöhen.

Darüber hinaus soll das Landesheimgesetz die Stärkung der Innovation und Öffnung für neue Angebote ermöglichen.

Pflegeanbieter sind am besten in der Lage, ihre Angebote individuell und zielgruppenorientiert weiter zu entwickeln. Deshalb soll es im Rahmen des Landesheimgesetzes einfacher werden, fließende Übergänge in andere Wohnformen, vor allem im Bereich der Betreuung von Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen, zu gestalten.

Folgerichtige Trennung ordnungs-, leistungs- und vertragsrechtlicher Standards

Im Landesheimgesetz soll die Festlegung klarer ordnungsrechtlicher Standards für stationäre Heime erfolgen. Leistungsstandards gehören hingegen in das SGB.

Beim Heimvertragsrecht handelt es sich um Gegenstände des bürgerlichen Rechts, die deshalb im Zivilrecht, also im Bürgerlichen Gesetzbuch verortet werden müssen. Die konsequente Trennung ordnungs- und leistungsrechtlicher Komponenten gilt auch für die Zuständigkeit der jeweiligen Kontrollinstanzen.

Beteiligungsmöglichkeiten von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern stärken und vereinfachen

Die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner an internen Angelegenheiten muss als demokratisches Grundrecht sichergestellt sein, wobei jedoch keine Verpflichtung zur Mitwirkung besteht. Je einfacher Mitwirkungsrechte in Anspruch genommen werden können, desto eher und intensiver werden sie auch genutzt. Deshalb müssen bestehende Vorschriften konkretisiert werden.

Mehr Transparenz und Qualitätssicherung

Die Berliner FDP setzt sich für ein würdevolles Leben ein. Die Sicherstellung bundeseinheitlicher Mindeststandards für stationäre Pflegeinrichtungen muss gewahrt werden. Hierzu gehören ebenfalls unangemeldete Kontrollen, auch mit unabhängigen Sachverständigen.

Zur Sicherung einer adäquaten Versorgung und Betreuung muss die verbraucherorientierte Ergebnisqualität maßgebend werden, was darüber hinaus zu einer Verschlankung des Dokumentationssystems beiträgt.

Es ist ein landesweit einheitliches Zertifizierungssystem für Heime einzuführen, um die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen.

Außerdem spricht sich die FDP für eine Überprüfung der baulichen Anforderungen an Heime aus. Diese müssen besser mit dem Betreuungskonzept koordiniert werden.

Bürokratieabbau

Den Übergang der Regelungskompetenz für das Heimrecht auf die einzelnen Bundesländer betrachten Liberale als Chance, den Bürokratieabbau in der Pflege voranzutreiben. Insbesondere die Überschneidungen von Heim- und Sozialleistungsrecht können auf Landesebene aufgehoben werden.

Individuellen Zuschnitt der Betreuung ermöglichen

Die FDP Berlin setzt sich außerdem dafür ein, Betreuungsleistungen externer Anbieter undder Angehörigen besser mit den Pflegestufen zu vernetzen, um die Entwicklung einer abgestuften Leistungs- und Preisstruktur zu fördern und bessere Übergänge zwischen familiärer, ambulanter und stationärer Pflege zu ermöglichen.