Chancen eröffnen, Erwartungen aussprechen – Eigenverantwortung als Schlüssel liberaler Integrationspolitik

Einleitung

In vielen Teilen unserer Stadt sind Integrationsprobleme real und konkret sichtbar. Wir beobachten mit Sorge, wie ein Teil der Zuwanderer sich der Teilhabe an unserer Gesellschaft entzieht und sich in Parallelgesellschaften zurückzieht. Diese Realität zu leugnen, sie zu beschönigen oder zu relativieren, trägt nicht zur Lösung der Probleme bei, sondern sorgt dafür, dass diese sich immer weiter verschärfen. Um die eingefahrenen Wege der „Multi-Kulti-Apologeten“ auf der einen Seite und der Scharfmacher auf der anderen Seite zu verlassen, bedarf es liberaler Lösungsansätze. Die Berliner Liberalen schätzen die Bereicherung durch Zuwanderer aus unterschiedlichen Kulturkreisen, denn wir wollen keine Monokultur. Wir sind stolz auf die Vielfalt, die unsere Stadt auch international attraktiv macht. Dieser Vorteil kann aber nur dann zum Tragen kommen, wenn all die verschiedenen kulturellen, religiösen und individuellen Lebensentwürfe den Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unsere aufgeklärte, pluralistische und säkulare Gesellschaftsordnung respektieren. Ein solches Gemeinwesen herzustellen ist das Ziel liberaler Integrationspolitik.

Grundprinzipien liberaler Integrationspolitik

Integration durch Eigenverantwortung

In den meisten Fällen verlaufen Migration und Integration erfolgreich. Unternehmer und Arbeitnehmer ausländischer Herkunft sind für Berlin ein bedeutender Faktor – wirtschaftlich und sozial. Zwölf Prozent der Berliner Unternehmen haben einen ausländischen Betreiber, zahlreiche Betriebe von Zuwanderern mit einem Migrationshintergrund kommen hinzu. Viele der besten Berliner Schüler und Studenten haben einen Migrationshintergrund. Viele Zuwanderer konnten trotz zum Teil erheblicher Probleme bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Diese Menschen, über die man selten spricht, haben sich in der Regel nicht auf staatliche Hilfsangebote verlassen, sondern auf Eigeninitiative gesetzt.

Für uns Liberale sind Menschen mit Migrationshintergrund zuallererst mündige Individuen, die eigenverantwortliche Entscheidungen treffen. Wir müssen sie ernst und damit in die Verantwortung für unser Gemeinwesen nehmen. Berlin bietet den Menschen, die hierher kommen, viele Chancen für eigenverantwortliches Engagement. Die Berliner sind tolerant, offen und großzügig. Jedes Jahr investieren wir öffentliche Mittel in Millionenhöhe in Angebote der Teilhabe und Integration. Wenn Integration scheitert, ist das nicht zuallererst auf einen Mangel an Chancen, sondern auf deren mangelhafte Wahrnehmung zurückzuführen. Statt zusätzliche Angebote zu fordern und pauschal nach „mehr Toleranz“ zu rufen, muss unsere Gesellschaft Einwanderer vielmehr motivieren, ihr kreatives Potenzial im Kontext und unter den Bedingungen unseres Gemeinwesens zu entfalten und eigene Anstrengungen zu unternehmen.

Integration durch positives Gesellschaftsbild

Wir müssen uns die Mühe machen, das Ziel des Prozesses „Integration“ zu definieren. Wir müssen einen Rahmen bieten durch Anreize, Regeln und Grenzen. Dies erschwert nicht, sondern es erleichtert die Integration. Deutschland bietet jenen, die zu uns kommen, eine auf dem Fundament des Humanismus, der Aufklärung und der Toleranz gewachsene Gesellschaft, eine unermessliche kulturelle Schaffenskraft im Bereich der Musik, der Literatur, der Philosophie und der Wissenschaften, eine hervorragende Infrastruktur, eine rechtsstaatlich-demokratische Verfassung sowie einen Entfaltungsraum, der sich durch eine weltweite Spitzenstellung hinsichtlich der Möglichkeiten gesellschaftlichen Aufstiegs und der Freiheit individueller Lebensentwürfe, aber auch durch das umfassende System der sozialen Sicherung auszeichnet.

Die meisten Menschen, die nach Deutschland kommen, respektieren und wertschätzen diesen Rahmen. Wer jedoch keinen Respekt und keine Sympathie für unser Land, seine Gesellschaft und ihre Kultur, für unser Gemeinwesen empfindet, wer Freiheit und den demokratischen Rechtsstaat verachtet und diskreditiert, der wird auch keine Verantwortung dafür übernehmen. Ohne die Verantwortung der einzelnen Menschen aber verliert unsere Gesellschaft ihren Zusammenhalt. Wir Liberale aber verstehen unsere Gesellschaft als Gemeinwesen freier und Verantwortung tragender Bürgerinnen und Bürger. Offenheit und Respekt sind liberale Grundüberzeugungen. Niemals jedoch funktionieren sie dauerhaft als Einbahnstraßen. Im Bereich der Integrationspolitik müssen sie nicht nur von Seiten der aufnehmenden Gesellschaft gegenüber Einwanderern, sondern insbesondere auch von Einwanderern gegenüber der unserer Gesellschaft getragen werden. Zuwanderung fördert eine positive gesellschaftliche Veränderung. Die Zugewanderten müssen aber unsere verfassungsmäßigen Grundwerte und die kulturelle Identität Deutschlands anerkennen.

Welche Motivation wir uns wünschen

Die Menschen mit Migrationshintergrund sind keine homogene Gruppe. Integrationspolitik erfordert daher eine differenzierte Herangehensweise. Eine wichtige Differenzierung ist die nach Motiven für die Einwanderung. Wir möchten Einwanderern, die wegen Rechtsstaatlichkeit, Freiheitlichkeit, individueller Entfaltungs- und Aufstiegschancen etc. nach Deutschland kommen, Chancen bieten. Wir wünschen uns Menschen, die die Chancen unseres Landes nutzen und ihren produktiven Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Wir möchten noch mehr Erfolgsgeschichten sehen: Mehr Eingliederung und mehr Teilhabe, mehr türkischstämmige Lehrer, mehr arabischstämmige Forscher und mehr sozialen Aufstieg. Was wir voraussetzen, ist ein Interesse an der Integration, sichtbar in der Nutzung der Chancen, der Akzeptanz der Regeln unserer Gesellschaft und der Bereitschaft und Initiative zur persönlichen Integration, auch wo diese eine persönliche Veränderung notwendig macht.

Menschen und ihre Ängste ernst nehmen

Das Schüren von Ängsten und das Ernstnehmen von Ängsten sind verschiedene Dinge. Menschen, die im täglichen Leben mit den Folgen gescheiterter Integration konfrontiert sind, entwickeln eine andere Sensibilität als solche, die in Stadtteilen zu Hause sind, in denen diese Probleme nicht auftreten. Dies enthebt uns als politisch Handelnde aber nicht der Pflicht, die Sorgen der Betroffenen ernst zu nehmen. Es ist Aufgabe der Politik, den Menschen zuzuhören, sie ernst zu nehmen und Antworten auf ihre Fragen nach der gesellschaftlichen Zukunft zu geben. Wer die Ängste der Menschen nicht registriert, wer sie bagatellisiert, zeigt dadurch nur, dass er ihre Fragen nicht beantworten kann. Damit geben wir uns nicht zufrieden. Zwar ist es richtig, dass viele Problemstellungen bereits heute gesetzlich geregelt wurden. Der Vollzug wird jedoch vielfach aus ideologischen oder monetären Gründen vernachlässigt. Die konsequente Anwendung der Gesetze und deren Vollzug ist daher Grundvoraussetzung für das Gelingen von Integrationspolitik.

Integration und Religion

Unsere europäische Identität hat sich in der christlich-jüdischen Tradition entwickelt und verkörpert die Errungenschaften der Aufklärung und des Humanismus. Diese Werte bilden das Grundgerüst für unsere deutsche und europäische Gesellschaft. Der Islam ist die Religion einer großen Gruppe von Einwanderern. Die Ausübung des Islams in unterschiedlichen Formen ist in Deutschland Realität und durch die Religionsfreiheit garantiert. Dennoch stellt der Islam eine Herausforderung für unsere Gesellschaft dar, da er die Religionsausübung mit der Freiheit anderer Muslime oder von Nicht-Muslimen einschränkenden Verhaltensvorgaben, rechtlichen Vorschriften und Vorgaben für die politische und gesellschaftliche Ordnung verbindet.

Wir Liberale nehmen diese Herausforderung auf der Basis unserer Grundwerte an: Wir verteidigen die Freiheit der Religionsausübung. Muslime können in Deutschland ihre Religion ausüben. Wir verteidigen aber auch die Trennung von Staat und Religion. Diese ist eine in Jahrhunderten erkämpfte wesentliche Errungenschaft europäischer Gesellschaften. Muslime, die in unserem Land leben, müssen dies respektieren. Bei diesem Grundsatz kann es keine Ausnahme für den Islam geben. Es gilt nur eine Rechtsordnung: Unser Grundgesetz und die auf seinem Fundament demokratisch für alle Bürger entstandenen Gesetze. Die Heranziehung der „Scharia“ als alternative oder ergänzende Rechtsquelle ist für uns inakzeptabel, insbesondere auch im Familienrecht. Die „Scharia“ ist mit unseren Werten absolut unvereinbar und hat in Deutschland keinen Platz.

Viele Lebensweisen – gemeinsame Werte

Diversität ist Bereicherung – eine liberale Grundüberzeugung. Wir wünschen sie uns, denn sie macht unsere Gesellschaft stark. Sie schafft eine Vielfalt von Ansätzen zur Beförderung von Freiheit, Sicherheit und Wohlstand, eine Vielfalt von persönlichen Weltanschauungen, Problemlösungsansätzen und kulturellem Schaffensdrang. Soweit sich aber zuwandernde Vielfalt auf die Inanspruchnahme sozialer und anderer Serviceleistungen unseres Gemeinwesens konzentriert, dann ist sie nicht im Interesse der Gesellschaft.

Unverhandelbar sind für uns die Grundwerte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Hierzu gehören neben der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz insbesondere Meinungs- und Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Achtung gleichgeschlechtlicher Beziehungen – auch die aus der deutschen Geschichte resultierende Verantwortung. Unsere Gesellschaft hat als aufnehmende Gesellschaft das Recht, klare Bedingungen zu definieren und diese gegenüber den Einwanderern zu kommunizieren und einzufordern. Dies ist für die Zuwanderer eine dringend nötige Integrationshilfe, denn diese Definition gewährt eine Orientierung in unserer Gesellschaft. Wer die Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht respektiert, wer andere Lebensweisen und religiöse Vorstellungen als seine eigenen nicht akzeptieren will, der kann und soll nicht dauerhaft in unserem Land leben. Deutschland hat das Recht und die Pflicht, seine aufgeklärte, rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung zu schützen.

Integration durch Anstrengung und Leistung

Integration ist mit Interessen der Einwanderer einerseits und mit Interessen der aufnehmenden Gesellschaft andererseits verbunden. Das Interesse der Zuwanderer, in einem freiheitlich-demokratischen Land zu leben und in diesem Land faire, realistische Chancen zur eigenständigen Sicherung der Existenz und Erwirtschaftung von Wohlstand zu genießen, ist legitim. Legitim ist auch das Interesse der aufnehmenden Gesellschaft, durch die Zuwanderung einen Nutzen für die Wohlfahrt des Gemeinwesens zu erreichen. Berlin braucht Berlinerinnen und Berliner, die zur Entwicklung unserer Stadt einen positiven Beitrag leisten. Dazu gehören qualifizierte und integrationsbereite Zuwanderer. Ein Großteil von ihnen trägt mit gelungener Integration zum Wohlstand und zur Vielfalt der Stadt bei. Eine Integrationspolitik muss für diese Gruppe nicht formuliert werden. Die negativen Auswirkungen der Integrationsverweigerung einer Minderheit treffen diese Personengruppe am härtesten.

Festzustellen ist, dass es erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Integrationserfolge unterschiedlicher Migrantengruppen gibt. Laut einer Studie des Berlin-Institutes für Bevölkerung und Entwicklung sind Zuwanderer aus Ost- und Westeuropa sowie aus Ostasien insbesondere Vietnam – spätestens in der zweiten Generation – gut integriert. Die gleiche Studie belegt aber auch, dass zu viele Zuwanderer aus dem türkischen, dem arabischen und dem kurdischen Kulturkreis selbst in der dritten Generation nicht in der deutschen Gesellschaft angekommen sind.

Qualifizierte Einwanderung fördern – Integrationsvereinbarungen abschließen

Der Staat muss eigene und aktive Integrationsanstrengungen von den hier lebenden Zuwanderern und die sie vertretenden Verbände und Institutionen einfordern. Ihnen ist daher eine klare Erwartungshaltung der deutschen Gesellschaft zu vermitteln und zu verdeutlichen, dass ihre Integration grundsätzlich eine Bringschuld ist. Dazu dienen die in anderen Ländern üblichen Integrationsvereinbarungen, die das Land Berlin mit jedem einzelnen Zuwanderer bzw. dessen Familie abschließen soll. Im Rahmen der Integrationsvereinbarung verpflichten sich die Zuwanderer dazu,

  • die deutsche Sprache innerhalb bestimmter Fristen zu erlernen, sofern noch Sprachdefizite bestehen;
  • sicherzustellen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt des Schulbeginns die deutsche Sprache altersgerecht sprechen, um eine Beschulung zu ermöglichen;
  • die deutschen Gesetze und die Wertordnung des Grundgesetzes zu beachten und vorzuleben, insbesondere die Gleichwertigkeit aller Menschen, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Trennung von Staat und Religion, die Meinungs- und Religionsfreiheit;
  • die Einhaltung der Integrationsvereinbarung als Grundlage ihres Aufenthalts anzuerkennen.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Ziele sollen Sanktionsmaßnahmen greifen. Diese reichen von Verwarnungen über Geldbußen bis hin zum Entzug des Aufenthaltsrechts bei Ausländern. Für die Verhängung von Geldbußen sind Bußgeldtatbestände für Integrationsverweigerungen zu bestimmen und durchzusetzen.

Im Gegenzug muss sich der Staat dazu verpflichten,

  • für qualifizierte und kostenfreie Sprachlehrangebote zu sorgen,
  • den Kindern der Zuwanderer alle für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn nötigen Maßnahmen und Angebote (Kita, Schule) zu stellen,
  • die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse schnellstmöglich zu prüfen und bei Nichtanerkennung die notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen sicher zu stellen und
  • das Erlangen der deutschen an Stelle der bisherigen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.

Viele motivierte Migranten mit Berufs- und Hochschulabschlüssen aus ihren Herkunftsländern werden durch eine restriktive und intransparente Ausbildungsanerkennung dazu gezwungen, soziale Transferleistungen in Anspruch zu nehmen. Das ist auch angesichts des Fachkräftemangels eine paradoxe Situation. Darum fordern wir, dass das Land Berlin gemeinsam mit dem Bund und den Stellen, die in Berlin für die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen zuständig sind, sowie der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen auf ein möglichst einheitliches und transparentes Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Hochschulabschlüsse hinarbeitet und ein solches einführt. Dabei muss berücksichtigt werden:

  • Anträge auf Anerkennung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten beschieden werden;
  • bei Nichtanerkennung muss den Antragstellern mitgeteilt werden, welche Zusatzqualifikationen sie benötigen und wo und wie diese erworben werden können;
  • auch bei nicht anerkannten Abschlüssen muss den Antragstellern zertifiziert werden, auf welchem mit deutschen Abschlüssen vergleichbaren beruflichen Niveau sich ihre Qualifikation bewegt;
  • Anerkennungssuchenden muss eine Erstanlaufstelle zur Verfügung stehen, die Informationen über das Anerkennungsverfahren bereit hält;
  • das Anerkennungsverfahren muss bereits vor der Einreise aus dem Herkunftsland betrieben werden können;
  • und im Anerkennungsverfahren darf die Qualität deutscher Abschlüsse und das hohe Niveau des dualen Systems nicht untergraben werden.

Zuzug in die Sozialsysteme stoppen

Deutschland braucht qualifizierte Einwanderer, um dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel zu begegnen. Nach Berlin sind vielfach Zuwanderer mit geringer Bildung gekommen, die ohne eine entsprechende berufliche Qualifikation unsere Sozialsysteme dauerhaft belasten. Die in Teilen vorhandene ausgeprägte wohlfahrtsstaatliche Einbettung dieser Zuwanderer erschwert die Integration, weil sie eine Grundversorgung der häufig sehr großen Familien ohne eigene Erwerbstätigkeit sicherstellt und auch keinen Anreiz zur Erwerbsanstrengung setzt. Wir fordern daher folgende Maßnahmen, um einen Zuzug in die Sozialsysteme zu verhindern:

  • Deutschland muss die Zuzugskriterien denen klassischer Einwanderungsländer – etwa Kanada – angleichen. Wir müssen uns die Zuwanderer interessens- und bedarfsorientiert aussuchen. Die Auswahl soll über ein Punktesystem erfolgen, in welchem Defizite in einem Bereich durch besondere Qualifikationen in einem anderem kompensiert werden können. Bei konsequenter Anwendung des Punktesystems kommt den Mindestverdienstgrenzen eine geringere Bedeutung zu. Für besonders qualifizierte Zuwanderer Ist ein Familiennachzug zeitnah zu ermöglichen. Zuwanderer sollen fünf Jahre lang keinen Anspruch auf steuerfinanzierte Förderung durch die Solidargemeinschaft erhalten, insbesondere keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.
  • Der Ehegattennachzug aus bildungs- und der deutschen Kultur fernen Kreisen stellt eine der zentralen Ursachen des Integrationsversagens dar. Integrationshemmende Bildungsferne und eine tradierte Lebensweise, die mit den Werten und der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit der westlichen Welt nicht vereinbar sind, werden dadurch über Generationen hinweg in Deutschland verstetigt. Die bisherigen Bemühungen um Integration werden damit zunichte gemacht. An den Ehegattennachzug müssen zukünftig höhere Anforderungen gestellt werden. Ein Nachzug soll nicht möglich sein, wenn der in Deutschland lebende Ehepartner innerhalb der vergangenen drei Jahre Leistungen der Grundsicherung bezogen hat. Der zuziehende Ehepartner soll fünf Jahre lang keinen Anspruch auf steuerfinanzierte Förderung durch die Solidargemeinschaft erhalten, insbesondere keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Vor dem Zuzug nach Deutschland müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, die eine problemlose Kommunikation in Wort und Schrift ermöglichen.
  • Personen, die aufgrund ihrer Lebensweise außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein, sollen von der Grundsicherung für Erwerbslose ausgeschlossen sein. Dies gilt auch für Trägerinnen einer Burka, eines Niqab oder andere Personen mit Ganzkörperverschleierung, wenn sie aufgrund ihrer Kleidung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
  • Der Zuzug in das Sozialsystem soll dadurch unattraktiver werden, dass mehr bildungswirksame Sachleistungen für die Kinder zu Lasten von Geldleistungen an die Eltern eingesetzt werden.

Nachholende Integration

Die Zahl derjenigen, die in der Zukunft zuwandern und sich integrieren müssen, wird weit überstiegen von der Zahl der bereits teilweise seit Jahrzehnten hier lebenden, aber noch nicht integrierten Menschen. Ein Indikator für eine mangelhafte Integration ist lang anhaltende Arbeitslosigkeit. Integrationspolitik muss diese Gruppe in den Fokus nehmen, um die Bereitschaft, die deutsche Sprache zu lernen sowie sich auf die deutsche Gesellschaft einzulassen, zu fördern und abzufordern. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Kinder zu richten. Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind überproportional an kriminellen Delikten beteiligt. So beträgt ihr Anteil an den so genannten Intensivtätern etwa zwei Drittel. Dieser Anteil ist vor allem Ausdruck massiver Integrationsverweigerung. Oftmals sind es nur wenige Menschen oder Familien, die in einem Quartier für Unruhe sorgen und den sozialen Frieden stören. Die Folgen sind Verwahrlosung und Kriminalität.

Im Rahmen der nachholenden Integration sollen insbesondere folgende Maßnahmen zur Anwendung kommen:

  • Die Integrationsvereinbarung soll auch bei der nachholenden Integration als Zielvereinbarung angewendet werden. Zu beginnen ist mit den Zuwanderern, bei denen Integrationsdefizite besonders augenfällig sind.
  • Mehr als bisher müssen im Rahmen der Eingliederungsvereinbarungen, die die Jobcenter mit den Arbeitslosen abschließen, verstärkte Bemühungen des Erlernens der deutschen Sprache abverlangt werden.
  • Von der Möglichkeit, Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten, muss verstärkt Gebrauch gemacht werden.
  • Alle gemeinwohlorientierten auf Integration zielenden und öffentlich finanzierten Maßnahmen und Projekte sind auf ihre Effektivität zu überprüfen. Öffentliche Förderung soll sich auf Projekte und Verbände beschränken, die Integrationserfolge nachweisen. Diese Integrationserfolge sind an zuvor abgeschlossenen Zielvereinbarungen zu messen.
  • Familien, die in einem Quartier den sozialen Frieden erheblich stören, sollen nach dem Vorbild von Rotterdam verpflichtet werden können, in ein anderes Quartier oder in einen anderen Bezirk zu ziehen.
  • So lange die Optionsregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft gilt, muss die wiederholte Verurteilung zu Jugend- oder anderen Strafen als Optionsausübung gegen die deutsche Staatsbürgerschaft bewertet werden und zum Entzug der Staatsbürgerschaft vor Ablauf der Optionsfrist führen.
  • Die Erwartung der deutschen Gesellschaft, dass Einwanderer schnellstmöglich die deutsche Sprache beherrschen, muss soweit wie möglich manifestiert werden. Es ist ein falsches Signal, wenn es in Berlin nicht einmal mehr für Behördengänge erforderlich ist, deutsche Sprachkenntnisse zu besitzen. Der Erwartung unserer Gesellschaft an einen zügigen Erwerb von Sprachkenntnissen muss auch von den Berliner Behörden Nachdruck verliehen werden. Beispielsweise soll die Führerscheinprüfung grundsätzlich nur in der Amtssprache Deutsch abgenommen werden.

Bei der nachholenden Integration ist besonders wichtig, die bereits heute bestehenden Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Integrationsverweigerern endlich konsequent anzuwenden. Diese reichen von der Kürzung von Transferleistungen über Geldbußen zu jugendrechtlichen Maßnahmen wie der Entziehung des Sorgerechts bis hin zur Beendigung des Aufenthaltsrechts bei Ausländern. Bei Verweigern des Sprach- bzw. Integrationskurses ist regelmäßig von den im SGB II vorgesehenen finanziellen und gegebenenfalls auch aufenthaltsbeendenden Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Geldbußen sind konsequent durchzusetzen und bei Nichtzahlung mittels Ersatzmaßnahmen, z.B. Ersatzfreiheitsstrafen, zu vollstrecken. Zur Durchsetzung der Sanktionen ist ein Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden sicherzustellen.

Bildungschancen nutzen – Sprache erlernen

Die deutsche Sprache ist Grundlage für das Zusammenleben in Deutschland. Sie zu erlernen, ist eine Mindestvoraussetzung für das Gelingen der Integration.

  • Nach Vollendung des dritten Lebensjahres werden Sprach- und Entwicklungsstand aller Kinder unabhängig vom Migrationshintergrund untersucht. Sofern Sprachdefizite festgestellt werden besteht eine Kitapflicht mindestens in den letzten 2 Jahren.
  • Kitas und Schulen schließen mit den Eltern Bildungsvereinbarungen ab. Dabei verpflichten sich die Eltern, ihre Kinder in allen Bildungsfragen zu unterstützen und zu motivieren. Weiter werden in der Elternvereinbarung die Pflichten der Erziehungsberechtigten und Sanktionen bei deren Nichtbefolgung vereinbart. Insbesondere ist der Besuch von Elternabenden und Beratungsgesprächen obligatorisch vorzusehen.
  • Die im Grundgesetz verankerte Schulpflicht muss eingehalten werden – ohne Wenn und Aber. Bleiben Kinder dem Schulbesuch oder dem obligatorischen Kita-Besuch unentschuldigt fern, werden die in der Elternvereinbarung definierten Sanktionen verhängt. Bei dauerhafter Verweigerung des obligatorischen Kita-Besuches trotz festgestellter Entwicklungsdefizite soll die gesamte Bandbreite der möglichen Sanktionen zur Anwendung kommen. Die Befreiung von bestimmten Schulfächern (Sexualkundeunterricht, Schwimmen oder von Klassenfahrten etc.) aus religiösen Gründen ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Vor der Einschulung wird ein obligatorischer Sprachtest durchgeführt. Es sollen nur Kinder, die die deutsche Sprache in altersgerechter Weise beherrschen, Aufnahme in eine reguläre Klasse finden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Schüler mit Sprachproblemen das Lerntempo vorgeben und andere Kinder in ihrem schulischen Fortkommen behindern. Darüber hinaus werden gegenwärtig Kinder mit Sprachdefiziten von vornherein ihrer Bildungschancen beraubt, weil sie dem Unterricht nicht folgen können, was zu Lernrückständen in allen Fächern führt. Kinder, die den Spracheingangstest nicht bestehen, müssen die dringend einzuführende Startklasse wiederholen, um mit der deutschen Sprache vertraut gemacht zu werden.
  • Die Ganztagsbetreuung wird in Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden – zum Beispiel bei Sportangeboten – und kommunalen Angeboten (Volkshochschulen, Musikschulen) ausgebaut. Im Rahmen des Ganztagsangebots können erkannte Defizite durch gezielte Unterstützung ausgeglichen werden. Die Ausweitung des Bildungs- und Betreuungsangebots soll zu einem Selbstverstärkungseffekt führen und entfaltet überdies kriminalpräventive Wirkung.
  • Schulen sollen nach dem Vorbild der Hoover-Realschule eine Deutschpflicht auf dem gesamten Schulgelände einführen. Bilinguale Schulen sind davon ausgenommen.
  • Die Einrichtung von separaten Gebetsräumen in Schulen für einzelne Schüler wird abgelehnt.
  • Schulen sollen ein Kopftuchverbot durch Hausordnung einführen können, um Mädchen bei Bedarf vor sozialer Ausgrenzung zu schützen. Gleichermaßen sollen die Schulen eine einheitliche Schulbekleidung einführen können, um andere soziale Ausgrenzungen zu vermeiden.
  • Der Ethikunterricht muss an die Lebenswirklichkeit angepasst werden und darf nicht als Wohlfühlfach für alle Lebenslagen bagatellisiert werden und muss neben einer fundierten Religionskunde auch Fragen von Toleranz und Respekt in der Integrationsgesellschaft behandeln.
  • Der islamische Religionsunterricht ist ausschließlich in deutscher Sprache zu unterrichten.
  • Ein Schüler, der wiederholt durch rassistische, antisemitische, deutschenfeindliches sowie durch sonstiges diskriminierende Verhalten auffällt, soll einer anderen Schule in einem anderem Stadtteil oder Bezirk zugewiesen werden können. Zuvor sollen die die Eltern des Schülers auf die sich aus der Integrationsvereinbarung und der Elternvereinbarung ergebenden Pflichten aufmerksam gemacht werden.

Zwangsheirat ächten und bekämpfen

Zwangsheirat ist immer noch ein weit verbreitetes Phänomen bei Teilen der Zuwanderer. Allzu oft steht Zwangsheirat auch in Zusammenhang mit Gewalt (z.B. „Ehrenmorde“) bzw. der Androhung von Gewalt. Die Zwangsverheiratung von in Deutschland lebenden Mädchen, Jungen, Frauen und Männern in Deutschland oder im Ausland ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung, die für eine aufgeklärte Gesellschaft nicht hinnehmbar ist. Den Menschen, in deren Herkunftskultur es noch üblich ist, dass Ehen gegen den Willen eines oder beider Ehepartner arrangiert und erzwungen werden, muss verdeutlicht werden, dass diese Praxis in Deutschland verboten ist und auch nicht geduldet wird. Folgende Maßnahmen sollen im Kampf dagegen umgesetzt werden:

  • Zwangsheirat muss als eigenständiger Straftatbestand im Strafrecht Aufnahme finden. Ein entsprechender Strafenkatalog ist zu definieren.
  • Ist eine Zwangsheirat festgestellt, kann die „Ehe“ vor Ablauf der einjährigen Antragsfrist annulliert werden.
  • Ist eine Zwangsehe noch nicht aufgehoben, ergeben sich im Fall des Todes des genötigten Ehepartners keine Erbansprüche für den anderen Ehepartner.
  • Den Opfern von Zwangsheiraten im Ausland ist eine Rückkehrmöglichkeit nach Deutschland zu gewähren.
  • Potentiell gefährdete junge Migrantinnen und Migranten müssen frühzeitig über das Phänomen der Zwangsheirat sowie ihre diesbezüglichen Rechte, aber auch vorhandene Schutzeinrichtungen aufgeklärt werden. Hier sind vorrangig die Schulen gefordert.
  • Migrantenverbände bzw. Moscheevereine stehen in der Pflicht, ihre Mitglieder über die Unrechtmäßigkeit von erzwungenen Ehen aufzuklären und für eine Akzeptanz des Selbstbestimmungsrechts und der freien Partnerwahl zu werben.

Imame und islamische Religionslehrer in Deutschland ausbilden

Um für mehr Einsicht in die Notwendigkeit eigener Integrationsanstrengungen sowie mehr Akzeptanz für das deutsche Gesellschaftssystem und die deutsche Lebensweise zu sorgen, ist es notwendig, auf die Multiplikatoren in den einzelnen migrantischen Gemeinden Einfluss zu nehmen. Bisher kommen die Imame in den einzelnen islamischen Gemeinden regelmäßig aus der Türkei oder arabischen Ländern mit keinerlei oder geringer Kenntnis bzw. Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Werteordnung. Folgende Maßnahmen sind daher zu prüfen:

  • Die Einrichtung eines staatlichen Ausbildungs- bzw. Studiengangs zur Imamausbildung in Berlin. Dabei wird insbesondere auf die Vermittlung des islamischen Glaubens eingebettet in den Rahmen der westeuropäischen Rechts- und Werteordnung gezielt.
  • Analog dazu ist die Ausbildung von Religionslehrern zu regeln.
  • Bei der Einrichtung dieser Ausbildungs- und Studiengänge ist mit geeigneten islamischen Organisationen zu kooperieren.

Einbürgerung steht am Ende einer gelungenen Integration

Die Einbürgerung und die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft dürfen nicht am Anfang stehen, da sie als Integrationsanreiz unbrauchbar sind. Die Einbürgerung steht vielmehr am Ende einer gelungenen Integration.

  • Deshalb müssen Bewerber folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: Beherrschung der deutschen Sprache, Straffreiheit, berufliche Qualifikation, die eine eigenständige wirtschaftliche Existenzgrundlage gewährleistet.
  • Doppelte Staatsbürgerschaften sind zu ermöglichen. Die bestehende Optionslösung ist abzuschaffen.
  • Das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ist abzulehnen. Nach Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes geht die Staatsgewalt vom deutschen Volk aus. Die Erlangung des Wahlrechts ist ein weiterer Anreiz zur aktiven Integration, da damit die Möglichkeit verbunden ist, gestaltend an unserem Staatswesen mitzuwirken.