Der Charité eine Zukunft geben!

Zur Sicherung der langfristigen Überlebensfähigkeit und universitätsmedizinischen Spitzenversorgung der Berliner Bevölkerung, zur nachhaltigen Konsolidierung der wirtschaftlichen Situation und Herstellung langfristiger Planungssicherheit, zur dauerhaften Ermöglichung einer weltweit führenden biomedizinischen Forschung und Steigerung der wissenschaftlichen Attraktivität, zur Weiterentwicklung der medizinischen Ausbildung, zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der Arbeitsbedingungen sowie zur Ausschöpfung ihres Potentials für Wachstum und Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft der Metropolregion Berlin-Brandenburg wird die Charité – Universitätsmedizin Berlin strukturell und in ihrer rechtlichen Verfassung grundlegend reformiert. Hierzu werden insbesondere die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  1. Die Charité wird eine gegenüber der Freien Universität und der Humboldt-Universität eigenständige medizinische Hochschule in öffentlicher Trägerschaft des Landes Berlin. Fakultät und Klinikumsleitung werden von einem gemeinsamen Vorstand geführt. Auftragsgrundlage der bettenführenden Abteilungen sind die universitäre Maximal- und Supramaximalversorgung sowie Forschung und Lehre. Die Charité erhält im Rahmen einer Neufassung des Universitätsmedizingesetzes eine größere Freiheit gegenüber dem Berliner Senat und eine rechtsförmliche Absicherung der Gestaltungs- und Steuerungsautonomie im Sinne von Zielvereinbarungen statt Detailsteuerung. Die Rechtsgrundlagen beinhalten die Erarbeitung und Implementierung von Parametern und Mindeststandards der medizinischen Versorgungsqualität ebenso wie die Neuorganisation der medizinischen Aus- und Weiterbildung, die Zuteilung der Forschungsmittel streng nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz über definierte Kriterien, die Erfassung von den Forschungsbetrieb behindernden Rechtsbestimmungen und deren verantwortungsvolle Anpassungen zugunsten der Forschung. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausrichtung des Personalmanagements, insbesondere Rekrutierung und Vergütung nach Qualifikations- und Leistungskriterien, werden geschaffen. Die Charité ist eigenständig in Entscheidungen über Investitionen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die Inhalte ihrer Forschung, der Studienordnung, die Drittmittelakquise, Kooperationsnetzwerke und die Projektzusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen und -verbünden. Eine weitgehende Eigenständigkeit in Berufungsentscheidungen wird angestrebt. Der jährliche Landeszuschuss für Forschung und Lehre wird zunächst auf 150 Mio. €, der jährliche Investitionszuschuss auf 20 Mio. € bemessen. Die unabhängige Charité kooperiert eng mit TU, FU und HU. Insbesondere in der klinischen Forschung fördern die rechtlichen Voraussetzungen die intensive Zusammenarbeit zwischen Charité und den übrigen Berliner Krankenhäusern. In die klinische Studentenaus- und ärztliche Weiterbildung werden akademische Lehrkrankenhäuser und anderen Institutionen einbezogen.
  2. Das Benjamin-Franklin-Klinikum wird saniert, modernisiert und durch einen Neubau mit bis zu 500 Betten und Forschungskapazitäten ergänzt und erhält das gesamte Fächerspektrum der Berliner Universitätsmedizin. In der Versorgungsregion Südwest wird der Zuwachs von 500 Betten durch Bettenschließung in derselben Größenordnung kompensiert. Die Universitätsklinik kooperiert mit Portalkliniken. Sie entlasten die Universitätsklinik von der Grundversorgung.
  3. Der Standort Virchow wird an einen frei-gemeinnützigen oder einen privaten Träger veräußert oder an Vivantes abgegeben und ist nicht mehr Teil der Charité. Die Krankenversorgung wird hier in der bisherigen Größenordnung auf dem Niveau der Maximalversorgung beibehalten.
  4. Am Standort Mitte wird die Krankenversorgung eingestellt. Die Flächen und historischen Gebäude sowie die Vorklinik zwischen Schienenstrang, Luisen- und Unterbaumstraße für Zwecke der Lehre, Forschung, Verwaltung, Kongresse und Repräsentation werden weitgehend beibehalten. Verpachtung und Vermietung durch die Charité in diesem Areal sind möglich. Die übrigen Flächen und Gebäude des Standortes Mitte werden weitgehend veräußert.
  5. Die Liegenschaften in Buch werden abgegeben und sind nicht mehr Teil der Charité. Die Forschung zieht nach Steglitz/Mitte.
  6. Die übrigen Liegenschaften außerhalb der Standorte Mitte und Steglitz werden veräußert.
  7. Die im Rahmen der Neustrukturierung freiwerdenden Mittel werden unter anderem in eine verbesserte Personalstruktur der medizinischen, pflegerischen, technischen und logistischen Bereiche und in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen investiert.