Integration (AGH-Wahlprogramm 2011)

Eigenverantwortung als Schlüssel liberaler Integrationspolitik

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„alignright|Christoph Meyer zu Besuch beim Jüdischen Bildungszentrum Chabad Berlin size-large is-resized“><img src

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Die meisten Einwanderer und Zugezogenen integrieren sich ganz selbstverständlich in die Berliner Gesellschaft. Diese Menschen bedürfen keiner Einmischung in ihre Lebensführung durch „Integrationsgesetze“. Trotzdem sind in Teilen unserer Stadt Integrationsprobleme real und konkret sichtbar. Um die eingefahrenen Wege der Multi-Kulti-Romantiker auf der einen Seite und der Scharfmacher auf der anderen Seite zu verlassen, bedarf es liberaler Lösungsansätze.

Für uns Liberale müssen alle Menschen grundsätzlich eigenverantwortliche Entscheidungen treffen, selbstverständlich auch Menschen mit Migrationshintergrund. Wir Liberale wollen sie in die gemeinschaftliche Verantwortung für unser Gemeinwesen nehmen. Genauso erwarten wir von ihnen – wie von allen anderen Bürgern auch – Toleranz gegenüber den verschiedensten Ansichten und Lebensweisen aller Menschen in diesem Land.

Wir wollen für Migranten bessere Chancen eröffnen, aber auch deutlich ihnen gegenüber Erwartungen aussprechen. Berlin braucht qualifizierte Zuwanderer, die zur Entwicklung unserer Stadt einen positiven Beitrag leisten. Wir wollen daher die Zuzugskriterien denen klassischer Einwanderungsländer, zum Beispiel Kanadas, angleichen.

  • Jeder, der in Deutschland lebt, egal welcher Herkunft, muss die Menschenwürde und die Grundrechte anderer Menschen achten. Unverhandelbar sind für uns die Grundwerte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Hierzu gehören neben der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, insbesondere Meinungs- und Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Achtung gleichgeschlechtlicher Beziehungen. Wir akzeptieren daher weder rassistische Ausfälle noch deutschenfeindliches Verhalten. Unsere Gesellschaft hat als aufnehmende Gesellschaft das Recht, klare Bedingungen zu definieren und diese gegenüber den Einwanderern zu kommunizieren und ihre Erfüllung einzufordern. Genauso wie wir Respekt für Menschen mit anderem religiösen Hintergrund erwarten, fordern wir im Gegenzug Respekt für die offene und tolerante Gesellschaft und deren Ausprägung. Eine solche Kultur der Toleranz muss von allen Menschen akzeptiert werden.
  • Mit neuen Zuwanderern wollen wir Integrationsvereinbarungen abschließen. Im Rahmen der Vereinbarung verpflichten sich die Zuwanderer zu eigenen und konkret spezifizierten Integrationsleistungen, wie z.B. innerhalb bestimmter Fristen die deutsche Sprache zu erlernen. Denn Integration ist für uns vor allem anderen eine Bringschuld der Zuwanderer. Im Gegenzug wird sich das Land Berlin verpflichten, Zuwanderern entsprechende Hilfestellungen zu geben, beispielsweise für qualifizierte und kostenfreie Sprachlehrangebote zu sorgen. Die Einhaltung der Integrationsvereinbarung soll Grundlage des Aufenthalts sein, Verstöße werden mit Sanktionen geahndet.
  • Das Mittel der Integrationsvereinbarung soll, soweit möglich, auch hinsichtlich der bereits hier lebenden, aber noch nicht integrierten Menschen im Rahmen der nachholenden Integration als Zielvereinbarung angewendet werden. Dabei werden wir bei den Zuwanderern beginnen, bei denen Integrationsdefizite besonders augenfällig sind und die staatliche Unterstützungsleistungen erhalten.
  • Wir werden dafür sorgen, dass die Jobcenter im Rahmen der Eingliederungsvereinbarungen, die sie mit Arbeitslosen abschließen, verstärkt das Erlernen der deutschen Sprache einfordern. Von der Möglichkeit, Zuwanderer zur Teilnahme an einem Sprachkurs zu verpflichten, wollen wir verstärkt Gebrauch machen.
  • Wir werden die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Integrationsverweigerern konsequent anwenden. Bei Verweigerung des Sprach- bzw. Integrationskurses werden wir regelmäßig von den gesetzlich vorgesehenen finanziellen und gegebenenfalls aufenthaltsbeendenden Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch machen. Zur Durchsetzung von Sanktionen werden wir einen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden sicherstellen.
  • Die Erwartung der deutschen Gesellschaft, dass Einwanderer schnellstmöglich die deutsche Sprache beherrschen, muss soweit wie möglich verdeutlicht werden. Wir werden dazu auch die Berliner Behörden anhalten. Beispielsweise soll die Erledigung von alltäglichen Behördengängen grundsätzlich nur in der Amtssprache Deutsch möglich sein.
  • Gerade in jungen Jahren müssen Grundlagen für eine erfolgreiche Integration geschaffen werden. Wir werden daher sicherstellen, dass Kindergärten und Schulen integrative Aufgaben erfüllen. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres werden Sprach- und Entwicklungsstand aller Kinder unabhängig vom Migrationshintergrund untersucht. Sofern Sprachdefizite festgestellt werden, besteht eine Kitapflicht mindestens in den letzten zwei Jahren vor Schulbeginn. Die verbindliche Start-Klasse vor der Einschulung soll allen Kindern gleiche Startchancen ermöglichen. Kinder, die noch nicht die notwendigen Deutschkenntnisse besitzen, müssen daher zunächst Intensivsprachkurse besuchen.

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  • Bei Schülern, die wiederholt durch rassistisches, antisemitisches, deutschenfeindliches oder sonstiges diskriminierendes Verhalten auffallen, muss der Katalog disziplinarischer Maßnahmen konsequent ausgeschöpft werden.
  • Wir werden es nicht hinnehmen, dass viele motivierte Migranten mit Berufs- und Hochschulabschlüssen aus ihren Herkunftsländern durch eine restriktive und intransparente Ausbildungsanerkennung dazu gezwungen werden, soziale Transferleistungen in Anspruch zu nehmen oder geringqualifizierte Tätigkeiten auszuüben. Wir werden uns daher für ein möglichst einheitliches und übersichtliches Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Hochschulabschlüsse einsetzen, das auch bereits vor der Einreise im Herkunftsland betrieben werden kann. Über entsprechende Anträge muss innerhalb einer Frist von drei Monaten entschieden werden.
  • Eine einseitige Bevorzugung von Migrantinnen und Migranten im Öffentlichen Dienst, wie vom rot-roten Senat im Integrationsgesetz vorgesehen, lehnen wir als einseitig diskriminierend ab.
  • Wir werden das Vorhaben der liberalen Bundesjustizministerin unterstützen, Zwangsheirat zu einem eigenständigen Straftatbestand zu machen. Ferner werden wir dafür sorgen, dass gefährdete junge Migrantinnen und Migranten frühzeitig über das Problem der Zwangsheirat sowie ihre diesbezüglichen Rechte, aber auch vorhandene Schutzeinrichtungen aufgeklärt werden.
  • Schulen werden wir dabei unterstützen, nach dem Vorbild der Hoover-Realschule durch einen entsprechenden Beschluss von Lehrern, Eltern und Schülern in der Schulkonferenz eine Deutschpflicht auf dem gesamten Schulgelände einführen zu können. Gleichermaßen soll die Schulkonferenz auch ein Kopftuchverbot auf dem Schulgelände beschließen können, um Mädchen bei Bedarf vor sozialer Ausgrenzung zu schützen. Ebenso soll die Schulkonferenz im Bedarfsfall auch das Tragen einer einheitlichen Schulbekleidung beschließen können, um soziale Ausgrenzung zu vermeiden.
  • Wir unterstützen bürgerschaftliches Engagement in Patenschafts- und Mentorenprojekten, die besonders geeignet sind, Erfolgsgeschichten der Integration zu ermöglichen, da sie auf Eigeninitiative und Selbstverantwortung aufbauen.
  • Wir werden dafür sorgen, dass ausländische Studierende bei erfolgreichem Studienabschluss eine Bleibeperspektive erhalten.
  • Auch ausländische Schülerinnen und Schüler sollen mit dem Erwerb des Abiturs unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zukünftig eine dauerhafte Bleibeperspektive erhalten.
  • Wir müssen uns Zuwanderer interessen- und bedarfsorientiert aussuchen können. Die Auswahl soll über ein Punktesystem erfolgen, in welchem Defizite in einem Bereich durch besondere Qualifikationen in einem anderem kompensiert werden können. Der Zuzug von Fachkräften muss unbürokratischer werden. Besonders hochqualifizierte Zuwanderer sollen daher weder einer Vorrangprüfung unterliegen noch ein ganz konkretes Arbeitsplatzangebot nachweisen müssen.
  • Einen weiteren Zuzug in die Sozialsysteme lehnen wir ab. Zuwanderer sollen sich grundsätzlich selbst finanzieren. Daher sollen Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten im Regelfall fünf Jahre lang keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (ALG II) erhalten. Ein Ehegattennachzug soll nicht möglich sein, wenn der in Deutschland lebende Ehepartner innerhalb der vergangenen drei Jahre Leistungen der Grundsicherung bezogen hat.
  • Wir wollen doppelte Staatsbürgerschaften ermöglichen und die bestehende Optionslösung abschaffen. Ein kommunales Wahlrecht zu den Bezirksverordnetenversammlungen für Nicht-EU-Bürger lehnen wir ab.