Ja zum Generalsekretär – aber bitte in der Satzung

Der Landesvorstand der FDP Berlin wird aufgefordert, zum nächsten Landesparteitag einen Satzungsänderungsantrag einzureichen, welcher das Amt des Generalsekretärs in der Landessatzung verankert.

Diese Verankerung soll dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Lediglich der Landesvorsitzende hat das Vorschlagsrecht.
  • Die Amtszeit des Generalsekretärs ist nach Vorbild des § 16 II S. 3 der Landessatzung der FDP NRW an die Amtszeit des Landesvorsitzenden gekoppelt.