Kumulieren und Panaschieren

Die FDP Berlin unterstützt folgende Änderungen, die zum Teil auch den Vorschlägen des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“, Landesverband Berlin-Brandenburg entsprechen.

Einführung von Mehrmandatswahlkreisen

In Berlin werden zur Zeit von 130 insgesamt für das Abgeordnetenhaus zu vergebenden Mandaten 78 direkt gewählt. In Zukunft soll die Hälfte direkt, die andere Hälfte über Parteilisten gewählt werden.

Für die Wahl der Direktmandate sollen sog. Mehrmandatswahlkreise eingeführt werden.

Die Wahlkreise sollen gleichmäßig aufgeteilt werden und mit einer Größe von je 6-8 Direktkandidaten versehen werden.

Die Wahlberechtigten haben fünf Wahlkreisstimmen für die Wahl nach Wahlkreislisten (entspricht der Erststimme). Die Wahlkreisstimmen können beliebig auf die in den Wahlvorschlägen genannten Personen verteilt werden.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stimmenzahl können einer Person bis zu fünf Stimmen gegeben werden (kumulieren).

Die Stimmen können als Persönlichkeitsstimmen an Personen aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilt werden (panaschieren).

Statt oder neben der Kennzeichnung einzelner Personen können Stimmen auch als Listenstimmen an Wahlkreislisten in ihrer Gesamtheit gegeben werden; auch hierbei ist es möglich zu kumulieren und zu panaschieren.

Einführung veränderbarer Parteilisten

Für die übrigen Mandate, die über Parteilisten gewählt werden, erhalten die Wahlberechtigten fünf Parteistimmen (entspricht der Zweitstimme). Die Parteistimmen können beliebig auf die in den Parteilisten genannten Personen verteilt werden.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stimmenzahl können einer Person bis zu fünf Stimmen gegeben werden (kumulieren).

Die Stimmen können als Persönlichkeitsstimmen an Personen aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilt werden (panaschieren).

Statt oder neben der Kennzeichnung einzelner Personen können Stimmen auch als Listenstimmen an Parteilisten in ihrer Gesamtheit gegeben werden; auch hierbei ist es möglich zu kumulieren und zu panaschieren.

Sitzverteilung

In jedem Mehrmandatswahlkreis sind die 6-8 Kandidaten gewählt, die am meisten Wahlkreisstimmen erreicht haben.

Die Anzahl der Parteistimmen, die auf die einzelnen Parteien entfallen (unabhängig davon, ob sie als Stimme für Personen oder als Listenstimmen vergeben wurden) bestimmt die Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus. Von den einer Partei danach zustehenden Sitzen werden die direkt in den (Mehrmandats)wahlkreisen errungenen Sitze abgezogen. Die restlichen Mandate werden von der Parteiliste in der Reihenfolge der auf die einzelnen Personen entfallenen Listenstimmen vergeben.

Nummerierung der Kandidaten

Den Vorschlag des Vereins Mehr Demokratie e.V., den Kandidaten auf einer Listen eine Reihenfolge mittels Durchnummerierung zu geben, lehnt die FDP Berlin ab. Stattdessen wird das Modell der Wahlkreisstimmen und Listenstimmen befürwortet.

Bezirksebene

Für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen soll ebenfalls das System der fünf Parteistimmen mit der Möglichkeit der Veränderung der Parteilisten (Kumulieren und Panaschieren) eingeführt werden.