Moderne Nachrichtendienste zum Schutz vor internationalen Bedrohungen

Die jüngsten Terroranschläge in Berlin und Europa, aber auch die Vorfälle rund um die deutschen Nachrichtendienste verdeutlichen, dass unser Staat gute und effiziente Nachrichtendienste im Dienste der Freiheit braucht. Um die notwendige Legitimation der Bürger zu erhalten, müssen gerade Nachrichtendienste auf dem Boden des Grundgesetzes im Sinne des freiheitlichen Rechtsstaates handeln. Hierzu bedarf es einer institutionellen, funktionalen wie organisationskulturellen Neuaufstellung der Nachrichtendienste.

Internationale Kooperationen

  • Die nachrichtendienstliche Kooperation, ob bilateral oder innerhalb internationaler Organisationen, ist ein wichtiges Instrument der gemeinsamen Gefahrenabwehr. Nur wer gewonnene Erkenntnisse teilt, kann Bedrohungen wirksam bekämpfen. Wir wollen die Partnerschaften weiter vertiefen. Aber Fälle von massiver Datenausspähung unter befreundeten Staaten werden wir nicht akzeptieren. Das Ziel muss eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe sein.
  • Bei der internationalen Zusammenarbeit der Geheimdienste darf es nur anlassbezogene Weitergabe von Ergebnissen, nicht aber das ungefilterte Weiterleiten von Rohdaten geben. Darauf bezogene Verwaltungsvereinbarungen müssen deshalb sorgfältig unter Abwägung der verschiedenen grundrechtlichen und staatlichen Interessen durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages überprüft werden.
  • Die Vernetzung europäischer Nachrichtendienste muss nachvollziehbarer erfolgen. Auf europäischer Ebene soll die Koordination von Geheimdiensten künftig in einer eigenen Agentur mit Kontrolle durch das Europäische Parlament stattfinden. Dabei soll eine enge Verzahnung mit dem EU Intelligence Analysis Centre (EU INTCEN) in der äußeren Sicherheitspolitik erfolgen. Darüber hinaus streben wir eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedsstaaten zur Achtung der Grundrechtecharta für die Arbeit aller Nachrichtendienste in der Europäischen Union an. Auf europäischer Ebene muss dabei eine Kontrolle dieser Agentur durch das Europäische Parlament etabliert werden. Zudem muss ein fester Austauschrahmen für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollgremien in den Mitgliedsstaaten geschaffen werden.
  • Um eine schnelle Gefahrenabwehr zu ermöglichen, fordern wir eine europaweite Gefährderdatei. Diese Daten müssen auch den Polizeibehörden zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich Terrorismus muss die Maxime „need to share“ gelten. Der Schutz der Bevölkerung muss Vorrang vor Behördeninteressen haben, die eventuell (wie auch im Fall Amri) Interesse haben, Gefährder als V-Männer zu führen.
  • Das Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC) soll künftig auch formal Informationen an die anderen EU-Sicherheitsagenturen sowie die Nachrichtendienste der Mitgliedsstaaten geben dürfen, sofern sie der Erfüllung der Aufgaben im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit der EU dienen.
  • Wir wollen mit unseren Partnerstaaten eine Vereinbarung, die diese rechtsstaatliche Kontrolle zum Leitbild ihres Handelns macht, insbesondere dann, wenn diese Dienste in Deutschland agieren oder deutsche Staatsbürger überwachen.

Wirksame Kontrolle der Nachrichtendienste

  • Die verfassungs- und gesetzeskonforme Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste ist durch eine effektive, umfassende Kontrolle durch rechtsstaatliche Kontrollmechanismen zu gewährleisten.
  • Eingriffe in G10-Rechte dürfen nicht allein auf Vortrag aus der einseitigen Sicht von Nachrichtendiensten genehmigt werden. Das G10-Kontrollgremium soll deshalb um einen „Betroffenenvertreter“, der ausgewiesene theoretische wie praktische Expertise im Verfassungsrecht aufweist, ergänzt werden, der in dem geheimen Verfahren die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Bürger und Freiheitsrechte überprüft und gegenüber dem G10-Gremium aus ihrer Sicht vertritt. Hierdurch soll in verstärktem Maße auch Tragweite und Tiefe der Maßnahme – gerade auch gegenüber unbeteiligten Dritten (insbesondere im Fall von Massenüberwachung) – bei der Genehmigung von Eingriffen Berücksichtigung finden.
  • Die personelle und finanzielle Ausstattung der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) ist zu verbessern. Das PKGr soll eine eigene Geschäftsstelle mit einem adäquaten Mitarbeiterstab erhalten. Die Geheimhaltungspflicht der Abgeordneten soll gegenüber ausgewählten Mitarbeitern bei entsprechender Sicherheitsüberprüfung und den zuständige Mitgliedern der G10-Kommission und des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG gelockert werden.
  • Das PGKr kann mit ⅔-Mehrheit der Mitglieder die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen beschließen, sofern hierdurch die Sicherheit und lebenswichtigen Interessen der Bundesrepublik, seiner Verbündeten, der NATO, EU und insbesondere von Einzelpersonen nicht gefährdet werden.
  • Die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums muss durch einen Bundesbeauftragten für Nachrichtendienste des Parlamentes, ähnlich dem des seit Jahrzehnten anerkannten Wehrbeauftragten, ergänzt und gesetzlich verankert werden. Dieser unterstützt und berät die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums zusammen mit seinem Stab. Zu seinen Kernaufgaben gehört auch die Wahrung der Grundrechte der Beamten und Beamtinnen, sowie über die Einhaltung der Grundsätze der „Inneren Führung ND“ auf allen Ebenen der Dienste zu wachen. Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Nachrichtendienste stellt der Beauftragte in einem umfassenden Bericht fest, den er einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt. Um solche Eingaben effektiv bearbeiten zu können, soll der Beauftragte uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht, sowie persönlichen Zugang zu Dienstgebäuden und den Mitarbeitern haben. Die zu besprechende Agenda im PGKr wird dabei vom Geheimdienstbeauftragten in Abstimmung mit den parlamentarischen Mitgliedern sowie den Diensten festgelegt. Zudem soll das PKGr mit eigenen Rechten eines Untersuchungsausschusses, insbesondere im Bereich der Unterlagenanforderung ausgestattet werden. Diese Rechte müssen durch ein Viertel der Mitglieder des Gremiums geltend gemacht werden können. Ein wirksamer Schutz der Mitglieder des legislativen Kontrollgremiums vor Ausspähung durch Nachrichtendienste muss sichergestellt sein.
  • Ein moderner Nachrichtendienst soll sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und braucht eine schlanke und effiziente Verwaltung. Nachrichtendienste müssen sich wie alle staatlichen Stellen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit stellen. Wenn die Verwaltung eines Nachrichtendienstes nicht effizient arbeitet oder Gelder ineffizient einsetzt, ist dies kein Staatsgeheimnis, sondern gutes Recht der Bürger und Steuerzahler, auch hierüber informiert zu werden. Prüfberichte des Bundesrechnungshofes zu den Nachrichtendiensten sollten – ebenso wie Prüfberichte zu vergleichbar sensiblen Bereichen wie der Bundeswehr oder dem Auswärtigen Amt – im Rahmen des situativ zu beurteilenden Geheimschutzes veröffentlicht werden.
  • Wirtschaftlichkeit beinhaltet auch Erfolgskontrolle, d.h. ob durch den Einsatz von Steuergeldern auch die angestrebten Zwecke erreicht wurden. Die Wirtschaftlichkeits- und Erfolgskontrolle und die allgemeine Tätigkeitskontrolle sollen mindestens einmal im Jahr zusammengeführt werden, damit das Parlament ein vollständiges Bild von der effektiven und rechtskonformen Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste erhält. Dies kann im Rahmen des Haushaltskontrollzyklus durch einen gemeinsamen Erfolgskontrollbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums und des Vertrauensgremiums erreicht werden. Teil dieses „Global“-Berichtes sollte ähnlich dem Bericht des Wehrbeauftragten auch eine Beurteilung der Einhaltung der Datenschutz und G10-Bestimmungen sein.
  • Grundlage politisch verantwortlichen Handelns in einem freiheitlichen Rechtsstaat ist ein historisch auf vollständigen Informationen basierendes Geschichtsbewusstsein. Dazu bedarf der Bürger einer umfassenden Aufklärung der jüngeren Geschichte seines Staates. Hierzu ist es notwendig, dass geheim eingestufte Dokumente nach der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von max. 25 Jahren auch tatsächlich freigegeben werden, so dass diese historisch-wissenschaftlich aufgearbeitet werden können. Zudem ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob eingestufte Dokumente früher freigeben werden können.

Schutz der Bürgerrechte

  • Die anlasslose, massenhafte Überwachung, wie sie durch NSA oder GCHQ durchgeführt wurden, lehnen wir im In- wie Ausland entschieden ab. Nicht alles technisch Machbare ist gleichzeitig auch operativ sinnvoll und politisch wünschenswert.
  • Eine freiheitliche Gesellschaft bewältigt das Phänomen „Whistleblowing“ nicht durch Unterdrückung oder Strafverfolgung, sondern durch eine positive „Fehlerkultur“. Im Sinne der „inneren Führung“ soll jeder Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes das Recht (auch anonym) haben, sich mit Anliegen zum inneren Zustand seines Dienstes ohne Einhaltung des Dienstweges – unmittelbar an den Beauftragten oder direkt an ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu wenden.
  • BND und Verfassungsschutz müssen die Fähigkeiten der Spionageabwehr bzw. Gegenspionage entsprechend der technologischen Möglichkeiten entwickeln. Künftig müssen Programme zur Kommunikationsüberwachung durch fremde Staaten bereits im Vorfeld mit defensiven Mitteln abgewehrt werden können. Spionageabwehr darf nicht nur als Abwehr physischer oder ökonomischer Gefahren verstanden werden. In Zukunft müssen auch die Grundrechte Privater Schutzgut Ziel der Spionageabwehr sein. Insbesondere der Schutz vor nachrichtendienstlichen Angriffe und Cyberattacken auf Parlamente, Parteien und Wahlen muss verbessert werden.