Organspenden erleichtern – Widerspruchslösung einführen

Der Bundesparteitag der Freien Demokraten möge beschließen:

Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten möge sich für eine Änderung des Transplantationsgesetzes einsetzen, die statt der geltenden Entscheidungslösung die sogenannte Widerspruchslösung vorsieht.

Bei der Änderung des Transplantationsgesetzes soll Folgendes beachtet werden:

  1. Die Einwilligung zur Entnahme von Organen und Geweben soll für volljährige geschäftsfähige Personen insoweit als erteilt gelten, als diese der Entnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen haben.
  2. Die Aufklärung der Bevölkerung über die Organspende und die Widerspruchsfolgen ist zu verstärken, um den durch die Widerspruchslösung gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Hierfür eignen sich Informationskampagnen durch Medien, Schulen, Apotheken, Arztpraxen, Krankenkassen oder gezielte Informationen/Anfragen durch Meldebehörden und Bürgerämter.
  3. Es ist das in § 2 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes bereits vorgesehene elektronische Organ- und Gewebespenderegister einzurichten. Dort ist eine Zustimmung oder auf den Widerspruch einer Person hin zu vermerken, wenn der Organspende insgesamt oder hinsichtlich einzelner Organe und Gewebe widersprochen wurde.
  4. Organe und Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn im Zeitpunkt der Entnahme ein Widerspruch nicht vorliegt. Insbesondere muss jeweils Einsicht in das Organ- und Gewebespenderegister genommen und das dortige Nichtvorliegen des Widerspruchs dokumentiert werden.
  5. Jede Person muss der Entnahme von Organen und Geweben insgesamt oder hinsichtlich einzelner Organe und Gewebe jederzeit und unbürokratisch widersprechen und sich über die eigenen im Organ- und Gewebespenderegister hinterlegten Daten informieren können.

Es ist bis zur Geltung der Widerspruchslösung eine ausreichende Übergangszeit vorzusehen, die es ermöglicht, die Bevölkerung durch entsprechende Aufklärungsmaßnahmen auf die Geltung der neuen Regelungen vorzubereiten und das Organ- und Gewebespenderegister funktionsfähig einzurichten. Ein Inkrafttreten soll frühestens für den 1. Januar 2020 vorgesehen werden.