Vorwürfe entkräften, Vertrauen schaffen – Ein Polizeibeauftragter oder eine Polizeibeauftragte für Berlin

Polizistinnen und Polizisten in Berlin leisten unter schwierigsten Rahmenbedingung jeden Tag herausragende Arbeit. Sie haben ein Anrecht auf Wertschätzung durch die Politik und genießen das Vertrauen der Freien Demokraten. Gleichzeitig sehen Sie sich einem ausgeprägten Misstrauen durch Teile der Bevölkerung ausgesetzt, was sich unter anderem in regelmäßigen Vorwürfen von Polizeigewalt äußert.

Um die zumeist unbegründeten Ressentiment zu entkräften, bedarf es in einem Rechtsstaat geeigneter Instrumente, welche keinerlei Zweifel an deren Unvoreingenommenheit bestehen lassen. Klassische Instrumente des Disziplinarverfahrensrechtes und der Strafverfolgung erfordern dabei das Ermitteln gegen die eigenen Kolleginnen und Kollegen. Dieser Umstand wird nicht nur von den Betroffenen selbst als unbefriedigend empfunden, er versagt auch bei Problemen auf struktureller Ebene.

Als ausführende Gewalt greift die Polizei in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Dem Prinzip der demokratischen Überprüfung der Exekutive folgend, muss deshalb eine parlamentarische Kontrollinstanz geschaffen werden.

Die Freien Demokraten Berlin setzen sich daher für die Schaffung der Stelle eines oder einer Polizeibeauftragten beim Abgeordnetenhaus von Berlin ein.

Der oder die Polizeibeauftragte dient als Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Bedienstete der Polizei. Der Polizeibeauftragte wird tätig, wenn ihm oder ihr durch Bürgerinnen, Bürger oder Bedienstete der Polizei Eingaben und Hinweise auf Fehlverhalten bzw. Fehlentwicklungen in der Polizei eingehen oder anderweitig bekannt werden. Der oder die Polizeibeauftragte strebt dabei vorrangig eine einvernehmliche Erledigung an.

Der oder die Polizeibeauftragte soll für einen Zeitraum von sechs Jahren durch das Abgeordnetenhaus von Berlin geheim mit zwei Dritteln der Mehrheit seiner Mitglieder für maximal eine Amtszeit gewählt werden. Die Stelle soll beim Abgeordnetenhaus Berlin angesiedelt sein und – angelehnt an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – ausreichend mit Personal- und Finanzmitteln ausgestattet werden.

Der oder die Polizeibeauftragte geht Eingaben der Bürgerinnen und Bürger sowie von Bediensteten der Polizei Berlin nach, wenn eine Verletzung von Rechten möglich erscheint. Dazu darf der oder die Beauftragte Auskunft von der Senatsverwaltung für Inneres sowie der Polizei Berlin verlangen, die unverzüglich erteilt werden muss. Andere Behörden des Landes sind im Bedarfsfall zur Amtshilfe verpflichtet. Der oder dem Beauftragten muss Zutritt zu allen Behörden gewährt werden. Die von einer Beschwerde betroffenen Bediensteten der Polizei Berlin müssen angehört werden.

Der oder die Polizeibeauftragte kann der zuständigen Senatsverwaltung Empfehlungen zur Korrektur von Fehlentwicklungen mitteilen, zu denen diese sich zu verhalten haben. Auch hat der Polizeibeauftragte die Möglichkeit, Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren des Abgeordnetenhauses abzugeben.

Einmal im Jahr veröffentlicht der oder die Beauftragte einen Bericht über seine oder ihre Tätigkeit und die Ergebnisse. Der Bericht wird im Abgeordnetenhaus von Berlin debattiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.