Abstimmungen im E-Mail-Umlaufverfahren

Beschlüsse zu Anträgen des Landesvorstandes der FDP Berlin können gemäß den nachfolgenden Regelungen im Umlaufverfahren per E-Mail gefasst werden. Der Landesvorstand macht insoweit von § 52 Abs. 2 der Landessatzung Gebrauch. Antragsberechtigte Mitglieder des Landesvorstandes können Anträge zur Abstimmung im E-Mail-Umlaufverfahren stellen. Die Abstimmungsfrage ist so zu formulieren, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist.…

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