Eine Stadt, eine Verwaltung: Ein funktionierendes Berlin.

 Nur mit einer leistungsfähigen, schnellen, effizienten und zugänglichen öffentlichenVerwaltung kann Berlin sein volles Potential ausschöpfen, nur mit ihr können wir denzahlreichen anstehenden Modernisierungs- und Transformationsprozessen in unsererGesellschaft gerecht werden. Am 12. Februar 2023 stehen in Berlin Wiederholungswahlenan, die überhaupt nur aufgrund eines beispiellosen Versagens der Senatsverwaltung und derBezirksämter bei der Organisation des letzten Wahltermins nötig sind – ein historischerWeckruf für diese Stadt, die schon viel zu lange unter Wert regiert und verwaltet wird. DieZukunft der Berliner Verwaltung wird bei dieser Wahl neu verhandelt.Als einzige Partei ohne Senats- und Bezirksamtsbeteiligung verfügen nur die FreienDemokraten über die politische Unabhängigkeit, einen frischen und ehrlichen Blick auf unsereVerwaltung zu richten und Reformen vorzuschlagen, die eine echte Lösung bringen können,nicht nur Symptome mildern – mit einem echten Neustart für die Strukturen, Zuständigkeitenund Prozesse in der Berliner Verwaltung.Die Modernisierung unserer öffentlichen Verwaltung ist dabei viel mehr als ein Thema fürExpertenkreise, sie geht uns alle an. Alle Bürgerinnen und Bürger sind in ihrem Lebenregelmäßig auf eine reibungslos funktionierende Verwaltung angewiesen. Sich auf seineprivaten Lebenspläne zu konzentrieren und sich dabei schlicht darauf verlassen zu können,dass bürokratische Prozesse unkompliziert und verlässlich ablaufen, ist ein echter Mehrwertan real empfundener Freiheit. Sich auf effiziente und berechenbare Verwaltungsprozesseverlassen zu können, ist wichtig für jede unternehmerische und wirtschaftliche Tätigkeit.

Die Freien Demokraten stehen seit jeher für einen Staat, der sich auf seine Kernaufgabenkonzentriert, seine Rolle als Dienstleister versteht und es seinen Bürgerinnen und Bürgern soeinfach wie möglich macht.Sanierungsbedürftige, schlecht ausgestattete Dienstgebäude sowie Wartezeiten beiBaugenehmigungen oder bei Kfz- und Wohnungsummeldungen, fehlende Kita- undSchulplätze, lange Staus auf den Straßen und ausfallende Züge sind die Regel in derHauptstadt, und wer die 112 ruft, kann froh sein, wenn überhaupt ein Rettungswagenbereitsteht - das ist Berlin heute. Die effektive Bewältigung nahezu jeder dieserHerausforderungen in unserer Stadt braucht eine funktionsfähige Verwaltung. Berlin ist schlecht digitalisiert, unkoordiniert und versinkt im Behörden-Pingpong derVerantwortungslosigkeit.Wichtig ist uns dabei: Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst tragen keine Verantwortung fürdie Dysfunktionalität der Verwaltung. Sie leiden vielmehr selbst mit am stärksten unterüberhandnehmender Bürokratie, ineffizienten Strukturen und Prozessen sowie demRessourcen- und Personalmangel. Innerhalb dieser Limitierungen leisten unsereVerwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter enormes. Ohne motivierte und qualifizierteBeschäftigte im öffentlichen Dienst wird es keine funktionierende Verwaltung geben. HoheKrankenstände zeigen jedoch, wie die Beschäftigten unter überhandnehmender Bürokratie, ineffizienten Strukturen und Prozessen sowie dem Ressourcen- und Personalmangel leiden.Eine Reform, die nicht nur an den Symptomen ansetzt, sondern bereit ist, auch tiefgreifendekonzeptionelle Fehler schonungslos anzugehen, muss deshalb auch eine bessere Motivation,Ausbildung und Befähigung zur erhöhter Flexibilität der Beschäftigten in der Verwaltunganpacken. Da die Beschäftigten unserer Verwaltung diese am besten kennen, müssen sie beider Reform frühzeitig mitgenommen und an sämtlichen Entscheidungsprozessen beteiligtwerden.    

I. Die Berliner Verwaltung benötigt grundlegend neue Strukturen.

Die Freien Demokraten Berlin fordern einen ambitionierten, fundamentalen Neustart für dieVerwaltungsstrukturen Berlins. Mit einer einstufigen Verwaltung für Berlin werden wirineffiziente Doppelstrukturen und -zuständigkeiten beseitigen, da sie zuVerantwortungsdiffusion, Ineffizienz und einer fehlenden Vorhersehbarkeit vonEntscheidungen beitragen und das Funktionieren der Verwaltung für die Berlinerinnen undBerliner schwerer nachvollziehbar machen. Kommunalpolitisches Engagement und lokaleEinbringungsmöglichkeiten werden wir zugleich nicht nur bewahren, sondern sogarausbauen.Berlin ist bis heute geprägt durch die Entscheidungen des Groß-Berlin-Gesetzes aus demJahr 1920. Während die Berlinerinnen und Berliner spätestens seit der Wiedervereinigungimmer stärker zusammenwuchsen, blieb politisch und verwaltungstechnisch eine ausgeprägteKleinstaaterei übrig, die sich immer stärker als Hemmnis für eine prosperierende Entwicklungdarstellt. Die historisch gewachsene Aufgabenaufteilung zwischen den Senatsverwaltungenund den Bezirksämtern ist aus der Zeit gefallen und wird den Anforderungen an eine moderneGroßstadt nicht mehr gerecht. Viele der täglichen Verwaltungsaufgaben, die derzeit unter derVerantwortung eines der 72 Berliner Bezirksstadträte durchgeführt werden, beschränken sichauf den unpolitischen Vollzug von Gesetzen und gehören nicht unter die Organisationshoheiteines kommunalen Wahlbeamten, die zudem fachlich in ihren Resorts nicht ausgebildet sind.Warum es in Berlin etwa für Bürgerdienste und Ordnungsämter zwölf verschiedene örtlichzuständige Behörden gibt mit zwölf eigenständigen Verfahren – etwa bei der Beantragungeines Personalausweises oder der Eheschließung – ist kaum zu begründen. Dasselbe gilt fürdie unterschiedlich langen Bearbeitungsfristen in den Bezirken bei der Beantragung vonGeburts- und Sterbeurkunden oder dem Elterngeld. In Aufgabenbereichen mitstadtplanerischer und politischer Bedeutung – beispielsweise der Verkehrsplanung, demBauwesen oder der Schulverwaltung – verhindert die Kompetenzzersplitterung auf zwölfBezirksämter wiederum, dass Entscheidungen stets konsequent mit Blick aufgesamtstädtische Interessen getroffen werden können. Defizite dieser Kompetenzaufteilungtreten viel zu häufig zutage – zum Beispiel in der Corona-Pandemie, in der jedes Bezirksamteine eigene Allgemeinverfügung zur Quarantänepflicht erlassen musste und zwischen denzwölf Gesundheitsämtern deutliche, sachlich nicht begründbare Unterschiede in derBearbeitung von Fällen auftraten.Berlin braucht eine Verwaltung, die Gesamtverantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger inunserer Stadt übernimmt. Die Berlinerinnen und Berliner waren viel zu lange dieLeidtragenden einer organisierten Verantwortungslosigkeit.Die Freien Demokraten Berlin fordern daher eine Aufhebung der bestehendenKompetenzaufteilung zwischen den Bezirksämtern und den Senatsverwaltungen. An ihreStelle tritt eine einstufige Verwaltung, die für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist. DieBezirksämter werden damit überflüssig. Sie sollen im Zuge dieser Reform abgeschafftwerden. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in die Landesbehörden übernommen,was auch bedeutet, dass endlich tatsächlich alle Beschäftigen der Verwaltung in Berlin nachdenselben Vergütungsregeln leistungsgerecht entlohnt werden.Die durch die Straffung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse erzielbaren erheblichenEffizienzsteigerungspotenziale wollen wir nutzen, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltungangesichts des immer stärkeren Personalmangels sicherzustellen.Eine einstufige Verwaltung bedeutet dabei nicht, dass die Verwaltungsaufgaben nichtdezentral bearbeitet werden. Die bisherigen Bürgerämter bleiben als Anlauf- undServicestellen für Bürgerinnen und Bürger erhalten. Auch bietet es sich an, wenn zumindesteinige der zukünftig allein zuständigen Landesbehörden in den bestehenden Büros derBezirke Außenstellen unterhalten, die die Bearbeitung der Verfahren auf dem Gebiet einesoder mehrerer Bezirke übernehmen - nur eben eingegliedert in landesweite Behörden mitentsprechenden Weisungs- und Evokationsrechten. Gleichzeitig ist es für die FreienDemokraten selbstverständlich, kommunalpolitische Entscheidungskompetenzen nicht nur zubewahren, sondern sogar zu stärken. Die politische Arbeit an und Entscheidung über lokalbedeutsame Themen soll künftig aber in einer gestärkten Bezirksverordnetenversammlung(BVV) stattfinden. Sie ist als originär politisches, demokratisch gewähltes Gremium derrichtige Platz für die kommunalpolitische Mitbestimmung und für den niedrigeschwelligenpolitischen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die BVVen sind und bleiben dieKeimzelle der politischen Partizipation vor Ort. Im Einzelnen:    - Die Bezirksverordnetenversammlungen fungieren künftig als lokale Kontrollgremiendes Senats hinsichtlich aller Entscheidungen mit Bezug zu ihrem Bezirk. Sie erhaltenhierfür das Recht, Empfehlungen und Ersuchen an den Senat in Fragen der Bezirkezu richten. Der Senat und die Senatsverwaltungen sind gegenüber derBezirksverordnetenversammlung in Bezirksangelegenheiten rechenschaftspflichtig.- Wir wollen die Bezirksverordnetenversammlung gerade in jenen Bereichen stärken, indenen (1.) vielfach politisch-gestaltende Entscheidungen mit (2.) lokalem Bezug und(3.) ohne ausgeprägte Notwendigkeit einer gesamtstädtischen Koordination getroffenwerden. In diesen klar zu definierenden, ausgewählten Kompetenzbereichen soll dieBezirksverordnetenversammlung künftig Beschlüsse treffen können, die von derLandesverwaltung für das Gebiet des jeweiligen Bezirks verbindlich zu beachten undumzusetzen sind. Ein solches letztverbindliches Entscheidungsrecht steht den BVVengegenüber den Bezirksämtern derzeit nicht zu und stellt eine echte Stärkung ihrerStellung dar. Zu den vorbezeichneten Aufgabenbereichen gehören die Bereiche dersozialraumorientierten Infrastruktur, wie Jugendfreizeiteinrichtungen und die Familienund Seniorenförderung, die Sportbereichsentwicklung, die gestalterischen Fragen vonGrünflächen, Stadtplätzen und lokal verorteten Verkehrsflächen, sowie die lokaleWirtschaftsförderung, beispielsweise die Gestaltung von Einkaufsstraßen. DieBezirksverordnetenversammlungen erhalten ein Budget zugewiesen, in dessenRahmen sie auch eigenverantwortlich finanzwirksame Beschlüsse treffen können.- Bei Fragen der Stadtentwicklung und des Verkehrs sind dieBezirksverordnetenversammlungen zwingend im Rahmen einer Trägerbeteiligungdurch die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen einzubinden. Entscheidungenergehen durch die zuständige Senatsverwaltung im Benehmen mit den jeweilsbetroffenen Bezirksverordnetenversammlungen.Auch das Amt der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister soll erhalten bleiben.Sie repräsentieren die Bezirksverordnetenversammlungen gegenüber der Landesverwaltungund gegenüber relevanten Akteuren der Stadtgemeinschaft. Sie sind auch ersteAnsprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. ImÜbrigen sind sie das Sprachrohr der Bezirksverordnetenversammlungen im Rat derBezirksbürgermeister, der durch ein eigenes Initiativrecht im Abgeordnetenhaus gestärkt wird.So wird es den Bezirksverordnetenversammlungen künftig auch ermöglicht, die Interessender Bürgerinnen und Bürger vor Ort in die Gesetzgebung einzuspeisen und – vermittelt überdas Abgeordnetenhaus – Einfluss auf die Politik des Senats zu üben.    

II. Die Strukturreform muss sofort in die Wege geleitet werden.

Die Freien Demokraten Berlin sind überzeugt davon, dass nur eine grundlegende Neuordnungder Berliner Verwaltungsstrukturen die notwendige Verwaltungsvereinfachung herbeiführenkann, um die Dysfunktionalität dieser Stadt zu beenden. Uns ist klar, dass sie nicht über Nachtgeschehen wird, sondern sorgfältig vorbereitet werden muss und wir für ihre Umsetzung füreine verfassungsändernde Mehrheit im Land werben müssen. Doch die Strukturreform istüberfällig. Mit Freien Demokraten in der Regierungsverantwortung wird sie vom ersten Tagean innerhalb unserer Senatsarbeit prioritär vorangetrieben.Zugleich wollen wir mit einem schnell wirksamen Sofortmaßnahmenpaket umgehend dieumfassende Modernisierung der Verwaltung innerhalb des bestehenden Zwei-EbenenSystems konsequent vorantreiben. Das beginnt mit einer effektiven Aufgaben- undVollzugskritik der Berliner Verwaltung mit dem Ziel einer deutlichen Entlastung von Bürokratieund Entschlackung von bestehenden Gesetzen und Verordnungen. In zentralenAufgabenbereichen, in denen in den nächsten Jahren entscheidende Projekte imgesamtstädtischen Interesse vorangetrieben werden müssen – insbesondere Bauen, Schule,Stadtentwicklung und Verkehr – wollen wir zügig eine Kompetenzzentralisierung herbeiführen.    

III. Die Berliner Verwaltung muss von Aufgaben entlastet werden.

Den größten Beitrag zur Entlastung der Verwaltung wird der konsequente Bürokratieabbauleisten.Dazu braucht Berlin eine systematische Überprüfung und deutliche Entschlackungbestehender Vorschriften auf Landesebene. Zusätzlich bedarf es einer Bürokratiebremse - fürjede neue bürokratische Last muss mindestens eine bestehende abgeschafft werden („onein, one out“). Neue Gesetze müssen mit Sunset-Klauseln versehen werden, sodass neuebürokratische Lasten ein Ablaufdatum erhalten. Ein Normenkontrollrat muss denErfüllungsaufwand neuer Regelungen im Gesetzgebungsverfahren beurteilen und alle neuenVerwaltungsreformen einem Digitalcheck unterziehen, um sicherzustellen, dass neueGesetze und Normen medienbruchfrei umgesetzt werden. Außerdem bedarf es einerÜberführung von Genehmigungs- in Anzeigeverfahren, wo dies möglich und sinnvoll ist. DasVergaberecht wollen wir durch eine ersatzlose Aufhebung des Landesvergabegesetzes, andessen Stelle das Vergaberecht des Bundes rückt, vereinfachen und außerdemVergabestellen fortwährend besser darin schulen, welche Möglichkeiten ihnen zurVerfahrensvereinfachung offenstehen. Für neu zu schaffende Aufgaben fordern wir eineVorbehalt zur Prüfung von Public-Private-Partnerships im Gesetzgebungsverfahren.    

IV. Die Berliner Verwaltung muss zugänglicher werden.

Unabhängig davon, ob ein- oder zweistufig: Die Verwaltung bleibt ein komplexes Gebilde,innerhalb dessen das Identifizieren des zuständigen Ansprechpartners genaue Kenntnisseüber die Zuständigkeitsverteilung in der Verwaltung und die interne Behördenstrukturvoraussetzt. Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger mühsam – für Menschen, für die einBehördengang ohnehin schon eine hohe Hürde darstellen kann, stellt es eine besondersgroße Herausforderung dar. Hiervon wollen wir die Berlinerinnen und Berliner weitestgehendentlasten: Wir Freien Demokraten wollen ein zentrales Servicecenter für möglichst alleDienstleistungen schaffen, sodass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit einemVerwaltungsgang mehrere Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Dieser One-StopShop ist gleichzeitig in ein Online-Portal zu übersetzen, auf dem alle Verwaltungsleistungenmöglichst innerhalb von drei Klicks auffindbar sein sollen.Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit häufigen Verwaltungskontakten soll dieMöglichkeit bestehen, eine gleichbleibende Ansprechperson für alle Verwaltungsanliegen zuerhalten. Ein zentrales Servicecenter ermöglicht auch das Angebot von Sprachmittlern in einerVielzahl an Sprachen. Formulare sollten möglichst digital sein. Dies vereinfacht es zudem, siebarrierefrei zu gestalten und in vielen Sprachen, mindestens jedoch auf Englisch, anzubieten.Englisch sollte dabei zweite Verwaltungssprache sein.Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird den modernen Anforderungen an einumfassendes Informationsrecht nicht mehr gerecht. Die Digitalisierung hat das alte Gesetzlängst überholt und fordert eine Erneuerung. Die Möglichkeit, ohne größere Hürden anInformationen zu gelangen, schafft Akzeptanz gegenüber politischen Entscheidungen undfördert den demokratischen parlamentarischen Prozess durch öffentliche Debatten. Wirfordern daher ein Berliner Transparenzgesetz, das staatliche Informationen unter Wahrungdes Schutzes personenbezogener Daten umfassend im Rahmen eines leicht zudurchsuchenden Transparenzportals verfügbar macht. Hierdurch stärken wir unsereDemokratie, lüften die Black Box der Berliner Verwaltung und schaffen einen gläsernen Staat.Für viele Dienstleistungen der Berliner Verwaltung gibt es immer noch keine einfachen undtransparenten Online-Angebote. Für möglichst alle Verwaltungsdienstleistungen soll dieAntragstellung, die Übersendung von Nachweisen und der Abruf von Bescheiden künftigonline möglich sein. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden wir einenverbindlichen Zeitplan vorlegen, in dem wir die Umsetzung darlegen und nachvollziehbargestalten. Mit einer Priorisierung werden wir bei der Umsetzung der Projekte darauf achten,dass die Digitalisierung der Verfahren und Basisdienste im Sinne der Nutzung durch dieBerlinerinnen und Berliner vollzogen wird. Dienstleistungen, die derzeit eine hohe Nachfragehaben, sollen auch zuerst digitalisiert werden. Weiterhin sollten zukünftig nicht nur die durchdas Onlinezugangsgesetz notwendigen Eingangs- und Ausgangskanäle digitalisiert werden,sondern auch die Prozesse dahinter digitalisiert und nach Möglichkeit auch automatisiertwerden. Schriftformerfordernisse in Rechtsnormen und andere Digitalisierungshindernissesind hierfür umfassend auf den Prüfstand zu stellen (sogenannter „Digitalcheck“). In allenFällen, in denen eine automatisierte Antragsbearbeitung realisierbar ist, sollen Bescheidesofort bereitgestellt werden.In vielen Behörden werden momentan zu viele Ressourcen darin gebunden, Auskünfte überdas Ausmaß des Bearbeitungsrückstaus zu erbringen und Bürgerinnen und Bürger zubeschwichtigen. Wir fordern daher ein einheitliches Ticketing-System für die BerlinerVerwaltung, in der der aktuelle Verfahrensstand jedes Vorgangs, relevante Fristen und einprognostiziertes Bearbeitungsdatum durch die Antragstellerin oder den Antragstellereinsehbar sind.    

V. Die Berliner Verwaltung braucht moderne, effiziente und sichere Verfahren.

Für alle Standard-Verwaltungsdienstleistungen sollen Laufzeiten eingeführt werden, bis wanndie Dienstleistung zu erbringen ist. Das schafft Planbarkeit, Transparenz und Vertrauen.Genehmigungen sollen innerhalb verbindlicher Fristen erteilt werden, deren Ablauf inmöglichst vielen Verfahren – sofern dies mit Blick auf die im Genehmigungsverfahren betroffenen öffentlichen und privaten Interessen vertretbar erscheint – zu einerGenehmigungsfiktion führen soll.Bei der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sind nicht nur die bestehenden Prozesse indigitale Form zu bringen, sondern zunächst sind die Prozesse zu modernisieren, zustandardisieren und effizienter zu gestalten. Hierzu muss eine Bestandsaufnahme derProzesse und Verfahren durchgeführt werden und bestehende Prozess-Bibliothekenveröffentlicht werden.Die flächendeckende Einführung der E-Akte bis 2025 ist dabei ein Schritt von zentralerBedeutung. Denn nur wenn die elektronische Akte berlinweit einheitlich eingeführt ist, kanndie Digitalisierung des öffentlichen Sektors Fahrt aufnehmen. Die Einführung der E-Akte mussdaher zentral koordiniert und mit einem verbindlichen Zeitplan versehen werden. So stellenwir sicher, dass die Anbindungen und Schnittstellen aus einem Guss bereitgestellt werden.Bereits der Umstieg auf eine einstufige Verwaltung wird zu einer wesentlichenVereinheitlichung der Verwaltungsprozesse führen. Um bereits jetzt und auch nach derStrukturreform zu einer weiteren Vereinheitlichung von Abläufen – auchbehördenübergreifend – beizutragen, soll der Austausch von „Best-Practice“-Beispielengefördert werden, etwa durch Koordinierungsrunden auf Abteilungsleiterebene. Um BestPractice-Lösungen auch aus den unterschiedlichen Verwaltungen möglich zu machen, wollenwir verstärkt Wechsel und Rotationsmöglichkeiten für die Beschäftigten etablieren. Eine in derSenatskanzlei angesiedelte Innovation Unit unterstützt und begleitet den Austausch.Zur Best-Practice gehört für uns auch zu eruieren, welche anderen Städte und Kommunenbereits digitale Prozesse für Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt haben, die alsBlaupause fungieren können. Berlin muss dafür in einen intensivieren Austausch mit diesentreten und funktionierende Verfahren übernehmen, anstatt immer wieder zu versuchen, selbstdas Rad neu zu erfinden. Durch den Austausch und die Übernahme von Best PracticeAnsätzen aus anderen europäischen Städten soll sich Berlin an den besten europäischenLösungen orientieren.Eine funktionierende Stadt lernt ständig weiter. Wir stehen für eine offene Innovations-, Kritik und Fehlerkultur in der Verwaltung ein. Sowohl für Verwaltungspersonal als auch fürBürgerinnen und Bürger soll es niedrigschwellige Möglichkeiten geben, Prozesse zuevaluieren, Verbesserungsvorschläge anzubringen und Missstände zu melden.Nur wenn die Berliner Verwaltung sich in den kommenden Jahren konsequent zu einerdatengetriebenen Organisation weiterentwickelt, kann die Politik Ausnahmesituationen wiedie Corona-Krise, plötzliche Vorkommnisse, akute Herausforderungen oder gesellschaftlicheund soziale Phänomene frühzeitig erkennen und Handlungserfordernisse für Berlin ableiten.Nur so kann Berlin es schaffen, aus intelligenter Datenanalyse gezielte Informationen für dieEntscheidungsvorbereitung zu generieren, um gesellschaftliche Ereignisse wie einverändertes Kriminalitäts-, Unfall- oder Müllaufkommen frühzeitig zu identifizieren.Der zentrale Baustein einer Digitalisierungsstrategie ist ein zentral koordiniertes,ganzheitliches Datenkonzept. In einem gemeinsamen, datenschutzkonformen „DataWarehouse“ werden alle Daten der Berliner Verwaltungen und von landeseigenenUnternehmen (sofern sie keine Betriebsgeheimnisse betreffen oder ernsthafteSicherheitsbedenken dem entgegenstehen) gebündelt. Wo immer möglich, sollten Daten überoffene Schnittstellen (auch für Private) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und leichtintegrierbar sein. In einem Open Data-Portal sollten diese Daten automatisch veröffentlichtwerden, leicht maschinell verwertbar sein (Open Access) und durch benutzerfreundlicheVisualisierungstechniken (etwa Geomapping) auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie fürdie Unternehmen zugänglich gemacht werden. Denn durch das Bereitstellen dieser Datenwerden in Berlin Innovation und Forschung gestärkt.Nach der Digitalisierung muss sich die Verwaltung der Automatisierung von Prozessenstellen, denn auch die Automatisierung von Entscheidungsverfahren und Dienstleistungengewinnt in der öffentlichen Verwaltung zunehmend an Bedeutung. Sie stellt ein adäquatesMittel dar, die Behördeneffizienz zu steigern, Prozesse zu erleichtern sowie massenhaftanfallende oder routiniert durchzuführende Leistungen auszuführen. Daher sind alleStandardleistungen frühzeitig auf eine mögliche Überführung in ein automatisiertesEntscheidungssystem zu prüfen. Da hier zumeist neue Programme benutzt werden, sinddiese einer Risikoabschätzung zu unterziehen und anschließend jeweils einTransparenzbericht anzufertigen, der in einem frei zugänglichen Online-Verzeichnisveröffentlicht werden soll. So können wir schon heute die Verwaltungsleistungen von morgensteuern und die Einführung von weiteren Verfahren auf Grundlage auch von künstlicherIntelligenz in Zukunft erleichtern.Für eine erfolgreiche Prozessoptimierung und -digitalisierung ist es dabei auch unumgänglich,messbare Kennzahlen zu definieren und zu erheben, durch die sich die Behördenleistungeinerseits und der Digitalisierungsbedarf und -erfolg andererseits ermitteln lassen. DieseKennzahlen müssen leicht zu erheben sein und relevante Fortschritte messen –beispielsweise der Anteil der Verwaltungsverfahren, in denen heute noch ein Dokumentausgedruckt wird. Unser Ziel ist eine komplett papierlose Verwaltung. Dazu gehört auch, dassdie Berlinerinnen, Berliner und Unternehmen ein Recht auf digitale Kommunikation mitBehörden erhalten und die E-Mail zum Standard in der Kommunikation wird. Für dieUmsetzung der Digitalisierung ist es wichtig, eine Priorisierung der Verwaltungsprozessevorzunehmen. Hierzu muss für alle Prozesse die Häufigkeit der Nutzung und der Aufwand beider Bearbeitung erhoben werden – sodann können die Prozesse priorisiert werden, die häufigund aufwendig sind. Die Erhebung von Kennzahlen soll auch Anreize für die Behördenschaffen, sodass diese ihren fachlichen Erfolg messen können (z.B. die Anzahl verfügbarerKita-Plätze pro Wohnbereich).Von Anfang an sind bei allen digitalisierten Prozessen Cybersicherheit und Datenschutzwichtige Bestandteile (Security/Privacy by Default/Design). Das Computer EmergencyResponse Team (CERT) des ITDZ Berlin soll um beratende Angebote für Behörden erweitertwerden. Außerdem muss das CERT so ausgestattet werden, dass es aktuelle und zukünftigeBedrohungen mit maximaler Effizienz abwehren kann. Gleichzeitig müssen aber vor allem dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung hinreichend für Cybersicherheit sensibilisiertwerden. Hierfür müssen Weiterbildungen sowie regelmäßige Überprüfungen durchgeführtwerden.Wir wollen den IT-Staatssekretär bzw. die IT-Staatssekretärin (CDO) in den eigenenKompetenzen stärken; der Aufgaben- und Funktionsbereich soll ausgebaut werden, und dieFunktion soll von zentraler Stelle in alle Hauptverwaltungen hineinwirken. Dafür werden wirdie Durchgriffsrechte gegenüber den Berliner Verwaltungseinheiten stärken und hierdurchdem oder der CDO eine deutlich verbindlichere Rolle einräumen.Für thematisch klar eingrenzbare Aufgabenfelder, die ein Tätigwerden mehrerer Behördenerforderlich machen, soll die Arbeit in behördenübergreifenden Projektgruppen möglich seiDamit diese nicht eine zusätzliche Koordinierungsebene bilden, sondern die Abläufetatsächlich vereinfachen, ist ihnen die Entscheidungskompetenz durch die beteiligtenBehörden zu übertragen, wofür die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.Diese Arbeitsweise soll auch bei neuen Aufgaben zum Tragen kommen. So können sich vonBeginn an neue sowie sich weiterentwickelnde Verfahren und Prozesse effektiv in diebestehenden Strukturen einfügen und die Zukunftsaussichten der Verwaltung gewährleisten.VI. Die Berliner Verwaltung ist das Rückgrat einer funktionierenden Stadt.Statten wir sie entsprechend aus.Eine funktionierende Verwaltung ist ausreichend mit Ressourcen auszustatten. Das steigertnicht nur die Zufriedenheit der Berlinerinnen und Berliner mit ihrer Verwaltung, es ist auchAusdruck unseres Respekts vor der Leistung der Beamtinnen und Beamten sowie derAngestellten im öffentlichen Dienst. Die Räume und Arbeitsmittel der Verwaltung müssen aufeinen zeitgemäßen Stand gebracht und weiterentwickelt werden.Die Schlechterstellung der Bediensteten der Bezirke gegenüber derer des Landes endetspätestens mit der Umsetzung der liberalen Verwaltungsstrukturreform. Durch die Einführungeiner einstufigen Verwaltung wird auch ein zentrales Personalmanagement möglich. Miteinem Landespersonalamt nach Hamburger Vorbild, welches bei der Senatskanzleiangesiedelt ist, und einem Chief Human Resources Officer (CHRO) wollen wir eineeinheitliche Steuerung der Personalangelegenheiten aus einem Guss. Auch schon vor dieserStrukturreform wollen wir aber schnellstmöglich dafür sorgen, dass für fachlich vergleichbareTätigkeiten die Eingruppierung in die jeweiligen Entgeltgruppen in den Bezirken und im Landan das jeweils bessere Niveau angeglichen wird. Dadurch können zudemStellenausschreibungen harmonisiert, gleichwertig und einheitlich erfolgen.Um der Personalknappheit trotz der anstehenden Ruhestandswelle und demallgegenwärtigen Fachkräftemangel etwas entgegensetzen zu können, muss die BerlinerVerwaltung ein moderner und attraktiver Arbeitgeber werden. Hierzu gehört eineverfassungskonforme, konkurrenzfähige und gute Bezahlung, aber auch ein angenehmesArbeitsklima, in dem moderne Arbeitsweisen, Methoden und Kompetenzen gefördert werden,sowie eine Kultur der Offenheit für Innovationen aus der Belegschaft, eine verbesserteVereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten undein Recht auf Homeoffice, und die Verbesserung von Fortbildungs- undAufstiegsmöglichkeiten. Es muss eine umfangreiche Transformation der Arbeitskultur in derBerliner Verwaltung stattfinden.Elementarer Bestandteil dieser neuen Arbeitskultur muss auch ein klares Bekenntnis fürVielfalt in der öffentlichen Verwaltung sein. Der öffentliche Dienst muss seiner Vorbildfunktiongerecht werden und die Zusammensetzung unserer Gesellschaft in ihrer ganzen Breitewiderspiegeln. Hierfür fordern wir die Einführung einer zentralen Stelle zur Beratung vonBehörden und öffentlichen Betrieben in Fragen des Diversity-Managements, einekonsequente Schulung von Führungskräften in Fragen der diversitysensiblenPersonalentwicklung und die Einführung einer Null-Toleranz-Strategie beiDiskriminierungsfällen. In seiner Außenkommunikation sollte das Land Berlin für mehrSichtbarkeit unterrepräsentierter Gruppen sorgen.Personal, welches Führungsaufgaben wahrnimmt, muss dafür auch regelmäßig geschult undweitergebildet werden. Evaluationen und Mitarbeitergespräche müssen endlich zum Standardwerden.Den Ein-, Aus- und Wiedereinstieg in die Verwaltung wollen wir erleichtern. Dazu sindAnforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überprüfen und zu flexibilisieren. StarreVorgaben, wie das Festlegen auf bestimmte Hochschulen als einzige Zugangsmöglichkeit indie Verwaltung, müssen aufgehoben werden.Die Ausbildungskapazitäten in der Berliner Verwaltung sollen dabei erhöht werden. Dazusollen deutlich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Ausbildenden geschult undweitergebildet werden, um die Kapazitäten für Auszubildende in den unterschiedlichenAbteilungen und Einheiten zu erweitern. Die Ausbildungspläne müssen aktuellenAnforderungen an eine moderne Arbeitskultur entsprechen und entsprechend angepasstwerden. Unser Ziel ist es, die Anzahl an Azubis im öffentlichen Dienst zu verdoppeln. Damitsoll das Land Berlin seinen Verpflichtungen nachkommen, junge Menschen aktiv zu fördern,ihnen eine Perspektive zu geben und eigene Bedarfe zu decken.Besonders die Gewinnung von IT-Fachkräften bleibt ein schwerwiegendes Problem für dieöffentliche Verwaltung. Durch die Einführung eines IT-Besoldungsgesetzes, also einemHaustarifvertrag, schaffen wir gegenüber dem privaten Sektor konkurrenzfähige Gehälter.Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Kern mit IT-Aufgaben betraut sind,sollten Fortbildungen für IT-Kompetenzen angeboten werden, insbesondere in der Form vonflexibel nutzbaren digitalen Kursen. Um interne Projekte und neue Ideen von Mitarbeiternbesser zu fördern, wird allen Senatsverwaltungen ein Innovationsgeld zugewiesen. Hiermitsoll es den Verwaltungen ermöglicht werden, neue innovative Verfahren in einzelnenAbteilungen zu testen. Hierdurch kann der Ideenreichtum der Mitarbeiterinnen undMitarbeitern im öffentlichen Dienst genutzt und eine aktive Partizipation ermöglicht werden.Die Hard- und Softwareausstattung in den Behörden ist zu standardisieren und nach demGrundsatz „Public Money for Public Code“ aufzustellen. Mit einer echten und auf Ausbau derdigitalen Souveränität ausgerichteten Open Source Strategie müssen Softwarelösungen derBehörden künftig mit einheitlichen Standards kompatibel sein, die das ITDZ definiert, und vondenen nur in zu begründenden Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Für alle Lösungenist zu entscheiden, ob ein internes Verfahren sinnvoll ist oder eine Lösung am Markt gekauftwerden kann. Interne Verfahren sind zu modernisieren und an externe Schnittstellenanzupassen (z.B. eAkte, Payment). Dabei gilt es, eine besondere Priorität auf die Vermeidungvon Medienbrüchen zu setzen.    VII. Brandenburg im Blick behalten.Die Metropolregion Berlin-Brandenburg wächst zunehmend zusammen, immer mehrBürgerinnen und Bürger arbeiten in Berlin und leben in Brandenburg. Es entsteht einwachsender Bedarf für eine funktionierende Abstimmung zwischen der Berliner Verwaltungund Berlins Nachbargemeinden.Dieser Kooperationsbedarf sollte bei allen Schritten der Verwaltungsmodernisierungmitbedacht werden. Auf prozessgestalterischer Ebene ist etwa auf die Interoperabilität dereingesetzten Softwarelösungen und -prozesse zu achten, was durch die Schaffung einesgemeinsamen, länder- und behördenübergreifenden IT-Dienstleisters erleichtert werdenkönnte.In einzelnen Bereichen soll von dem bewährten Instrument Gebrauch gemacht werden,bundeslandübergreifende gemeinsame Behörden, etwa durch Fusion bestehender Behörden,per Staatsvertrag zu schaffen. Derartige Behörden müssen aber letztentscheidungsbefugtsein – ihre Schaffung darf nicht zur (Wieder-)Einführung von Doppelstrukturen und -zuständigkeiten durch die Hintertür führen.