Schluss mit Willkür in der gesetzlichen Krankenversicherung - Selbständige fair behandeln

Die FDP Berlin setzt sich auf Landes- und Bundesebene dafür ein, dass bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausschließlich an das Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit anknüpft.

1. Streichung der Einbeziehung weiterer Einkunftsarten

Die Heranziehung weiterer Einkunftsarten (insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, privaten Renten sowie sonstige Einkünfte) zur Beitragsbemessung freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger wird beendet.

2. Neue Bemessungsgrundlage (Definition)

Als beitragspflichtige Einnahmen freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger gilt künftig der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Gewinn (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und/oder Gewerbebetrieb), mindestens bis zur gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

3. Planbarkeit und Bürokratieabbau 

Die Beitragsfestsetzung soll grundsätzlich auf Basis des jeweils aktuellen Steuerbescheids erfolgen; unterjährige Schätzungen und Nachweispflichten sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

4. Flankierend: Finanzierung strukturell stabilisieren statt neue Beitragsfelder zu eröffnen

Zur Stabilisierung der GKV-Finanzen sind vorrangig Ausgabendynamik und Strukturprobleme anzugehen sowie versicherungsfremde Leistungen verlässlich und auskömmlich über Steuermittel zu finanzieren.