30 Maßnahmen für die Berliner Schulen – Die Corona-Epidemie zeigt die Schwächen des Berliner Bildungssystems
Das Fehlen von Fachkräften, angemessenen Unterrichtsflächen, Lehrmitteln und –inhalten vor dem Hintergrund der Digitalisierung haben die Bildungsdebatte schon vor Corona dominiert. Die aktuelle Lage macht die Versäumnisse der Vergangenheit auf unerwartete Weise bewusst und fordert mehr Tempo bei eingeleiteten Maßnahmen zur zeitnahen Anpassung an bekannte und neue Herausforderungen.
Die aktuell erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln schärfen den Blick für die notwendigen Veränderungen bei Aufenthalts-, Gemeinschafts- (z.B. Schulmensen) und Unterrichtsräumen und besonders Sanitär-, aber auch bei den Außenanlagen als leistungssicherndes Lernumfeld.
Die Vorteile kleinerer Klassen bewegen seit langem die pädagogische Debatte. Der Infektionsschutz / Gesundheitsschutz erzwingt nun überschaubare Klassenverbände. Das rückt die Knappheit an qualifizierten Lehrkräften und Raumkapazitäten in den Fokus.
Die aktuelle Pandemie lässt die bisherigen Grenzen, aber auch die Chancen digitaler Bildung klar hervortreten. Die Herausforderungen an das häusliche Lernen und mobile Arbeiten für Schülerinnen und Schule, aber auch das Lehrpersonal sind offensichtlich.
Die Ausstattung mit elektronischen Endgeräten, die räumliche Rahmenbedingungen ungestörten –analogen oder digitalen – Lehrens und Lernens sind abhängig von sozialem Status und Affinität zu elektronischen Arbeitsweisen höchst unterschiedlich.
Die „digitale Alphabetisierung“ des Schulbetriebs hängt derzeit stark vom individuellen Engagement einzelner Lehrkräfte ab. Die Qualität der dezentral erbrachten Angebote ist nicht standardisiert gesichert. Mehr Augenmerk verdienen hier das Niveau der verfügbaren digitalen Inhalte, der stabile Betrieb und der Datenschutz im Homeschooling. „KMK-geprüfte“ Inhalte etwa liegen nicht vor.
Der Austausch zwischen den Lehrkräften und ihren Schülerinnen und Schüler erfolgt je nach Präferenz seitens der Lehrerinnen und Lehrer und technischer Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler auf elektronischem, telefonischem oder selbst postalischem Weg.
Das digitale Angebot, der „Lernraum“, des Landes Berlin ist den Anforderungen des Unterrichts im flächendeckenden Online-Regelbetrieb personell und technisch nicht gewachsen. Am Anfang der Kontaktsperre waren nur 7.500 von rund 33.000 Lehrerinnen und Lehrer im Lernraum und damit Kollegen von 480 also nur zwei Drittel aller Berliner Schulen registriert. Dafür waren acht Mitarbeitern lediglich stundenweise von der Unterrichtsverpflichtung freigestellt. Laut Medienberichten unterstützen nach Angaben der Bildungsverwaltung inzwischen weitere Lehrkräfte aus der regionalen Fortbildung sowie pädagogische IT-Regionalbetreuer das Team, um dem Ansturm an Aufgaben gerecht zu werden.
Von anfangs täglich 50.000 sind die Zugriffe in Spitzenzeiten auf bis zu einer Million gestiegen. Die IT-Infrastruktur des Landes war dem nicht gewachsen. Das System konnte den Bedarf und Zuspruch nicht stabil und störungsfrei bedienen.
Eine zentrale Zuständigkeit für die elektronische Infrastruktur der öffentlichen Berliner Bildungslandschaft aus einer Hand, eine Art „Digitalisierungsbüro“ mit Anbindung an ein ertüchtigtes Dienstleistungszentrum für die Informationstechnik
(ITDZ), fehlt. Die strukturelle Verantwortung der zuständigen Senatsverwaltung als Träger der Koordination dezentraler Maßnahmen hat kein Gesicht.
Die Bezirke mit der Zuständigkeit für den Schulunterhalt erscheinen bei immer noch stark zurückgefahrener Arbeitsfähigkeit nicht ausreichend personell aktiviert, um die akuten Sofortmaßnahmen zur Wiederaufnahme des Schul- und Prüfbetriebs positiv zu befördern.
Freie Schulen verfolgen dabei gute Lösungsansätze, die als Vorbilder genutzt werden sollten.
Wir fordern zwei Maßnahmenpakete.
Schulbau und –betrieb krisenfest gestalten
1. Maßnahme
Der Corona-Schock hat die Berliner Bildungseinrichtungen unvorbereitet erschüttert. Um die Stressresistenz und Regenerationsfähigkeit bei künftigen unerwarteten Gefährdungslagen und Beeinträchtigungen durch unvorhersehbare Großereignisse zu stärken, muss der Senat Notfallpläne für die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Bildungsbetriebs entwickeln. Sie sollen für Krisensituationen auch zwischen den Bundesländern abgestimmte Rahmenregelungen für gleiche Prüfungsbedingungen nach bundesweit definierten Bildungs- und Qualitätsstandards berücksichtigen.
Umsetzungsfrist: Mittel
Haushaltswirkung: gering
2. Maßnahme
Schulgebäude müssen auf einen zeitgemäßen hygienischen Standard gebracht werden. Der Investitionsstau bei Sanitäranlagen muss aufgelöst werden. Eine zentrale Agentur zur Instandhaltung der Schulinfrastruktur kann hier zur notwendigen Koordination und Bündelung und Beschleunigung des Mittelflusses beitragen. Zudem müssen Schulen weitere Budgetmittel für erforderliche kleinere Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Umsetzungsfrist: Mittel
Haushaltswirkung: mittel
3. Maßnahme
Der Raummangel für neue Desinfektionsmaßnahmen kann durch temporäre Bauten (Container oder „Desinfektionszelte“), wie sie aktuell in Dänemark zum Einsatz kommen, überbrückt werden, bis neue Raumangebote erschlossen werden können. Hier könnte die Branche Messebau helfen. Dabei ist auch die Nutzung von leerstehenden Gebäuden (wie Hotels oder Flüchtlingsunterkünften) als Lernräume zu prüfen.
Umsetzungsfrist: Kurz[1]
Haushaltswirkung: mittel
4. Maßnahme
Zur Desinfektionsroutine sollte die Handdesinfektion vor Schulbeginn und das regelmäßige Händewaschen (z.B. nach jeweils zwei Schulstunden) gehören.
Umsetzungsfrist: Kurz
Haushaltswirkung: gering
5. Maßnahme
Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs empfiehlt sich mit Blick auf die Abstandsregeln und knappen räumlichen und personellen Ressourcen die Bildung von „halben Klassen“ mit 13-15 Schülerinnen und Schülern. Diese würden abwechselnd zwei Wochen nach dem gewohnten Lehrplan analog in der Schule und zwei Wochen per digitalem Home-Schooling unterrichtet.
Umsetzungsfrist: Kurz
Haushaltswirkung: gering
6. Maßnahme
Die Einhaltung der Abstandsregeln erfordert neue Raumkonzepte. Diese müssen auch in der Planung neuer schulischer Einrichtungen Berücksichtigung finden. Die Nachteile des vorhandenen Raummangels müssen zeitnah durch wirkungsvolle standardisierte Schutzmaßnahmen wie die Aufrüstung der Unterrichtsmöbel durch Kunststofftrennwände ausgeglichen werden.
Umsetzungsfrist: Kurz
Haushaltswirkung: mittel
7. Maßnahme
Schülerinnen und Schüler ohne eigenen Raum für das konzentrierte Lernen sind in Turnhallen und Schulaulen temporäre Studios (ggf. mit den technischen Lösungen des Messebaus) zur Einzelnutzung als Bildungscampus zu errichten.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: mittel
8. Maßnahme
Die Nutzung von unbelegten Containerdörfern, etwas der Geflüchteten-Unterbringung, ist zu prüfen. (Sonder-)Bauvorschriften sind so zu revidieren, dass pragmatische Lösungen ohne Einbußen bei der Gebäudesicherheit beschleunigt zur Umsetzung kommen können.
Umsetzungsfrist: Kurz
Haushaltswirkung: keine
9. Maßnahme
Mobiles Arbeiten für Mitarbeiter jeder Schule insbesondere für Sekretariate und Schulleitung gewährleisten
Umsetzungsfrist: mittel
Haushaltswirkung: mittel
(Fern-)Unterricht digitalisieren für Schüler, Lehrer und Eltern
1. Maßnahme
Die Berliner Bildungseinrichtungen brauchen eine schnelle, unkomplizierte Ausstattung mit elektronischen Endgeräten für Lehrende und Lernende. Ausnahmslos allen Schülerinnen und Schülern ist die Teilnahme an der virtuellen Beschulung zu ermöglichen. Das umfasst auch die ggf. notwendige Bereitstellung von Internetzugangsmöglichkeiten (z.B. LTE, Hotspots) und Leihgeräten (z.B. auch aus Bibliotheken). Viele Schüler leben mit mehreren Geschwistern auf engem Raum. Um diesen ruhiges und effizientes digitales Lernen zu ermöglichen, müssen für diese Gruppen Lernräume geschaffen werden. Eine Möglichkeit wäre etwa Bibliotheken nur für Schüler zu öffnen oder Ihnen z.B. Tagungslocations (mit Abstandseinhaltung) von Hotels zur Verfügung zu stellen.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: Hoch
2. Maßnahme
Digitale Endgeräte müssen kurzfristig als digitale Lernmittel anerkannt werden, damit diese über Sozialleistungen bezogen werden können. Die Beschaffung und Administration über die Schulen organisieren zu wollen, würde zu viel Zeit kosten und Schulen mitunter überfordern.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: mittel
3. Maßnahme
Ergänzend zu den digitalen Angeboten und Möglichkeit der digitalen Ansprache ist es in manchen Fällen notwendig die Schülerinnen und Schüler aufzusuchen und Lehrende zu konsultieren. Hierfür sollte für die Lehrkräfte eine pauschale Dienstwegegenehmigung erteilt werden. Gleiches soll für die Schulsozialarbeit gelten.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
4. Maßnahme
In jeder Schule muss der telefonische Kontakt der Lehrkräfte für ein Beratungs-/Hotline-Angebote gesichert werden, um Schülerinnen und Schüler intensiv bei der Umsetzung der gebotenen Maßnahmen zu unterstützen und zu begleiten.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
5. Maßnahme
Das während der angeordneten Schulschließungen und der Kontaktsperre eingeführte neue Programm „LernBrücken“, das zum eigenverantwortlichen Lernen beitragen soll, ist laufend zu evaluieren, um Erfahrungen aus der Begleitung und individuelle Förderung mit Unterstützung der Jugendhilfe nutzbar zu machen.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
6. Maßnahme
Alle Möglichkeiten von Lernplattformen (z.B. bettermarks, it`s Learning, LearnAttacks, Sdui, Sofatutor) sind auszuschöpfen und sinnvolle Online-Konferenz-Anwendungen (Audio und Video) vorzuhalten. Dafür muss der Senat sich beim Bund für einen flexiblen Einsatz der Mittel aus dem Digitalpakt Schule stark machen.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: hoch
7. Maßnahme
Parallel braucht es kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen des gesamten Personals. Dabei sind pädagogische Handreichungen für Lehrende im Fokus gerade für alters- und bedarfsgerechte pädagogische Konzepte. Schulbuchverlage haben dazu bereits Angebote im Bestand. Zentrale Elemente des schulinternen Curriculums sollen digital umsetzbar sein und in den Fachkonferenzen mindestens 1x pro Schuljahr evaluiert werden. Mittel- bis langfristig fordern wir eine digitale Qualifizierungsoffensive bei der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften. Diese sollte die Vermittlung medienpädagogischer Grundkenntnisse, die kompetente Bedienung von Geräten („learning to use technology“) und die Integration und Nutzung digitaler Angebote im Unterricht („using technology to learn“) beinhalten. Dabei sprechen wir uns nicht nur für die Schulung von künftigen (als verpflichtende Module im Rahmen des Studiums), sondern auch der jetzigen Lehrer (als verpflichtende Fortbildungen) aus. Ratsam sind hierbei Fortbildungen, die sich an ganze Kollegien richten und dadurch einen digitalen Schulentwicklungsprozess auslösen. Darüber hinaus regen wir die Nutzung von Onlineplattformen für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler zum Austausch von Unterrichtsmaterialien und -konzepten sowie Erfahrungen an.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
8. Maßnahme
Dafür muss der Senat klare Vorgaben für weitere Digitalisierungsschritte an den Schulen formulieren und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit digitalen Formaten einfordern. Dazu gehört auch die forcierte weitere Qualifikation von Quereinsteigern. Das ist für die Aufrechterhaltung des Bildungssystems für den Fall anderer Stresssituationen essentiell.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
9. Maßnahme
Gleichzeitig sollte die „coronabedingt“ neue Situation und Flexibilität auf dem Markt qualifizierter Fachkräfte für eine Anwerbeoffensive (internetaffiner) Quereinsteiger genutzt werden.
Umsetzungsfrist: Kurz
Haushaltswirkung: gering
10. Maßnahme
Zur Rückführung des auch jenseits von Krisenzeiten auftretenden Unterrichtsausfalls sind konkrete Pläne und pädagogische Konzepte zur künftigen „virtuellen“ Beschulung zu erstellen.
Umsetzungsfrist: mittel
Haushaltswirkung: gering
11. Maßnahme
Auch durch web-basierten Anwendungen mit menschlicher Interaktion und Blended-Learning-Systemen wird es möglich, auf individuelle Voraussetzungen und Begabungen einzugehen, aber auch Lernkontrollen und andere für den Lehrbetrieb wichtige Feedbacksysteme weiterhin zu stärken. So kann man Präsenszeiten mit Online-Anwendungen kombinieren. Um einer zunehmenden Chancendiskrepanz vorzubeugen, sind Lernformate altersadäquat zu etablieren, die Kinder und Jugendliche auch ohne Hilfe selbständig nutzen können. Diese Maßnahmen sind fortlaufend pädagogisch zu evaluieren.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
12. Maßnahme
Zudem sind zentral Ideen und Richtlinien zu entwickeln und vorzustellen, wie Leistungsbewertungen auch online vorgenommen werden können.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: niedrig
13. Maßnahme
Die Schulen sind in die Lage zu versetzen und zu verpflichten, eine dem Lehrplan entsprechende (virtuelle) Beschulung für alle Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten, um den Unterrichtsausfall sukzessive inhaltlich zu minimieren.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
14. Maßnahme
Der Senat muss in der Kultusministerkonferenz auf ein beschleunigtes Verfahren zur Freigabe von in einzelnen Ländern erfolgreich eingesetzten als „KMK-geprüften“ digitalen Lernmitteln und –inhalten hinwirken. Dazu sollen die vielfältigen Erfahrungen mit entsprechenden Angeboten, die während der Schulschließungen zum Einsatz eingekommen sind, abgefragt und deren pädagogische Funktionalität bewertet werden.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
15. Maßnahme
Den Schulen, Schülerinnen und Schülern soll ein dem Rahmenlehrplan entsprechendes Lehr- und Lernmaterial online zur Verfügung gestellt werden (z.B. Materialien aus Open Education Resources, Zugänge zu Lernplattformen, digitalen Angeboten der Schulbuchverlage).
Umsetzungsfrist: mittel
Haushaltswirkung: mittel
16. Maßnahme
Die bildungsrelevanten Angebote von Fernsehsendern im deutschsprachigen Raum (z.B. ARD alpha, nanu.tv – Schweiz) sind unter Wahrung der Verwertungsrechte zugänglich zu machen. Sie könnten mit den Angeboten privater Dienstleister auf dem Markt des Online-Lernens in ein Shop-System einfließen, aus dem sich Lehrende bedarfsgerecht zu Konditionen bedienen können, damit durch die Bündelung der Nachfrage aus allen Bundesländern Preisvorteile entstehen.
Umsetzungsfrist: mittel
Haushaltswirkung: mittel
17. Maßnahme
Dem Lernraum Berlin sind auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der aktuell durchgeführten virtuellen Beschulung in Berlin schnellstmöglich die personellen und technischen Ressourcen bereitzustellen, um den Bedarf aller Berliner allgemeinbildenden Schulen decken zu können.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: mittel
18. Maßnahme
Die Weiterentwicklung des Lernraums (insbesondere für eine intuitivere Nutzung) ist deutlich zu beschleunigen und transparenter zu gestalten, damit Nutzer leicht Verbesserungsvorschläge einbringen und diese dann zeitnah umgesetzt werden können.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
19. Maßnahme
Gefordert ist eine zentrale Zuständigkeit für die elektronische Infrastruktur der öffentlichen Berliner Bildungslandschaft aus einer Hand, eine Art „Digitalisierungsbüro“, mit Anbindung an ein ertüchtigtes Dienstleistungszentrum für die Informationstechnik (ITDZ).
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: mittel
20. Maßnahme
Die Steuerung aller dezentralen Maßnahmen des Digitalen Lernens in Berlin braucht eine kompetente Taskforce mit einer klar identifizierten Ansprechperson als Führungskraft und Verantwortungsträger auch für die medienpädagogische Strategie.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: gering
21. Maßnahme
Konferenz- und Austauschtools für Lehrer untereinander auf der Ebene der eigenen Schule und der berlinweiten Fachebene zentral administriert.
Umsetzungsfrist: kurz
Haushaltswirkung: mittel
Anmerkungen
[1] In den nächsten zwei Jahren