Ablehnung der „Online-Durchsuchung“

Die FDP Berlin lehnt die heimliche Infiltration informationstechnischer Systeme, die sogenannte „Online-Durchsuchung“, ab.

Die FDP Berlin begrüßt es, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27.02.2008 über die Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen mit seinem 1. Leitsatz zum Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme das allgemeine Persönlichkeitsrecht gestärkt hat.

Gleichzeitig sieht sie bei Ausschöpfung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber jedoch einen unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dem kaum ein zu erwartender Nutzen gegenübersteht.

Die FDP Berlin sieht kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit als größte Herausforderung bei der Abwehr von Gefahren für die innere Sicherheit an. Statt für neue Gesetze spricht sie sich daher dafür aus, die Polizei technisch und personell so auszustatten und auszubilden, dass eine effiziente Gefahrenabwehr und Ermittlungstätigkeit im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage ermöglicht wird.