Abstimmungen im E-Mail-Umlaufverfahren

  1. Beschlüsse zu Anträgen des Landesvorstandes der FDP Berlin können gemäß den nachfolgenden Regelungen im Umlaufverfahren per E-Mail gefasst werden. Der Landesvorstand macht insoweit von § 52 Abs. 2 der Landessatzung Gebrauch.
  2. Antragsberechtigte Mitglieder des Landesvorstandes können Anträge zur Abstimmung im E-Mail-Umlaufverfahren stellen. Die Abstimmungsfrage ist so zu formulieren, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist. Der Antrag ist per E-Mail an den Landesvorsitzenden zu richten.
  3. Der Landesvorsitzende entscheidet über die Durchführung des E-Mail-Abstimmungsverfahrens. Auf Verlangen von drei stimmberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes ist das E-Mail-Abstimmungsverfahren durchzuführen.
  4. Wird das E-Mail-Abstimmungsverfahren durchgeführt, versendet der Landesvorsitzende den Antrag per E-Mail an alle teilnahme- und redeberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes und eröffnet damit das Abstimmungsverfahren.
  5. Der Landesvorsitzende benennt einen Zeitpunkt, zu dem die Aussprache und mögliche Stimmabgaben enden. Dieser muss mindestens 24 Stunden und höchstens 7 Tage nach der Eröffnung des Abstimmungsverfahrens liegen. Innerhalb dieses Zeitraums können jederzeit Redebeiträge per E-Mail abgegeben werden. Stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstandes können währenddessen jederzeit eine Stimme abgeben, indem sie per E-Mail eine entsprechende Erklärung gegenüber den teilnahme- und redeberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes abgeben.
  6. Zur Abgabe von Redebeiträgen und Stimmen richtet der Internet-Beauftragte im Landesvorstand eine Verteiler-E-Mail-Adresse ein, über die die teilnahme- und redeberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes erreicht werden können.
  7. Gibt ein stimmberechtigtes Mitglied mehrfach eine Stimme ab, wird nur die letzte Stimmabgabe gewertet.
  8. Hat nach Ablauf des Zeitraums der möglichen Stimmabgabe nicht wenigstens die Hälfte der Stimmberechtigten eine Stimme abgegeben, so endet das Abstimmungsverfahren ohne Ergebnis. Zur Ermittlung des Quorums werden neben „Ja“- und „Nein“-Stimmen auch explizit abgegebene Enthaltungen berücksichtigt.
  9. Nach Ablauf des Aussprache- und Abstimmungszeitraums gibt der Landesvorsitzende das Ergebnis oder das Fehlen eines Ergebnisses per E-Mail an die teilnahme- und redeberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes bekannt. Ist der Landesvorsitzende verhindert, gelten die Regelungen des § 28 Abs. 3 sinngemäß. Eine Verhinderung ist zu vermuten, wenn der Landesvorsitzende das Ergebnis nicht innerhalb von 48 Stunden bekanntgegeben hat.
  10. Jedes teilnahme- und redeberechtigte Mitglied des Landesvorstandes stellt den Empfang von E-Mails sicher und informiert insbesondere die Landesgeschäftsstelle der FDP Berlin oder den Internet-Beauftragten im Landesvorstand über eine Änderung der E-Mail-Adresse. Unterlässt ein Mitglied dies, verzichtet es dadurch auf die Teilnahme an Abstimmungen im E-Mail-Umlaufverfahren. Solche Abstimmungen sind in diesem Falle auch ohne Beteiligung des Mitglieds, das verzichtet hat, wirksam.
  11. Verfügt ein teilnahme- und redeberechtigtes, aber nicht stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstandes nicht über eine E-Mail-Adresse, kann der Landesvorstand beschließen, Abstimmungen im E-Mail-Umlaufverfahren ohne dieses Mitglied durchzuführen.
  12. Diese Regelungen treten automatisch mit Ablauf der Wahlperiode des Landesvorstandes außer Kraft.