Abstimmungen im E-Mail-Umlaufverfahren
- Beschlüsse zu Anträgen des Landesvorstandes der FDP Berlin können gemäß den nachfolgenden Regelungen im Umlaufverfahren per E-Mail gefasst werden. Der Landesvorstand macht insoweit von § 52 Abs. 2 der Landessatzung Gebrauch.
- Antragsberechtigte Mitglieder des Landesvorstandes können Anträge zur Abstimmung im E-Mail-Umlaufverfahren stellen. Die Abstimmungsfrage ist so zu formulieren, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist. Der Antrag ist per E-Mail an den Landesvorsitzenden zu richten.
- Der Landesvorsitzende entscheidet über die Durchführung des E-Mail-Abstimmungsverfahrens. Auf Verlangen von drei stimmberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes ist das E-Mail-Abstimmungsverfahren durchzuführen.
- Wird das E-Mail-Abstimmungsverfahren durchgeführt, versendet der Landesvorsitzende den Antrag per E-Mail an alle teilnahme- und redeberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes und eröffnet damit das Abstimmungsverfahren.
- Der Landesvorsitzende benennt einen Zeitpunkt, zu dem die Aussprache und mögliche Stimmabgaben enden. Dieser muss mindestens 24 Stunden und höchstens 7 Tage nach der Eröffnung des Abstimmungsverfahrens liegen. Innerhalb dieses Zeitraums können jederzeit Redebeiträge per E-Mail abgegeben werden. Stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstandes können währenddessen jederzeit eine Stimme abgeben, indem sie per E-Mail eine entsprechende Erklärung gegenüber den teilnahme- und redeberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes abgeben.
- Zur Abgabe von Redebeiträgen und Stimmen richtet der Internet-Beauftragte im Landesvorstand eine Verteiler-E-Mail-Adresse ein, über die die teilnahme- und redeberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes erreicht werden können.
- Gibt ein stimmberechtigtes Mitglied mehrfach eine Stimme ab, wird nur die letzte Stimmabgabe gewertet.
- Hat nach Ablauf des Zeitraums der möglichen Stimmabgabe nicht wenigstens die Hälfte der Stimmberechtigten eine Stimme abgegeben, so endet das Abstimmungsverfahren ohne Ergebnis. Zur Ermittlung des Quorums werden neben „Ja“- und „Nein“-Stimmen auch explizit abgegebene Enthaltungen berücksichtigt.
- Nach Ablauf des Aussprache- und Abstimmungszeitraums gibt der Landesvorsitzende das Ergebnis oder das Fehlen eines Ergebnisses per E-Mail an die teilnahme- und redeberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes bekannt. Ist der Landesvorsitzende verhindert, gelten die Regelungen des § 28 Abs. 3 sinngemäß. Eine Verhinderung ist zu vermuten, wenn der Landesvorsitzende das Ergebnis nicht innerhalb von 48 Stunden bekanntgegeben hat.
- Jedes teilnahme- und redeberechtigte Mitglied des Landesvorstandes stellt den Empfang von E-Mails sicher und informiert insbesondere die Landesgeschäftsstelle der FDP Berlin oder den Internet-Beauftragten im Landesvorstand über eine Änderung der E-Mail-Adresse. Unterlässt ein Mitglied dies, verzichtet es dadurch auf die Teilnahme an Abstimmungen im E-Mail-Umlaufverfahren. Solche Abstimmungen sind in diesem Falle auch ohne Beteiligung des Mitglieds, das verzichtet hat, wirksam.
- Verfügt ein teilnahme- und redeberechtigtes, aber nicht stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstandes nicht über eine E-Mail-Adresse, kann der Landesvorstand beschließen, Abstimmungen im E-Mail-Umlaufverfahren ohne dieses Mitglied durchzuführen.
- Diese Regelungen treten automatisch mit Ablauf der Wahlperiode des Landesvorstandes außer Kraft.