Änderung des § 1 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes
Die FDP Berlin fordert eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in folgender Weise:
„In Betrieben mit in der Regel mindestens 20 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen zwölf wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.“
Bisheriger Text: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“