Änderung des § 2 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes
Die FDP Berlin fordert die Änderung des § 2 Abs. 1 TVG in folgender Weise:
„Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, unabhängig von ihrer sozialen Mächtigkeit (Größe), einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.“
Bisheriger Text: „Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.“