Amtsgericht für Marzahn-Hellersdorf endlich in Angriff nehmen

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Lichtenberg ist flächenmäßig besonders groß – dies erkannte auch der Berliner Senat und versuchte die Berliner Gerichtsbarkeit besser auf den West- und Ostteil der Stadt zu verteilen. So wurden im Januar 2020 erste Gespräche geführt, dass der Bezirk Marzahn-Hellersdorf einen eigenen Standort für ein Amtsgericht erhält. Nach langem Stillstand und einigen Hin und Her bei der Standortwahl wurde nun öffentlich, dass die Pläne für ein Amtsgericht Marzahn-Hellersdorf nicht weiterverfolgt werden.

Die Freien Demokraten Berlin werden dies nicht hinnehmen. Wir sind der Überzeugung, dass mit einem Amtsgericht in Marzahn-Hellersdorf neben einer größeren Bürgerfreundlichkeit und einer besseren Erreichbarkeit der Justiz auch eine Harmonisierung der Gerichts- und Verwaltungsbezirke erreicht werden kann.

Es ist schlicht nicht rational darstellbar, warum die Berliner Ostbezirke Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg, die zusammen nahezu 600.000 Einwohner verbuchen, auch in Zukunft einen gemeinsamen Gerichtsbezirk darstellen sollen. Währenddessen weist selbst Berlins kleinster Bezirk Spandau im Berliner Westen mit ungefähr 250.000 Einwohnern einen eigenständigen Gerichtsbezirk auf. Diese Ungleichbehandlung von Berliner Bürgerinnen und Bürgern im Zugang zu rechtlichem Gehör muss schnellstmöglich beseitigt werden.

Priorität bei der Standortwahl sollen die Ortsteile Hellersdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf haben. Einem architektonisch ambitionierten und baulich nachhaltigen Neubau in der Etkar-Andre-Straße am U-Kienberg stehen wir daher sehr positiv gegenüber und erwarten von der Bezirksbürgermeisterin Zivkovic, dass sie das Thema beim Senat anspricht und auf die Agenda setzt. Wir setzen uns dafür ein, dass die bauliche Gestaltung des Neubaus so geplant wird, dass ein Großteil der dort jetzt vorhandenen PKW-Parkplätze erhalten bleibt und zusätzlich geschützte Fahrradparkplätze geschaffen werden. Die Parkplätze sollen außerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts auch für die Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung stehen. Abstellplätze für weitere Kleinstfahrzeuge wie z. B. E-Scooter sollen ebenfalls geschaffen werden, um vor Ort für ein ordentliches Erscheinungsbild zu sorgen. Der Senat muss die bereits gestarteten Planungen wieder aufnehmen und konsequent fortsetzen, sodass ein Abschluss zeitnah erfolgen kann.