Auf Mut gebaut – Perspektiven einer zukunftsorientierten Wohnungsbaupolitik

Wohnungen sind in Berlin Mangelware: Seit Jahren schon wird es für Berliner und Neuberliner immer schwieriger, in unserer Stadt zuhause zu sein. Im Januar 2018 hat Berlin die Grenze von 3,7 Millionen Einwohnern überschritten, und jedes Jahr kommen 41.300 neue Einwohner hinzu. Das sind 114 neue Einwohner – täglich.

Die Nachfrage ist immens, das Angebot hingegen dürftig. Erstmals seit 2010 war die Anzahl der Baugenehmigungen in Berlin sogar rückläufig: Im Jahr 2017 wurden in Berlin gerade einmal 24.743 Wohnungen – davon 21.562 im Neubau – genehmigt. Besonders die Umwidmung von anderen Flächen in Wohnraum ist um 19,4 Prozent dramatisch eingebrochen.

Schon jetzt sind die Preise in Berlin hoch – Tendenz weiter steigend. Wohnen ist somit zu einer zentralen sozialen Frage geworden. Gebaut wird allerdings kaum in unserer Stadt. Die Ursache für diese eklatante Fehlentwicklung liegt maßgeblich in der verfehlten Politik des Berliner Senats. Seit Jahren konzentriert sich die Senatsverwaltung – im Einklang mit den jeweiligen Bezirken und Bundesregierungen – darauf, mit immer neuen Regulierungen den Neubau an Wohnungen immer unattraktiver zu machen. Eine Auswahl: Immer weitere Energieeinsparvorgaben für Neubau und Modernisierungen, untaugliche Milieuschutzverordnungen, die wohlklingende, aber unwirksame „Mietpreisbremse“, Grunderwerbsteuer-Anhebungen, das Erschweren von Dachgeschoss-Ausbauten, das willkürliche Ausüben von Vorkaufsrechten bei Grundstückstransaktionen oder die beim Senat beliebte Mietspiegelkosmetik.

Bauwillige, seien es Privatpersonen oder professionelle Immobilienentwickler. sehen sich mit Planungsunsicherheit, politisch gewollter Obstruktion und an Willkür grenzenden Verwaltungsverfahren konfrontiert. Dies führt dazu, dass Bauvorhaben länger dauern und somit teurer werden, was sich wiederum auf die späteren Mietpreise auswirkt. Und im schlimmsten Fall werden Bauvorhaben bereits im Planungsstadium erstickt. Das muss endlich ein Ende haben!

Verursacher der Misere sind dabei nicht die Neuberlinerinnen und -berliner und ihre Nachfrage nach Wohnungen. Es ist die Totalverweigerung der politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen, die immer mehr dazu führt, dass unsere Stadt ihre Einzigartigkeit und Leichtigkeit verliert. Statt neuen Wohnraum beispielsweise auf dem Gelände südöstlich des S-Bahnhofs Westkreuz zu schaffen, soll hier eine weitere Grünfläche entstehen: Statt Heimat für Tausende, eine ungepflegte Brache mehr in unserer Stadt. Oder auch die Entwicklung des Gebiets der Elisabeth-Aue in Pankow. Hier und auf angrenzenden Flächen könnte ein ganz neues Stadtquartier mit Wohnungen für zehntausende Menschen entstehen. Aber die Verantwortlichen im Bezirk und ihre Helfer im Senat wenden all ihre Kraft lieber zur Erhaltung des Status-quo auf, statt ihrem Gestaltungsauftrag nachzukommen. Westkreuz, Elisabeth-Aue, Pankower Tor, Knorr-Gelände, Buckower Felder – diese traurige Liste der Gestaltungsverweigerung lässt sich dank des Berliner Senats noch erheblich verlängern.

Die seit 2014 neu aufgelegte und 2018 ergänzte soziale Wohnraumförderung verfehlt ihre Ziele sowohl in der Sache als auch in der Menge. Sie fördert objektbezogen und wiederholt damit die Fehler der Berliner Vergangenheit.

Die desolate Situation am Berliner Wohnungsmarkt ist hausgemacht, im letzten Jahrzehnt hat es die Berliner Politik verschlafen zu erkennen, dass Berlin rasant wächst und daher alle verfügbaren Stellschrauben zu nutzen sind, um das Angebot an Wohnraum auszuweiten. Die politische Verantwortung dafür ist eng mit einem SPD-Politiker verbunden: dem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden und Stadtentwicklungssenator und heutigem Regierenden Bürgermeister Michael Müller. Er war bei allen maßgeblichen Entscheidungen bzw. Unterlassungen seit 2001 in Berlin beteiligt, die Berliner Wohnkrise beschreibt das sinnbildliche Scheitern des Michael Müller.

Wir Freien Demokraten stehen für einen Trendwechsel in der Berlin Bau- und Wohnungspolitik, dazu gehört es zunächst, sich ehrlich zu machen.

  1. Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung beider Stadthälften ist seit Jahren ein Nachholeffekt eingetreten, der in den innerstädtischen Lagen zu einem Anstieg des Mietpreisniveaus führt und so schon in den 90er Jahren von allen Experten erwartet wurde.
  2. Die Versäumnisse der Wohnungspolitik der letzten 15 Jahre sind nicht über Nacht revidierbar. Es wird bis zu zehn Jahre dauern, um den Angebotsrückstand in der Metropolregion aufzuholen – aber nur, wenn wir sofort anfangen, Wohnungen zu bauen.
  3. Die Versprechen von R2G, eine „soziale Wohnungspolitik“ zu betreiben bzw. bundesrechtliche Normen ändern zu wollen, sind nur Nebelkerzen, um von der eigenen Entscheidungsunfähigkeit oder der dem Mangel an Entscheidungswillen abzulenken.

Mit Sorge nehmen wir wahr, dass in der politischen Debatte immer schrillere dirigistische Eingriffe in den Wohnungsmarkt gefordert werden. Mehr Angebot an Wohnraum wird so nicht geschaffen. Wird etwa das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter politisch beeinflusst, wird der Mieter oft nur kurzfristig bessergestellt. Mieten wird zwar attraktiver, Eigentum aber unattraktiver – eine klassische Interventionsspirale. Wohnungsbau oder gar Renovierungsbemühungen nehmen ab und in der Folge wird der Wohnraum knapper, die Mieten steigen weiter. Sodann tritt der Staat wieder auf den Plan und interveniert, die Spirale dreht weiter abwärts. Am Ende würden nur noch Verstaatlichung und Enteignung helfen, zwei Instrumente, die den Rechtsstaat konterkarieren und eben nicht schnell und effizient mehr Wohnraum schaffen.

Der weit überwiegende Teil von Wohnungen wird in Berlin von privaten Projektentwicklern bzw. Investoren errichtet. Das muss auch in Zukunft so bleiben, denn ausreichend mehr Wohnraum kann von staatlicher Seite nicht zur Verfügung gestellt werden. Nur wenn Politik und Verwaltung diesen grundsätzlichen Wirkmechanismus verstehen, zu Unterstützern von privaten Baumaßnahmen werden und diese nicht als Bedrohung betrachten, kann der unbedingt notwendige Wohnraum in allen Stadtteilen, Lagen und Preissegmenten geschaffen werden.

Wir Freie Demokraten wollen das Wohnen in unserer Stadt langfristig zu angemessenen Konditionen ermöglichen, ohne die Berliner Mischung zu gefährden. Wir wollen das Bauen in Berlin schneller und preiswerter machen, mehr Planungssicherheit, weniger Willkür und statt Stückwerk und Klein-Klein eine echte städtebauliche Entwicklungsperspektive für unsere Stadt.

Sofortmaßnahmen für mehr und günstigeren Wohnraum

Sofortprogramm „10.000 Dächer für Berlin“

Wir wollen ein Sofortprogramm „10.000 Dächer für Berlin“ auflegen, um Baureserven in nicht ausgebauten Dachgeschossen und auf Bestandsgebäuden zu heben.

Dazu werden wir – begrenzt zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren – die Aufstockung von Häusern innerhalb des S-Bahn-Rings um ein weiteres Vollgeschoss ausnahmsweise zulassen. Nach Einzelfallprüfung sollen auch Ersatzbauten oder die Aufstockung um ein zweites Vollgeschoss möglich sein.

Für diese zusätzlichen Geschosse soll das Entfluchten über einen Rettungsschlauch, Außentreppen oder Rettungsplattformen als zweiter Rettungsweg zugelassen werden. Ein Aufzug soll für diese Ausbauten nicht erforderlich sein (Abweichung von § 39 Abs. 4 S. 1 BauO Bln). Die Hochhausgrenze von 22m soll um ein weiteres Vollgeschoss erhöht werden (Änderung von § 2 Abs. 4 Nr. 1 BauO Bln), sodass die betroffenen Häuser regelmäßig nicht als Sonderbauten gelten.

Ersatzbauten – mit dann höhere Geschosszahl – wollen wir im Einzelfall im Befreiungswege ermöglichen, wenn die Statik eine Aufstockung des Bestandsbaukörpers nicht zulässt.

Aufstockungen von Einzelhandels- und anderer Flächen mit Wohngeschossen sind eine sinnvolle Nachverdichtung. Gerade im großflächigen Einzelhandel ist die Umsetzung aber aufgrund von planerischen Festsetzungen und den relativ kurzen Instandsetzungszyklen nicht einfach. Um die Bereitschaft zu Aufstockungen zu fördern, wollen wir den Belangen des Handels daher stärker entgegenkommen, dies kann auch Ersatzbauten bzw. eine Erhöhung der Nutzungsflächen bedeuten.

Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeit auf Bundesebene diskutierte Sonder-AfA für Mietwohnungsbau auch für Dachausbauten genutzt werden kann und die Deckelung auf maximale Fördersummen pro m² gleichgesetzt ist mit dem förderfähigen Höchstbetrag/m² von 3.000 € Herstellungskosten (im engeren Sinn).

Außerdem wollen wir es ermöglichen, dass Straßenbäume für die Schaffung von Rettungswegen gefällt und beschnitten werden dürfen und die Fäll- und Baugenehmigungen zeitlich voneinander entkoppeln.

Baulückenkataster einführen

Wir werden ein Baulückenkataster einführen, welches Baulücken und Flächen im privaten und öffentlichen Besitz kenntlich macht, die für eine künftige Bebauung zur Verfügung stehen könnten. So werden Flächenpotenziale schnell auffindbar und Bauaktivitäten befördert.

Aktivierung von Immobilienbeständen

Sozialer Wohnungsbau ist Ländersache. Der Bund unterstützt die Länder bereits heute mit umfangreichen Mitteln, wie auch in der Vergangenheit. Die Mittel wurden im Land Berlin allerdings nicht zweckgerichtet genutzt. Der Ansatz der sogenannten Objektförderung ist verfehlt, wir lehnen sie ab. Eine weitere Subventionierung durch eine verbilligte Bereitstellung von Grundstücken, welche mittel- oder unmittelbar im Bundeseigentum sind, lehnen wir daher ab. Flächen, welche der Bund zur Verfügung stellt, sollen durch städtischen Gesellschaften, Genossenschaften und private Investoren zu gleichen Konditionen erworben werden können.

Grundstücke, die mittel- oder unmittelbar im Landeseigentum sind und nicht für künftige Aufgaben benötigt werden, wollen wir beschleunigt veräußern, um Wohnraum zu schaffen. Durch mehr Bauflächen erhöhen wir mietpreissenkend das Angebot an Wohn- und Gewerbeflächen. Die Wertermittlung kann hier über Gutachtenverfahren erfolgen. Die Vergabe soll auch hier allen Marktteilnehmern offenstehen.

Mieten-TÜV

Alle neuen und bestehenden Gesetze sollen einer Wohnkostenfolgeschätzung unterzogen werden. Dabei soll aufgezeigt und geprüft werden, welche Auswirkungen auf Steigerungen von Mieten, Nebenkosten, Baukosten und auf Genehmigungsprozesse zu erwarten sind. Stellschrauben, die zu mehr oder weniger Mietbelastung führen, wollen wir identifizieren und zur Reduzierung der Belastungen nutzen.

Die sogenannte „Mietpreisbremse“ beenden

Die sogenannte „Mietpreisbremse“ bringt nichts. Sie ist nur ein teurer und unwirksamer Papiertiger. Sie führt – selbst im besten Fall – nicht zu mehr Mietengerechtigkeit: Der leistungsfähigere Bewerber bekommt eine günstigere Miete. Diejenigen mit schmalerem Geldbeutel gehen abermals leer aus. Wir werden die Berliner Mietpreisbegrenzungsverordnung aufheben.

Damit werden die Fehlentwicklungen der letzten Jahre, aufgrund derer Mieten in Torschlusspanik erhöht wurden und Wohnungsneubau unterblieb, korrigiert.

Milieuschutz: Eigentümern Gestaltungsfreiheit zurückgeben

Die Milieuschutzgebiete behindern nicht nur die zeitgerechte Sanierung von Immobilien, sondern engen die Gestaltungsfreiheit von Wohnungseigentümern stark ein. Es gibt im gesamten Bundesgebiet keinen empirischen Beweis, der einen lang- bzw. mittelfristigen Nutzen belegt; es handelt sich um ein Placebo. Wir wollen diese Gebiete langfristig wieder abschaffen. Im Rahmen des Sofortprogramms werden wir aber Eigentümern, die solche Wohnungen selbst bewohnen, die volle Gestaltungsfreiheit innerhalb ihrer eigenen Wohnung zurückgeben, beisielsweise für Hänge-WCs.

Die Ausübung des von den Bezirken angewandten Vorkaufsrechts und damit die kleinteilige und willkürliche Verstaatlichung von Wohnraum werden wir stoppen. Beim bezirklichen Vorkaufsrecht werden erhebliche Risiken eingegangen und es völlig unklar, nach welchen Kriterien ein Wohnhaus für das Einschreiten durch den Bezirk ausgewählt wird. Diese Intransparenz widerspricht verbindlichen und rechtsstaatlichen Prozessen und macht das gesamte Verfahren nicht nachvollziehbar. Die verwendeten Mittel müssen statt für Vorkaufsrechte im Rahmen eines wohnungsbaupolitischen Konzepts gesteuert und effizient eingesetzt werden.

Mietwohnungen müssen unproblematisch zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können.

Europäischen Rechtsrahmen weiter angleichen / Europäische Rahmensetzungen nur mit geringstmöglichen Eingriffen erfüllen

Die Anforderungen der europäischen Bauprodukten-Verordnung im harmonisierten Bereich und das Regelwerk technische Baubestimmungen auf nationaler Ebene führen zu einer doppelten Regulierung. Das wollen wir auflösen. Dabei setzen wir auf eine weitergehe europäische Harmonisierung.

Die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie und der Gebäuderichtlinie wollen wir nur noch mit geringstmöglichen Eingriffen umsetzen. Wir setzen uns daher gegen weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein, sondern wollen deren Anforderungen auf dem jetzigen Niveau im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) möglichst bis 2030 einfrieren und die Anwendbarkeit vereinfachen. Das sorgt für Planbarkeit und verhindert weitere Kostensteigerungen bei Neubau und Modernisierung. Die postulierte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Gebäudebereich soll auch hier nicht zu einer Verschärfung der Anforderungen führen.

Grunderwerbsteuer

Wir wollen für Selbstnutzer einen einmaligen Grunderwerbssteuerfreibetrag auf einen Kaufpreis von 500.000 € schaffen, wenn sie eine selbst genutzte Wohnung kaufen.

Share Deals, die überwiegend zur Umgehung der Grunderwerbsteuer dienen, wollen wir künftig verhindern.

Grundsteuer / Mietnebenkosten prüfen

Alleine für das Jahr 2017 hat das Land Berlin einen Haushaltsüberschuss in Höhe von 2,16 Milliarden Euro erwirtschaftet. Für die Jahre 2018 und 2019 gehen die Steuerschätzungen von Mehreinnahmen in Höhe von jeweils über einer halben Milliarde Euro aus. Vor diesem Hintergrund werden wir als Sofortmaßnahme zur Entlastung der Mieterinnen, Mieter und Eigennutzer die Grundsteuer – zunächst befristet bis 2025 – halbieren, was einem Entlastungsvolumen von 400 Mio. Euro p.a. entspricht. Durch diese Maßnahme spart jeder Haushalt mehrere hundert Euro an Mietnebenkosten pro Jahr ein. Die anstehende Grundsteuerreform darf nicht zu einer Erhöhung von Bürokratiekosten führen, die Bemessungsgrundlage wir daher am sinnvollsten im Rahmen eines Flächenmodells ermittelt. Differenzierungsmöglichkeiten bei der Hebesatzfestlegung ermöglichen eine regionale Abstufung. Grundsätzlich soll das Grundsteuerniveau in Berlin nicht über dem anderer Ballungsgebiete liegen.

Ebenso fordern wir die Einführung einer Grundsteuerbremse. Die Grundsteuer belastet nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Berlin hat mit 810 Prozent einen der höchsten Hebesätze bei der Grundsteuer in Deutschland. Bis zur Umstellung auf eine reine Bodensteuer sollte eine gesetzliche Grundsteuerbremse eingeführt werden.

Der Senat ist außerdem aufgefordert, alle Mietnebenkosten auf schnelle Entlastungsmöglichkeiten zu prüfen, auch wenn dies zu mittelbaren Einnahmeausfällen im Land Berlin führt.

Neues Referendum: Randbebauung für Tempelhof

Seit dem Volksentscheid über die Freihaltung der gesamten Fläche des Flughafens Tempelhof im Jahr 2014 hat sich die Lage am Mietwohnungsmarkt aufgrund der Untätigkeit der beiden beteiligten Senate drastisch verschärft.

Durch die Unfähigkeit des Senats stehen auch an anderer Stelle weiterhin keine gleichwertigen Flächenpotenziale zur Verfügung.

Es ist daher an der Zeit, ein neues Referendum – möglichst zur Abgeordnetenhauswahl 2021 – einzubringen. Dem muss ein ambitioniertes städtebauliches Verfahren vorangehen, mit dem Ziel, auf dem Feld eine Wohnfläche im Umfang der ursprünglich geplanten Bebauung zu schaffen. Dieses Ziel muss nicht durch gleichförmige Blockrand-Bebauung erreicht werden, sondern kann auch Elemente höherer Verdichtung bei geringerem Grundflächenbedarf einschließen. Vorstellbar wäre, hierzu eine Internationale Bauausstellung Berlin 2025 durchzuführen, um die notwendigen ambitionierten Konzepte zu entwickeln (s. hierzu „“).

Missbrauch und Fehlgebrauch beim Wohnberechtigungsschein (WBS) verhindern

Das Wohnraumförderungsgesetz gehört auf den Prüfstand. Tatsächlich einkommensschwächere Bürger sollen von ihm profitieren. Das Fortbestehen der Fördervoraussetzungen ist laufend bzw. in kurzen Intervallen zu überprüfen; werden sie nicht mehr erfüllt, muss die Wohnung verlassen oder ein Ausgleich eingefordert werden, der die Förderung weiterer Bedürftiger ermöglicht.

Offensive Planen und Bauen

IBA 2025 für Berlin

Nachdem die Planungen des Senats für eine Internationale Bauausstellung (IBA) 2020 gescheitert sind, planen wir eine Durchführung der IBA im Jahr 2025.

Ziel sollen Lösungen für die Bebauung neuer Stadtquartiere sein, aber auch der im Stadtentwicklungskonzept 2030 definierten städtebaulichen Transformationsräume. Besonders zu berücksichtigen sind neben innovativen Mobilitäts- und Logistikkonzepten die Möglichkeiten des modularen/seriellen Bauens, die Herausforderungen der Energiewende, des demografischen Wandels und sozio-kulturelle Veränderungsprozesse in ihren baulichen Auswirkungen. Die IBA Berlin 2025 soll in diesem inhaltlichen Kontext modellhafte Lösungsansätze entwickeln und Projekte umsetzen, die Maßstäbe für ein zukunftsfähiges Handeln setzen. Als Standort könnte das Tempelhofer Feld in Frage kommen.

Es sollen Präsentationen als Meilensteine in den Jahren 2021 und 2023 stattfinden.

Neues verlässliches Bauplanungsrecht spätestens in der 20. Wahlperiode 2026-2031 abschließen

Das Berliner Bauplanungsrecht ist kompliziert und undurchsichtig. Während im Ostteil der Stadt ein Flickenteppich von Bebauungsplänen existiert, gilt im Westteil der Stadt – soweit nicht neue Bebauungspläne existieren – der Baunutzungsplan aus dem Jahr 1961 mit den Vorschriften der Bauordnung Berlin von 1958 fort. Diese planerischen Vorgaben sind veraltet und führen zu erheblicher Rechtsunsicherheit und willkürlichen Entscheidungen bei der Frage, wie viel an welcher Stelle gebaut werden darf. Der alte Baunutzungsplan muss endlich aufgehoben werden. Sonst läuft uns die Zeit davon.

Wir streben an, bis zum Jahr 2031 eine aktualisierte verbindliche Bauleitplanung für die gesamte Stadt – jedenfalls aber die Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings – zu erstellen, sodass die Planung nach dem Baunutzungsplan von 1961 obsolet wird und eine verlässliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung unserer Stadt gelegt ist. Dies wird die Kosten der Planung und Projektentwicklung erheblich senken, da die Vorhersehbarkeit von behördlichen Entscheidungen steigt.

Die Umsetzung erfolgt im Einklang mit den Ergebnissen des Stadtentwicklungskonzepts 2030. Wir planen, im Innenstadtbereich die Durchmischung von Wohn- und Gewerbenutzung zu verstärken. Daher wollen wir von der Ausweisung der neu geschaffenen „urbanen Gebiete“ (§ 6a BauNVO) Gebrauch machen. Wir streben dort eine um 20 Prozent höhere Wohnfläche bei einer Anhebung der Traufhöhe um ein weiteres Vollgeschoss an; im Rahmen der Beplanung soll auch eine weitere Verdichtung durch Vertiefung der erlaubten Grundflächen geprüft werden.

Die alte, übergeleitete Bebauungsplanung im Westen ist aufzuheben unverzüglich aufzuheben; in der Zwischenzeit sind Baugenehmigungen nach § 34 BauGB zu vergeben.

Hochhausbau: Denken wir hoch

Anders als die bisherige Senatsverwaltung, die zwischen gar nichts und Hochhausverhinderungskonzept schwankt, wollen wir Hochhausneubau in der Innenstadt an geeigneten Standorten zulassen und positiv begleiten.

Dazu werden wir ein Hochhausentwicklungskonzept als vorrangiges Teilprojekt des Stadtentwicklungskonzepts 2030 erarbeiten und in diesem die Zielbereiche und Vorgaben für solche Häuser definieren, ohne die architektonische Freiheit und Entwicklung von Extravagantem zu stark einzuschränken. Für eine Hochhausentwicklung kommen zunächst die urbanen Zentren der Innenstadtbezirke in Betracht, vor allem die im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts 2030 definierten Transformationsräume City-West und Mitte, aber auch Spandau, Südkreuz und Pankow.

Für Hochhäuser wollen wir sofortige Genehmigungen in einem beschleunigten Prozess ermöglichen, wenn die Kriterien des Hochhausentwicklungsplans eingehalten werden. Grundsätzlich soll mindestens 20 Prozent des hier geschaffenen Wohnraums mit einer Mietpreisbindung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete belegt sein.

Bauordnungsrecht entschlacken

Wir wollen das Bauordnungsrecht schlanker und handhabbarer machen. Die Anzahl der genehmigungsbedürftigen Vorhaben soll weiter sinken.

Um das Planen zu vereinfachen, zu beschleunigen und Kosten zu senken, werden wir serielle bzw. modulare Baugenehmigungen ermöglichen, indem „faktische Typengenehmigungen“ für wiederkehrende Vorhaben erteilt werden. Das macht den Standardwohnungsbau preiswerter. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen entsprechende Entwürfe erarbeiten.

Wir wollen endlich Rechtssicherheit für die Nachnutzung von Modularen Flüchtlingsunterkünften (MUF). Es muss eine planungsrechtliche Grundlage für die Nachnutzung geschaffen werden, da für die meisten Standorte der MUFs noch immer kein Bebauungsplan vorliegt.

Schluss mit intransparenten Verfahren

Intransparente Verfahren, im Rahmen derer Bauwilligen – mittels „städtebaulicher Verträge“ oder auf anderen Wegen – zusätzliche Leistungen für positive Entscheidungen abverlangt wurden, werden wir nicht länger dulden. Wer die gegebenen Kriterien erfüllt, erhält die Genehmigung.

Kleingärten – Urbanes Grün, aber auch Flächenpotential

Kleingärten sind aufgrund ihrer Ausgleichs- und Erholungsfunktionen ein wichtiger Bestandteil unserer Stadt und dienen als sozialer Begegnungsraum. Wir wollen erstmalig Kleingärtnern durch ein berlinweites Kleingartenmanagement Rechnung tragen, den Bestand erfassen und ein koordiniertes Flächenmanagement implementieren. Ziel wird es dabei auch sein möglichst konfliktfrei, im urbanen Raum Flächen zur Nutzung fürs Wohnen oder die Errichtung von sozialer Infrastruktur zu gewinnen. Wir wägen die Privilegierung Einzelner im urbanen Raum einen Kleingarten nutzen zu können, gegen die Belange des Allgemeinwohls ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu haben, so miteinander ab. Wir setzen uns für die Schaffung von Ersatzflächenangeboten außerhalb des urbanen Bereichs ein.

Der zunehmenden Nachfrage nach Flächen für Mikro-Gemüsefelder/Urban Gardening ist zugleich nachzukommen, beispielsweise durch Hochbeete auf Dächern, dies gilt auch für Bienenhaltung und Insektenzonen in Höfen oder auf Dächern.

Weitere Flächenpotentiale

Wir wollen intensiv prüfen, ob weitere Flächenpotentiale, etwa durch die Einhausung oder Überdeckelung von Verkehrsflächen gewonnen werden können.

Priorität haben dabei jene Standorte, bei denen eine Überbauung von Verkehrsflächen zur Erweiterung von bestehenden Betrieben (z. B. der Messe Berlin) oder Wohnvierteln mit funktionierenden urbanen Strukturen beiträgt. Ein positiver Zusatzeffekt derartiger Überbauungen von Straßen und Schienenwegen ist die deutliche Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmbelastung und somit eine Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner in den betreffenden Bereichen.

Ein positiver Zusatzeffekt derartiger Überbauungen von Straßen und Schienenwegen ist die deutliche Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmbelastung und somit eine Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner in den betreffenden Bereichen.

Dabei soll auch ein Entwicklungsplan für die Nutzung von Ufer- und Wasserflächen erstellt werden.

Soziale Durchmischung gewährleisten

Es ist wichtig, dass die soziale Durchmischung innerhalb der Stadt gewahrt bleibt. Denn die Durchmischung ist einer der Motoren, warum Berlin so attraktiv ist. Wir wollen, dass eine breite Mischung der gesellschaftlichen Mitte weiterhin in Berlin ein Zuhause findet. Auch Menschen mit geringem Einkommen sollen die Chance haben, in Berlin zu wohnen.

Wohngeld erhöhen, Förderung neu ausrichten

Mit dem Wohngeld steht ein soziales Unterstützungsinstrument zur Verfügung, welches die Funktionsfähigkeit von Märkten nicht beeinträchtigt. Die im Laufe der letzten Jahre entstandene Ausdifferenzierung von Fallgruppen hat jedoch zu einer enormen Bürokratie und unübersichtlichen Zuständigkeiten geführt. Es ist davon auszugehen, dass derzeit 8 von 10 Anspruchsberechtigten auf die Zahlung von Wohngeld verzichten, da Verwaltungshürden zu hoch, ein Anspruch nicht bekannt oder systemische Fehlanreize gesetzt sind.

Wir werden das Wohngeld zu einer Unterstützungsleistung aus einem Guss machen, Verwaltung und Finanzierung konzentrieren und Anreizprobleme, insbesondere die hohen Transferentzugsraten, konsequent abbauen.

Sozialen Wohnungsbau wollen wir nur noch in einer Übergangszeit und mit den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln realisieren. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Bundesmittel auch in ein regionales Wohngeld fließen können.

Als ersten Schritt zum Systemwechsel soll in einem Modellvorhaben die Ausreichung eines Modellprojekts gestartet werden – „Das Berliner Wohngeld“.

Auch der Erwerb von Belegungsrechten von Bestandshaltern auf Zeit, sind ein sinnvoller Baustein zur Erhaltung der sozialen Durchmischung in Quartieren. Dabei erwirbt das Land Berlin das Recht auf Belegung von Wohnraum, welcher dann zu vergünstigten Konditionen vermietet wird. Die Mieteinnahmen des Vermieters setzten sich also aus dem Mietzins und dem vom Land bezahlten Entgelt für die Belegung zusammen. Dies ist ökonomisch sinnvoller als die Errichtung von Sozialbauten. Auch dieser Ansatz soll im Rahmen des Modellprojekts erprobt werden.

Wohnraumvorgaben für Innenstadtgebiete

Neuen Wohnraum in der Innenstadt werden wir fördern, indem wir einerseits eine um 20 Prozent höhere Ausnutzung im Innenstadtbereich zulassen, andererseits in diesen Gebieten einen erhöhten Anteil Wohnen festsetzen. Gleiches soll für vorhabenbezogene Bebauungspläne im Innenstadtbereich gelten.

Neuausrichtung der Wohnungsbaugesellschaften

Zweck von staatlichen Wohnungsbaugesellschaften und dem Vorhalten eines Wohnungsbestands im öffentlichen Eigentum kann nur die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum für einkommensschwache Bürger sein, nicht die langfristige Subventionierung Nichtbedürftiger. Die Gesellschaften sollen daher noch konsequenter als bisher Wohnraum im niedrigen Preissegment deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen ein Konzept zur sozialen Durchmischung in ihrem Wohnungsbestand erstellen, welches diesen Faktoren Rechnung trägt.

Lebenswerte Kieze

Der Berliner Kiez lebt nicht nur von seiner Durchmischung, sondern auch von einem vielfältigen Angebot von Gewerbe und Einzelhandel. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Sondernutzungen für Außengastronomie, Auslagen oder ähnlichem nicht weiter beschnitten und reduziert werden. Des Weiteren wollen wir die Nutzung des öffentlichen Raums weiterhin in die Hand der Berlinerinnen und Berliner geben und Feste, Parks und Märkte, welche teils seit Jahren Bestandteil des Kiezlebens sind, bestmöglich in den Alltag integrieren.

Beim Zweckentfremdungsverbot wollen wir Ausnahmen für Homesharing schaffen und eine Vermietung für bis zu 182 Tage im Jahr ermöglichen.

Verwaltungsumbau-Offensive

Die Berliner Bauverwaltung wollen wir neu aufstellen, um verlässliche Entscheidungen „aus einem Guss“ zu ermöglichen.

Strukturreform

Die Zuständigkeit für das Bauplanungsrecht soll von den Bezirken voll auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übergehen. Die betroffenen Bezirke sind im Rahmen des Verfahrens zu beteiligen. Das schafft einheitliche politische Vorgaben, welche die Interessen der gesamten Stadt angemessen berücksichtigen. „Verhinderer-Bezirke“ können so Planungsverfahren nicht länger herauszögern oder behindern.

Die Entscheidungen der Bezirke auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts sollen in Zukunft nicht mehr durch diese selbst überprüft werden, sondern durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und zwar mit voller Fachaufsicht. Die bezirklichen Entscheidungen können dann auch im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Um dies zu ermöglichen, werden wir die personelle Ausstattung der Abteilungen I (Stadtplanung) und II (Städtebau und Projekte) maßgeblich erhöhen.

Volle Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsprozesse

Wir wollen die volle Digitalisierung des Planungs- und Genehmigungsprozesses erreichen. Dazu werden wir – unter Einbeziehung der bereits bestehenden Systeme – eine einheitliche Plattform schaffen, die nach dem Prinzip des Open-Data-Bauwilligen von der Planung bis zur Fertigstellung Hilfestellungen gibt und den Datenfluss mit der Bauverwaltung beschleunigt.

Verbessertes digitales Baustellenmanagement

Wir wollen das Baustellenmanagement endlich digitalisieren und vereinheitlichen, damit Baustellen nicht immer wieder gleichzeitig oder gar mehrfach nacheinander zu Dauer-Staustellen werden. Das gilt insbesondere, wenn vielerorts die dringend notwendige FTTH/FTTB („Fibre to the Home/Fibre to the Building“)-Glasfaser-Verkabelung verlegt werden muss. Auch diese Informationen sind öffentlich zugänglich zu machen, sodass baubedingte Behinderungen möglichst minimiert werden.

Metropolregion Berlin-Brandenburg

Berlin ist im Vergleich zu anderen Metropolregionen zersiedelt und hat damit ein großes Nachverdichtungspotential. Andererseits macht dies auch einen Teil der Attraktivität der Stadt aus. Daher wollen wir auch die Potentiale im Berliner Umland erschließen. Dabei müssen allerdings die Kosten für die Errichtung und den Vorhalt der sozialen Infrastruktur, die Folgen für die Steuersubstanz und die notwendigen verkehrlichen Erschließungen berücksichtigt werden.

Berlin soll daher im Dialog mit dem Land Brandenburg einen Masterplan für die Metropolregion entwickeln, der künftige Entwicklungspotenziale und Nutzungsmöglichkeiten aufzeigt, „Wachstumsachsen“ definiert und die konkreten Anforderungen an die Infrastruktur festlegt.