BER-Debakel: Aufsichtsratsvorsitz und Geschäftsführung neu besetzen – Interessen der Steuerzahler, Unternehmer und Fluggesellschaften wahren

Die FDP Berlin unterstützt das BER-Projekt ausdrücklich als Infrastrukturnotwendigkeit für eine prosperierende Wirtschaftsentwicklung in der Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Damit es zu dieser Entwicklung kommt, sind jedoch folgende Schritte unverzüglich einzuleiten:

BER-Aufsichtsratsvorsitz und Geschäftsführung neu besetzen

Die mehrfache Verschiebung des Eröffnungstermins für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) sowie die daraus resultierende Kostenexplosion sind ein wirtschaftlicher und politischer Skandal, der unsere Stadt weltweit der Lächerlichkeit preisgibt. Ursache dafür ist ein eklatantes Versagen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft. Daraus müssen umgehend die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden:

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ist als Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft offenkundig überfordert und muss deshalb abgelöst werden. An seine Stelle muss ein Experte treten, der auf Erfolge bei der Beaufsichtigung anderer großer Infrastrukturprojekte verweisen kann. Die noch bestehende zwingende Verbindung vom Vorsitz im Aufsichtsrat und in der Gesellschaftsversammlung ist aufzuheben. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat des Flughafens künftig so zu besetzen, dass er seine Aufsichtsfunktion auch wahrnehmen kann. Auch Ministerpräsident Platzeck und Staatssekretär Bomba haben offensichtlich ihre Aufsichtsfunktionen nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen. Deshalb muss im Aufsichtsrat künftig ausreichend Luftverkehrs-, Flughafen- und Finanzierungsexpertise vertreten sein.

Dem Geschäftsführer der Flughafengesellschaft ist zu kündigen. Ihm oblag es, die termingerechte Fertigstellung des Flughafens und die Einhaltung der geplanten Kosten zu gewährleisten. Beide Aufgaben hat er nicht erfüllt und darüber hinaus offenkundig den Aufsichtsrat weder über die Terminverzögerungen noch über die sich abzeichnende Kostenexplosion informiert. Das Auswahlverfahren für einen qualifizierten Nachfolger muss professionell und transparent gestaltet werden.

Die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft muss um einen Finanzexperten ergänzt werden, der über profunde Controlling-Erfahrungen aus der Privatwirtschaft sowie über Expertise im Umgang mit komplexen Infrastrukturprojekten verfügt. Für das Auswahlverfahren gilt selbiges wie für den Vorsitzenden der Geschäftsführung.

Pflichtverletzungen konsequent verfolgen

Die offenkundigen Nachlässigkeiten, Fehlentscheidungen und möglichenPflichtverletzungen der Verantwortlichen in Unternehmensführung und Aufsichtsrat müssen konsequent aufgeklärt werden. In die Untersuchungen müssen – neben dem Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin – auch die Rechnungshöfe einbezogen werden. Bei Hinweisen auf strafrechtlich relevante Tatbestände (Organisationsversagen) ist umgehend die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Soweit persönliche Verantwortlichkeiten festgestellt werden, müssen auch gegen diese Personen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Steuerzahler schützen – durch transparentes Kostenmonitoring

Die infolge des Management- und Aufsichtsversagens der Flughafengesellschaft aufgelaufenen Mehrkosten belaufen sich aus heutiger Sicht auf rund 1,2 Mrd €. Regressforderungen, wie von mehreren Fluggesellschaften oder der Deutschen Bahn erwogen, sind darin noch nicht einmal enthalten. Ob über Gesellschafterdarlehen, Beihilfen oder Haushaltsumwidmungen – am Ende wird der Großteil der Zusatzkosten auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Dabei können zusätzliche Kostensteigerungen in dreistelliger Millionenhöhe nicht ausgeschlossen werden. Es ist deshalb umgehend ein transparentes Kostenmonitoring zu installieren, welches nicht nur die Gesellschafter im Aufsichtsrat, sondern auch die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger als letztendliche Finanzierer des Flughafens in regelmäßigen Abständen über die tatsächliche Kostenentwicklung des BER informiert.

Interessen betroffener Unternehmer wahren, Gebührenerhöhungen ausschließen

Hauptleidtragende des mehrfach verschobenen Eröffnungstermins sind diejenigen Unternehmer/innen und Unternehmen, die auf einen florierenden Flughafenstandort BER gesetzt haben. Die Flughafengesellschaft schuldet diesen Wirtschaftsakteuren nachhaltige Planungs- und Kostensicherheit sowie eine gründliche Prüfung ihrer Schadenersatzforderungen. Durch die Terminverschiebung verursachte Härtefälle müssen eine Entschädigung durch die Flughafengesellschaft erhalten.

Bei der Option, die Mehrkosten für BER über höhere Start- und Landegebühren auf die Fluggesellschaften abzuwälzen, fordert die Berliner FDP entschieden, die Wettbewerbsfähigkeit des neuen Flughafens zu wahren.

Denn bei höheren Gebühren bliebe den Fluggesellschaften gar nichts anderes übrig, als diese auf Passagiere und Frachtkunden zu übertragen. Gebührenerhöhungen würden infolgedessen die Wettbewerbsfähigkeit von BER im Vergleich zu Hamburg, Leipzig oder Flughäfen im westlichen Teil Polens mindern.

Statt über Gebührenerhöhungen die Airlines sowie deren Kunden zu belasten und damit den Standort Berlin zu schädigen, muss die Gebührengestaltung dazu beitragen, BER als internationales Drehkreuz zu positionieren, den Flughafen als attraktive (Incoming)-Tourismusdestination auszubauen und weitere Fluggesellschaften zu einer Ansiedlung zu bewegen.

Kapazitätsengpässe vermeiden

Um die Flughafenkapazitäten für Berlin bedarfsgerecht zu sichern, müssenbis zum Nachweis der uneingeschränkten vollständigen Funktionalität die vorhandenen Flughafenkapazitäten in Tegel und Schönefeld aufrecht erhalten werden. Engpässe bei künftigen Spitzenauslastungen in BER sind schon heute absehbar und müssen mit der Eröffnung beseitigt sein. Entsprechende Maßnahmen für künftige Kapazitätserweiterungen müssen bereits jetzt in Angriff genommen werden.

Kosten durch Generalunternehmerschaft deckeln

Bei künftigen Großprojekten kann eine Generalunternehmerschaft mit verbindlichen Abnahmeterminen und Kostenobergrenzen Vorteile gegenüber einer Vergabe an eine Vielzahl von Einzelunternehmen haben. Es war ein eklatanter Fehler der politisch Verantwortlichen, bei der Wiederholung der Ausschreibung zu BER explizit auf einer Generalunternehmerschaft zu verzichten und damit die jetzt aufgetretenen Terminverschiebungen und dramatischen Kostenerhöhungen bewusst in Kauf zu nehmen.

Künftig muss bei Großprojekten besonders sorgfältig geprüft und begründet werden, ob eine Generalunternehmerschaft in Betracht kommt oder Einzelvergabe vorzuziehen ist.

Mittelfristige Privatisierung des BER

Es hat sich gezeigt, dass das Land mit dem Bau des Flughafens überfordert war. Es ist kaum anzunehmen, dass dies bei dem Betrieb anders sein wird. Daher ist zu prüfen, ob mittelfristig privates Kapital und Know-how für die Flughafengesellschaft gewonnen werden kann. Damit könnte dem BER langfristig zusätzliches Wachstumspotenzial eröffnet und der Wachstumseffekt für die Berliner/Brandenburgische Wirtschaft erhöht werden. Der Steuerzahler muss zudem nicht allein das betriebswirtschaftliche Risiko tragen und die Landesschulden – mit der damit verbundenen Zinslast – könnten reduziert werden.