Beschluss nach § 64 Abs. 1 Landessatzung
Die FDP Berlin tritt zur nächsten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus gemäß § 64 Abs. 1 der Landessatzung mit einer Landesliste an.
Die FDP Berlin tritt zur nächsten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus gemäß § 64 Abs. 1 der Landessatzung mit einer Landesliste an.