Demokratischen Diskurs stärken, Rechtsrahmen nutzen – Straftäter konsequent zur Verantwortung ziehen

Das Demonstrationsrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes ist eines der höchsten Rechtsgüter in unserer Gesellschaft. Es ist ein wichtiger Bestandteil im politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess und trägt dazu bei, abseits von demokratischen Wahlen und Abstimmungen Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Zu diesem demokratischen Grundrecht stehen die Freien Demokraten uneingeschränkt.
Nicht ohne Grund hat der Verfassungsgeber dem Demonstrationsrecht Grenzen gesetzt. Explizit kann das Recht auf Versammlung unter freiem Himmel durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Das Demonstrationsrecht ist weder ein Super-Grundrecht, noch suspendiert es andere Rechte anderer Menschen. Organisatoren und Demonstrierende müssen sich an die geltende Gesetzeslage halten. Wo sie dies nicht tun, ist der Rechtsstaat gefordert, sich durchzusetzen und auch die Rechte Dritter zu schützen.

Die Abwägung, wann eine Versammlung unter freiem Himmel mehr ist als eine zu tolerierende Einschränkung des eigenen Alltags, ist mitunter schwierig und immer wieder im Einzelfall zu treffen. Sie fällt aber zweifelsfrei dann zugunsten einer Einschränkung des Demonstrationsrechts aus, wenn Organisatoren oder Demonstrierende kollektiv Straftaten ankündigen, diese bewusst begehen und Dritte in ihren Rechten verletzen oder ihr Eigentum schädigen.

Politische Auseinandersetzungen können in der Sache hart geführt werden. Sie müssen aber im Rahmen des demokratischen Konsenses unserer Gesellschaft stattfinden. Mit der bewussten Begehung von Straftaten verlassen Organisatoren und Demonstrierende diesen Konsens. Liberale Politik war und ist es, die Menschen vor einem Übermaß staatlicher Bevormundung zu schützen, gleichzeitig aber einen starken, effektiven und wehrhaften Rechtsstaat zum Schutz der Rechtsgüter aller Teile der Gesellschaft sicherzustellen.

Seit über einem Jahr missbrauchen die Anhänger der „Letzten Generation“ das Demonstrationsrecht, um mit ihren Aktionen vorgeblich für einen besseren Klimaschutz zu streiten. In der Realität tragen sie mit ihren Symbolforderungen nichts zum Klimaschutz bei. Vielmehr offenbaren sie mit ihren Forderungen und Aktionen gleichermaßen eine zutiefst undemokratische Haltung und Ablehnung demokratischer Prozesse, Diskurse und Entscheidungen. Dabei greifen sie aber zunehmend radikaler gefährdend in den Straßenverkehr ein, beschmieren Fassaden von Unternehmensniederlassungen und Parteizentralen und begehen weitere Ordnungswidrigkeiten und mitunter Straftaten. Ihre „Klebeaktionen“ im öffentlichen Straßenraum sind nicht einfach ärgerlich. Durch die Behinderung von Angestellten, Selbstständigen und insbesondere Handwerkern entstehen hohe wirtschaftliche Schäden. Deren Regulierung durch die Geschädigten scheitert an einer Vielzahl administrativer Hürden. Schwerer wiegt noch, dass auch Rettungsdienste in ihrer Arbeit massiv behindert werden. Wenn durch die Protestaktionen der „Letzten Generation“ Leib und Leben von unbeteiligten Dritten gefährdet werden ist der Rechtsstaat in der Pflicht, den zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentenkasten umfassend zu nutzen.

Die FDP Berlin fordert den Berliner Senat dazu auf, umgehend

  1. unangemeldete Versammlungen unter freiem Himmel durch Allgemeinverfügung zu untersagen, wenn die auf Tatsachen begründete Vermutung besteht, dass durch sie Straßen des übergeordneten Straßennetzes unter Verwendung von Klebstoffen zum Festkleben von Personen oder Sachen auf dem Straßenbelag blockiert werden sollen. Rettungskräfte dürfen in ihrer Arbeit für die Hilfsbedürftigen unserer Gesellschaft nicht weiter behindert werden;
  2. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte so auszustatten, dass zügig Gerichtsurteile über begangene Straftagen gefällt werden können. Durch Haftstrafen gegen Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstäter werden so zudem weitere Straftaten unterbunden;
  3. bei der Senatsverwaltung für Justiz eine zentrale Online-Plattform einzurichten, auf der Geschädigte ihre Ansprüche schnell und unbürokratisch elektronisch anmelden und Belege hochladen können. Geschädigte sollen so mit geringem Aufwand Schadensersatzansprüche leichter im strafprozessualen Adhäsionsverfahren geltend machen können.
  4. in Fällen, in denen Berlin Schäden entstehen, etwa, weil festgeklebte Personen nicht ohne Beschädigung der Straßenoberfläche entfernt werden können, zivilrechtlich Schadensersatz für das Land Berlin geltend zu machen.
  5. werbende Vorträgen der Letzten Generation an Schulen zu unterbinden. Wir wollen Schulen, die Schülerinnen und Schüler zu politischem und gesellschaftlichem Engagement ermutigen und den Austausch fördern. Aber wenn Schulleitungen oder Lehrkräfte Vertreter eine Organisation in die Schule einladen, die diese quasi als Rekrutierungsszene für die Beteiligung an rechtswidrigen Aktionen nutzt, ist für uns die Grenze überschritten.

Als Freie Demokraten stehen wir für einen wirksamen Klimaschutz, mit Technologieoffenheit und einem effektiven Emissionszertifikatehandel. Die „Letzte Generation“ tut das Gegenteil: Sie setzt auf für das Klima wirkungslose bis schädliche Maßnahmen und belastet dabei mit ihren Aktionen Menschen und Wirtschaft. Gleichzeitig verringert sie dadurch, dass ihre „Aktionen“ in weiten Teilen der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen, die Akzeptanz für notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz.