Die Würde des Menschen ist unantastbar bis zum Lebensende

Die FDP fordert, dass die Hilfestellung zur Realisierung eines frei und selbstbestimmt gefassten Entschlusses zum Freitod weiterhin für alle straffrei bleiben muss. Dabei muss das Recht des einzelnen Menschen selbstbestimmt auch über das Ende seines Lebens zu entscheiden, im Mittelpunkt stehen.

Natürlich darf kein Arzt oder sonstiger Angehöriger der Heilberufe dazu gezwungen werden, lebensbeendende Maßnahmen vorzunehmen. Wenn Ärzte aber dem eindeutigen, nachhaltigen Willen von Patienten nachkommen, ihnen beim Sterben zu helfen, soll dies straflos sein. Die Beihilfe zum Freitod soll auch weiterhin straffrei bleiben. Ein helfender Arzt muss den Nachweis erbringen, dass er den Patienten ausführlich über Möglichkeiten der Palliativmedizin und, soweit der Wunsch zu sterben eher einen sozialen Hintergrund hat, über Beratung durch geeignete Einrichtungen wie die großen Sozialverbände oder die deutsche Hospizgesellschaft informiert hat. Diese Regelung soll für alle Bundesländer gleichermaßen gelten.

Die FDP spricht sich für einen deutlichen Ausbau der ambulanten und stationären palliativmedizinischen und Hospizversorgung aus, damit Menschen – primär psychosozial betreut – in angemessener Umgebung dem bevorstehenden Tod entgegen gehen können.

Der Landesverband stellt diesen Antrag beim Bundesparteitag am 15. bis 17. Mai 2015.