Eine menschenwürdige Asylpolitik für Berlin

Für eine menschenwürdige Unterbringung

Die Zahl der nach Berlin kommenden Asylbewerber ist in den letzten Jahren deutlich gestiegenund wird in absehbarer Zukunft auf einem vergleichbar hohen Niveau bleiben. Bisher erfolgt die Unterbringung der Asylbewerber in Sammel- und Notunterkünften, die teils menschenunwürdige Zustände aufweisen. Gleichzeitig werden öffentliche Räume zur Unterbringung besetzt. Beides ist in einem liberalen Rechtsstaat nicht tragbar.

Dezentrale Unterbringung nach dem Leverkusener Modell

Die FDP Berlin fordert daher den Berliner Senat auf, in Zusammenarbeit mit Bezirken und Zivilgesellschaft ein Konzept zu erarbeiten, das mittelfristig eine dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern in Berlin nach dem Vorbild des „Leverkusener Modells“ erlaubt.

Statt Menschen in ausgemusterten Schulen oder Containerparks einzuquartieren, soll den Betroffenen die Möglichkeit eröffnet werden, in privaten und landeseigenen Wohnungen zu leben. Die Wohnungssuche liegt dabei in der Verantwortung der Asylbewerber. Unterstützt durch staatliche oder private Akteure – bspw. durch Vermittlungsportale – wird so an die Eigenverantwortung der Menschen appelliert. Gleichzeitig garantiert Hilfe zur Selbsthilfe die Überwindung möglicher Hindernisse. Die Genehmigung einer Vertragsunterzeichnung sowie die Mietkostenübernahme erfolgen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Höhe der übernommenen Mietkosten soll sich am Grundsicherungsniveau orientieren.

Die Suche nach einer eigenen Wohnung und die Eingliederung in ein neues Lebensumfeld abseits abgegrenzter Sammelunterkünfte erlauben eine deutlich bessere Integration und fördern den aktiven Spracherwerb. Für eine gelungene Integration bedarf es dennoch zusätzlicher staatlicher und zivilgesellschaftlicher Unterstützung. Bezirksverwaltungen und Senat müssen in Kooperation mit Verbänden und Initiativen ab dem Tag der Ankunft eines Asylsuchenden Beratung und Deutschkurse bereitstellen.

Höhere Standards in Not- und Sammelunterkünften

Sammelunterkünfte sollen in Zukunft lediglich als Not- und Ersteinrichtung genutzt werden. Selbstverständlich müssen sie dabei auf einem Niveau betrieben werden, das Mindeststandards erfüllt. Dies umfasst nicht zuletzt ein möglichst umfassendes Recht auf Privatsphäre, angemessene hygienische Bedingungen und einen intakten Gebäudezustand. Die Einrichtung erfolgt ausschließlich in Wohn- und Mischgebieten. Unterkünfte in Gewerbegebieten widersprechen dem Ziel einer schnellen Integration. Sollte aufgrund eines erhöhten Flüchtlingsaufkommens weiterhin ein Bedarf an der Einrichtung von Notunterkünften bestehen, müssen auch diese die Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung erfüllen. Statt bspw. der Nutzung von Turnhallen sollten vom Senat leerstehende, öffentlich geförderte Wohnungen angemietet werden. Auch das ICC steht leer, ebenso große Teile des Flughafen-Gebäudes und mehrere Schulen in Berlin. Diese Gebäude eignen sich besser als Turnhallen und sind kurzfristig bewohnbar zu machen. Besonders schutzbedürftige Asylsuchende, wie hochschwangere Frauen, Frauen mit Kindern oder Schwerkranke dürfen nicht in derartige Notunterkünfte eingewiesen werden.

Abschaffung der Residenzpflicht und Arbeitsaufnahme ab dem ersten Tag

Der Berliner Senat wird des Weiteren aufgefordert, sich im Bund für eine Aufhebung der Residenzpflicht und die Ermöglichung der Arbeitsaufnahme ab dem ersten Tag einzusetzen. Beides ist essentiell, um die Freiheit und Integration dieser Personengruppe nicht unangemessen einzuschränken. Das Arbeitsmarktzugangsrecht hat sich im November 2014 geändert. Für Menschen im Asylverfahren, die eine Aufenthaltsgestattung haben und für Menschen mit Duldung besteht seit dem 6. November 2014 in den ersten drei Monaten ein grundsätzliches Arbeitsverbot. Anschließend, bis zum 15. Monat des Aufenthalts, dürfen diese Personen eine Beschäftigung nur nach einer vorherigen Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit aufnehmen. Neben dem Arbeitsverbot ist auch die bestehende Vorrangprüfung abzuschaffen.

Wer arbeitet, wird Teil der Gesellschaft, lernt die Sprache kennen und unterstützt die Sozialsysteme. Für viele der Flüchtlinge gilt außerdem, dass sie zur Bewältigung der Probleme des demografischen Wandels beitragen und den Fachkräftemangel abschwächen können. Viele der erwachsenen Flüchtlinge verfügen über eine gute Ausbildung, deren Anerkennung zu lange dauert, oder für die passende Nachqualifizierungsangebote fehlen. Das Know-how der Flüchtlinge, deren Erfahrungen und deren oft überraschend vielfältige Sprachkenntnisse sind für Berlin ein wertvolles Potential und sollten besser und schneller genutzt werden. Die Residenzpflicht ist eine anachronistische Einrichtung ohne Sinn und Zweck. Wer als Asylbewerber anerkannt werden möchte, wird von sich aus den Kontakt zu den Behörden suchen und aufrechterhalten. Wer untertauchen möchte, lässt sich von bestehenden Regeln schon bisher nicht aufhalten.

Verfahrensbeschleunigung

Weiterhin soll die Asylprüfung auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Die Zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende beim LaGeSo muss hierfür dringend personell aufgestockt werden, um eine Mindestversorgung zu gewährleisten.

Verantwortung für die Menschenrechte

Für die FDP Berlin sind Menschenrechte kein Lippenbekenntnis. Flüchtlinge und Asylsuchende sind keine Menschen zweiter Klasse. Wir stehen zum universellen Prinzip der Menschenwürde und sind uns unserer Verantwortung gegenüber denjenigen bewusst, denen – wo auch immer auf der Welt – diese Rechte genommen werden. Aus diesem (Selbst-)Verständnis heraus entwickeln wir unsere Asyl- und Flüchtlingspolitik, eingebettet in die Vorgaben des Art. 16a des Grundgesetzes, des Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie des Genfer „Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ (sog. Genfer Flüchtlingskonvention).