Eine Stadt, eine Verwaltung: Ein funktionierendes Berlin.

Nur mit einer leistungsfähigen, schnellen, effizienten und zugänglichen öffentlichen
Verwaltung kann Berlin sein volles Potential ausschöpfen, nur mit ihr können wir den
zahlreichen anstehenden Modernisierungs- und Transformationsprozessen in unserer
Gesellschaft gerecht werden. Am 12. Februar 2023 stehen in Berlin Wiederholungswahlen
an, die überhaupt nur aufgrund eines beispiellosen Versagens der Senatsverwaltung und der
Bezirksämter bei der Organisation des letzten Wahltermins nötig sind – ein historischer
Weckruf für diese Stadt, die schon viel zu lange unter Wert regiert und verwaltet wird. Die
Zukunft der Berliner Verwaltung wird bei dieser Wahl neu verhandelt.
Als einzige Partei ohne Senats- und Bezirksamtsbeteiligung verfügen nur die Freien
Demokraten über die politische Unabhängigkeit, einen frischen und ehrlichen Blick auf unsere
Verwaltung zu richten und Reformen vorzuschlagen, die eine echte Lösung bringen können,
nicht nur Symptome mildern – mit einem echten Neustart für die Strukturen, Zuständigkeiten
und Prozesse in der Berliner Verwaltung.
Die Modernisierung unserer öffentlichen Verwaltung ist dabei viel mehr als ein Thema für
Expertenkreise, sie geht uns alle an. Alle Bürgerinnen und Bürger sind in ihrem Leben
regelmäßig auf eine reibungslos funktionierende Verwaltung angewiesen. Sich auf seine
privaten Lebenspläne zu konzentrieren und sich dabei schlicht darauf verlassen zu können,
dass bürokratische Prozesse unkompliziert und verlässlich ablaufen, ist ein echter Mehrwert
an real empfundener Freiheit. Sich auf effiziente und berechenbare Verwaltungsprozesse
verlassen zu können, ist wichtig für jede unternehmerische und wirtschaftliche Tätigkeit.
Die Freien Demokraten stehen seit jeher für einen Staat, der sich auf seine Kernaufgaben
konzentriert, seine Rolle als Dienstleister versteht und es seinen Bürgerinnen und Bürgern so
einfach wie möglich macht.
Sanierungsbedürftige, schlecht ausgestattete Dienstgebäude sowie Wartezeiten bei
Baugenehmigungen oder bei Kfz- und Wohnungsummeldungen, fehlende Kita- und
Schulplätze, lange Staus auf den Straßen und ausfallende Züge sind die Regel in der
Hauptstadt, und wer die 112 ruft, kann froh sein, wenn überhaupt ein Rettungswagen
bereitsteht – das ist Berlin heute. Die effektive Bewältigung nahezu jeder dieser
Herausforderungen in unserer Stadt braucht eine funktionsfähige Verwaltung. Berlin ist schlecht digitalisiert, unkoordiniert und versinkt im Behörden-Pingpong der
Verantwortungslosigkeit.
Wichtig ist uns dabei: Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst tragen keine Verantwortung für
die Dysfunktionalität der Verwaltung. Sie leiden vielmehr selbst mit am stärksten unter
überhandnehmender Bürokratie, ineffizienten Strukturen und Prozessen sowie dem
Ressourcen- und Personalmangel. Innerhalb dieser Limitierungen leisten unsere
Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter enormes. Ohne motivierte und qualifizierte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird es keine funktionierende Verwaltung geben. Hohe
Krankenstände zeigen jedoch, wie die Beschäftigten unter überhandnehmender Bürokratie,
ineffizienten Strukturen und Prozessen sowie dem Ressourcen- und Personalmangel leiden.
Eine Reform, die nicht nur an den Symptomen ansetzt, sondern bereit ist, auch tiefgreifende
konzeptionelle Fehler schonungslos anzugehen, muss deshalb auch eine bessere Motivation,
Ausbildung und Befähigung zur erhöhter Flexibilität der Beschäftigten in der Verwaltung
anpacken. Da die Beschäftigten unserer Verwaltung diese am besten kennen, müssen sie bei
der Reform frühzeitig mitgenommen und an sämtlichen Entscheidungsprozessen beteiligt
werden.


I. Die Berliner Verwaltung benötigt grundlegend neue Strukturen.
Die Freien Demokraten Berlin fordern einen ambitionierten, fundamentalen Neustart für die
Verwaltungsstrukturen Berlins. Mit einer einstufigen Verwaltung für Berlin werden wir
ineffiziente Doppelstrukturen und -zuständigkeiten beseitigen, da sie zu
Verantwortungsdiffusion, Ineffizienz und einer fehlenden Vorhersehbarkeit von
Entscheidungen beitragen und das Funktionieren der Verwaltung für die Berlinerinnen und
Berliner schwerer nachvollziehbar machen. Kommunalpolitisches Engagement und lokale
Einbringungsmöglichkeiten werden wir zugleich nicht nur bewahren, sondern sogar
ausbauen.
Berlin ist bis heute geprägt durch die Entscheidungen des Groß-Berlin-Gesetzes aus dem
Jahr 1920. Während die Berlinerinnen und Berliner spätestens seit der Wiedervereinigung
immer stärker zusammenwuchsen, blieb politisch und verwaltungstechnisch eine ausgeprägte
Kleinstaaterei übrig, die sich immer stärker als Hemmnis für eine prosperierende Entwicklung
darstellt. Die historisch gewachsene Aufgabenaufteilung zwischen den Senatsverwaltungen
und den Bezirksämtern ist aus der Zeit gefallen und wird den Anforderungen an eine moderne
Großstadt nicht mehr gerecht. Viele der täglichen Verwaltungsaufgaben, die derzeit unter der
Verantwortung eines der 72 Berliner Bezirksstadträte durchgeführt werden, beschränken sich
auf den unpolitischen Vollzug von Gesetzen und gehören nicht unter die Organisationshoheit
eines kommunalen Wahlbeamten, die zudem fachlich in ihren Resorts nicht ausgebildet sind.
Warum es in Berlin etwa für Bürgerdienste und Ordnungsämter zwölf verschiedene örtlich
zuständige Behörden gibt mit zwölf eigenständigen Verfahren – etwa bei der Beantragung
eines Personalausweises oder der Eheschließung – ist kaum zu begründen. Dasselbe gilt für
die unterschiedlich langen Bearbeitungsfristen in den Bezirken bei der Beantragung von
Geburts- und Sterbeurkunden oder dem Elterngeld. In Aufgabenbereichen mit
stadtplanerischer und politischer Bedeutung – beispielsweise der Verkehrsplanung, dem
Bauwesen oder der Schulverwaltung – verhindert die Kompetenzzersplitterung auf zwölf
Bezirksämter wiederum, dass Entscheidungen stets konsequent mit Blick auf
gesamtstädtische Interessen getroffen werden können. Defizite dieser Kompetenzaufteilung
treten viel zu häufig zutage – zum Beispiel in der Corona-Pandemie, in der jedes Bezirksamt
eine eigene Allgemeinverfügung zur Quarantänepflicht erlassen musste und zwischen den
zwölf Gesundheitsämtern deutliche, sachlich nicht begründbare Unterschiede in der
Bearbeitung von Fällen auftraten.
Berlin braucht eine Verwaltung, die Gesamtverantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger in
unserer Stadt übernimmt. Die Berlinerinnen und Berliner waren viel zu lange die
Leidtragenden einer organisierten Verantwortungslosigkeit.
Die Freien Demokraten Berlin fordern daher eine Aufhebung der bestehenden
Kompetenzaufteilung zwischen den Bezirksämtern und den Senatsverwaltungen. An ihre
Stelle tritt eine einstufige Verwaltung, die für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist. Die
Bezirksämter werden damit überflüssig. Sie sollen im Zuge dieser Reform abgeschafft
werden. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in die Landesbehörden übernommen,
was auch bedeutet, dass endlich tatsächlich alle Beschäftigen der Verwaltung in Berlin nach
denselben Vergütungsregeln leistungsgerecht entlohnt werden.
Die durch die Straffung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse erzielbaren erheblichen
Effizienzsteigerungspotenziale wollen wir nutzen, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung
angesichts des immer stärkeren Personalmangels sicherzustellen.
Eine einstufige Verwaltung bedeutet dabei nicht, dass die Verwaltungsaufgaben nicht
dezentral bearbeitet werden. Die bisherigen Bürgerämter bleiben als Anlauf- und
Servicestellen für Bürgerinnen und Bürger erhalten. Auch bietet es sich an, wenn zumindest
einige der zukünftig allein zuständigen Landesbehörden in den bestehenden Büros der
Bezirke Außenstellen unterhalten, die die Bearbeitung der Verfahren auf dem Gebiet eines
oder mehrerer Bezirke übernehmen – nur eben eingegliedert in landesweite Behörden mit
entsprechenden Weisungs- und Evokationsrechten. Gleichzeitig ist es für die Freien
Demokraten selbstverständlich, kommunalpolitische Entscheidungskompetenzen nicht nur zu
bewahren, sondern sogar zu stärken. Die politische Arbeit an und Entscheidung über lokal
bedeutsame Themen soll künftig aber in einer gestärkten Bezirksverordnetenversammlung
(BVV) stattfinden. Sie ist als originär politisches, demokratisch gewähltes Gremium der
richtige Platz für die kommunalpolitische Mitbestimmung und für den niedrigeschwelligen
politischen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die BVVen sind und bleiben die
Keimzelle der politischen Partizipation vor Ort. Im Einzelnen:


– Die Bezirksverordnetenversammlungen fungieren künftig als lokale Kontrollgremien
des Senats hinsichtlich aller Entscheidungen mit Bezug zu ihrem Bezirk. Sie erhalten
hierfür das Recht, Empfehlungen und Ersuchen an den Senat in Fragen der Bezirke
zu richten. Der Senat und die Senatsverwaltungen sind gegenüber der
Bezirksverordnetenversammlung in Bezirksangelegenheiten rechenschaftspflichtig.
– Wir wollen die Bezirksverordnetenversammlung gerade in jenen Bereichen stärken, in
denen (1.) vielfach politisch-gestaltende Entscheidungen mit (2.) lokalem Bezug und
(3.) ohne ausgeprägte Notwendigkeit einer gesamtstädtischen Koordination getroffen
werden. In diesen klar zu definierenden, ausgewählten Kompetenzbereichen soll die
Bezirksverordnetenversammlung künftig Beschlüsse treffen können, die von der
Landesverwaltung für das Gebiet des jeweiligen Bezirks verbindlich zu beachten und
umzusetzen sind. Ein solches letztverbindliches Entscheidungsrecht steht den BVVen
gegenüber den Bezirksämtern derzeit nicht zu und stellt eine echte Stärkung ihrer
Stellung dar. Zu den vorbezeichneten Aufgabenbereichen gehören die Bereiche der
sozialraumorientierten Infrastruktur, wie Jugendfreizeiteinrichtungen und die Familienund Seniorenförderung, die Sportbereichsentwicklung, die gestalterischen Fragen von
Grünflächen, Stadtplätzen und lokal verorteten Verkehrsflächen, sowie die lokale
Wirtschaftsförderung, beispielsweise die Gestaltung von Einkaufsstraßen. Die
Bezirksverordnetenversammlungen erhalten ein Budget zugewiesen, in dessen
Rahmen sie auch eigenverantwortlich finanzwirksame Beschlüsse treffen können.
– Bei Fragen der Stadtentwicklung und des Verkehrs sind die
Bezirksverordnetenversammlungen zwingend im Rahmen einer Trägerbeteiligung
durch die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen einzubinden. Entscheidungen
ergehen durch die zuständige Senatsverwaltung im Benehmen mit den jeweils
betroffenen Bezirksverordnetenversammlungen.

Auch das Amt der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister soll erhalten bleiben.
Sie repräsentieren die Bezirksverordnetenversammlungen gegenüber der Landesverwaltung
und gegenüber relevanten Akteuren der Stadtgemeinschaft. Sie sind auch erste
Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Im
Übrigen sind sie das Sprachrohr der Bezirksverordnetenversammlungen im Rat der
Bezirksbürgermeister, der durch ein eigenes Initiativrecht im Abgeordnetenhaus gestärkt wird.
So wird es den Bezirksverordnetenversammlungen künftig auch ermöglicht, die Interessen
der Bürgerinnen und Bürger vor Ort in die Gesetzgebung einzuspeisen und – vermittelt über
das Abgeordnetenhaus – Einfluss auf die Politik des Senats zu üben.


II. Die Strukturreform muss sofort in die Wege geleitet werden.
Die Freien Demokraten Berlin sind überzeugt davon, dass nur eine grundlegende Neuordnung
der Berliner Verwaltungsstrukturen die notwendige Verwaltungsvereinfachung herbeiführen
kann, um die Dysfunktionalität dieser Stadt zu beenden. Uns ist klar, dass sie nicht über Nacht
geschehen wird, sondern sorgfältig vorbereitet werden muss und wir für ihre Umsetzung für
eine verfassungsändernde Mehrheit im Land werben müssen. Doch die Strukturreform ist
überfällig. Mit Freien Demokraten in der Regierungsverantwortung wird sie vom ersten Tage
an innerhalb unserer Senatsarbeit prioritär vorangetrieben.
Zugleich wollen wir mit einem schnell wirksamen Sofortmaßnahmenpaket umgehend die
umfassende Modernisierung der Verwaltung innerhalb des bestehenden Zwei-EbenenSystems konsequent vorantreiben. Das beginnt mit einer effektiven Aufgaben- und
Vollzugskritik der Berliner Verwaltung mit dem Ziel einer deutlichen Entlastung von Bürokratie
und Entschlackung von bestehenden Gesetzen und Verordnungen. In zentralen
Aufgabenbereichen, in denen in den nächsten Jahren entscheidende Projekte im
gesamtstädtischen Interesse vorangetrieben werden müssen – insbesondere Bauen, Schule,
Stadtentwicklung und Verkehr – wollen wir zügig eine Kompetenzzentralisierung herbeiführen.


III. Die Berliner Verwaltung muss von Aufgaben entlastet werden.
Den größten Beitrag zur Entlastung der Verwaltung wird der konsequente Bürokratieabbau
leisten.
Dazu braucht Berlin eine systematische Überprüfung und deutliche Entschlackung
bestehender Vorschriften auf Landesebene. Zusätzlich bedarf es einer Bürokratiebremse – für
jede neue bürokratische Last muss mindestens eine bestehende abgeschafft werden („one
in, one out“). Neue Gesetze müssen mit Sunset-Klauseln versehen werden, sodass neue
bürokratische Lasten ein Ablaufdatum erhalten. Ein Normenkontrollrat muss den
Erfüllungsaufwand neuer Regelungen im Gesetzgebungsverfahren beurteilen und alle neuen
Verwaltungsreformen einem Digitalcheck unterziehen, um sicherzustellen, dass neue
Gesetze und Normen medienbruchfrei umgesetzt werden. Außerdem bedarf es einer
Überführung von Genehmigungs- in Anzeigeverfahren, wo dies möglich und sinnvoll ist. Das
Vergaberecht wollen wir durch eine ersatzlose Aufhebung des Landesvergabegesetzes, an
dessen Stelle das Vergaberecht des Bundes rückt, vereinfachen und außerdem
Vergabestellen fortwährend besser darin schulen, welche Möglichkeiten ihnen zur
Verfahrensvereinfachung offenstehen. Für neu zu schaffende Aufgaben fordern wir eine
Vorbehalt zur Prüfung von Public-Private-Partnerships im Gesetzgebungsverfahren.


IV. Die Berliner Verwaltung muss zugänglicher werden.
Unabhängig davon, ob ein- oder zweistufig: Die Verwaltung bleibt ein komplexes Gebilde,
innerhalb dessen das Identifizieren des zuständigen Ansprechpartners genaue Kenntnisse
über die Zuständigkeitsverteilung in der Verwaltung und die interne Behördenstruktur
voraussetzt. Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger mühsam – für Menschen, für die ein
Behördengang ohnehin schon eine hohe Hürde darstellen kann, stellt es eine besonders
große Herausforderung dar. Hiervon wollen wir die Berlinerinnen und Berliner weitestgehend
entlasten: Wir Freien Demokraten wollen ein zentrales Servicecenter für möglichst alle
Dienstleistungen schaffen, sodass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit einem
Verwaltungsgang mehrere Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Dieser One-StopShop ist gleichzeitig in ein Online-Portal zu übersetzen, auf dem alle Verwaltungsleistungen
möglichst innerhalb von drei Klicks auffindbar sein sollen.
Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit häufigen Verwaltungskontakten soll die
Möglichkeit bestehen, eine gleichbleibende Ansprechperson für alle Verwaltungsanliegen zu
erhalten. Ein zentrales Servicecenter ermöglicht auch das Angebot von Sprachmittlern in einer
Vielzahl an Sprachen. Formulare sollten möglichst digital sein. Dies vereinfacht es zudem, sie
barrierefrei zu gestalten und in vielen Sprachen, mindestens jedoch auf Englisch, anzubieten.
Englisch sollte dabei zweite Verwaltungssprache sein.
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird den modernen Anforderungen an ein
umfassendes Informationsrecht nicht mehr gerecht. Die Digitalisierung hat das alte Gesetz
längst überholt und fordert eine Erneuerung. Die Möglichkeit, ohne größere Hürden an
Informationen zu gelangen, schafft Akzeptanz gegenüber politischen Entscheidungen und
fördert den demokratischen parlamentarischen Prozess durch öffentliche Debatten. Wir
fordern daher ein Berliner Transparenzgesetz, das staatliche Informationen unter Wahrung
des Schutzes personenbezogener Daten umfassend im Rahmen eines leicht zu
durchsuchenden Transparenzportals verfügbar macht. Hierdurch stärken wir unsere
Demokratie, lüften die Black Box der Berliner Verwaltung und schaffen einen gläsernen Staat.
Für viele Dienstleistungen der Berliner Verwaltung gibt es immer noch keine einfachen und
transparenten Online-Angebote. Für möglichst alle Verwaltungsdienstleistungen soll die
Antragstellung, die Übersendung von Nachweisen und der Abruf von Bescheiden künftig
online möglich sein. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden wir einen
verbindlichen Zeitplan vorlegen, in dem wir die Umsetzung darlegen und nachvollziehbar
gestalten. Mit einer Priorisierung werden wir bei der Umsetzung der Projekte darauf achten,
dass die Digitalisierung der Verfahren und Basisdienste im Sinne der Nutzung durch die
Berlinerinnen und Berliner vollzogen wird. Dienstleistungen, die derzeit eine hohe Nachfrage
haben, sollen auch zuerst digitalisiert werden. Weiterhin sollten zukünftig nicht nur die durch
das Onlinezugangsgesetz notwendigen Eingangs- und Ausgangskanäle digitalisiert werden,
sondern auch die Prozesse dahinter digitalisiert und nach Möglichkeit auch automatisiert
werden. Schriftformerfordernisse in Rechtsnormen und andere Digitalisierungshindernisse
sind hierfür umfassend auf den Prüfstand zu stellen (sogenannter „Digitalcheck“). In allen
Fällen, in denen eine automatisierte Antragsbearbeitung realisierbar ist, sollen Bescheide
sofort bereitgestellt werden.
In vielen Behörden werden momentan zu viele Ressourcen darin gebunden, Auskünfte über
das Ausmaß des Bearbeitungsrückstaus zu erbringen und Bürgerinnen und Bürger zu
beschwichtigen. Wir fordern daher ein einheitliches Ticketing-System für die Berliner
Verwaltung, in der der aktuelle Verfahrensstand jedes Vorgangs, relevante Fristen und ein
prognostiziertes Bearbeitungsdatum durch die Antragstellerin oder den Antragsteller
einsehbar sind.


V. Die Berliner Verwaltung braucht moderne, effiziente und sichere
Verfahren.
Für alle Standard-Verwaltungsdienstleistungen sollen Laufzeiten eingeführt werden, bis wann
die Dienstleistung zu erbringen ist. Das schafft Planbarkeit, Transparenz und Vertrauen.
Genehmigungen sollen innerhalb verbindlicher Fristen erteilt werden, deren Ablauf in
möglichst vielen Verfahren – sofern dies mit Blick auf die im Genehmigungsverfahren
betroffenen öffentlichen und privaten Interessen vertretbar erscheint – zu einer
Genehmigungsfiktion führen soll.

Bei der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sind nicht nur die bestehenden Prozesse in
digitale Form zu bringen, sondern zunächst sind die Prozesse zu modernisieren, zu
standardisieren und effizienter zu gestalten. Hierzu muss eine Bestandsaufnahme der
Prozesse und Verfahren durchgeführt werden und bestehende Prozess-Bibliotheken
veröffentlicht werden.
Die flächendeckende Einführung der E-Akte bis 2025 ist dabei ein Schritt von zentraler
Bedeutung. Denn nur wenn die elektronische Akte berlinweit einheitlich eingeführt ist, kann
die Digitalisierung des öffentlichen Sektors Fahrt aufnehmen. Die Einführung der E-Akte muss
daher zentral koordiniert und mit einem verbindlichen Zeitplan versehen werden. So stellen
wir sicher, dass die Anbindungen und Schnittstellen aus einem Guss bereitgestellt werden.
Bereits der Umstieg auf eine einstufige Verwaltung wird zu einer wesentlichen
Vereinheitlichung der Verwaltungsprozesse führen. Um bereits jetzt und auch nach der
Strukturreform zu einer weiteren Vereinheitlichung von Abläufen – auch
behördenübergreifend – beizutragen, soll der Austausch von „Best-Practice“-Beispielen
gefördert werden, etwa durch Koordinierungsrunden auf Abteilungsleiterebene. Um BestPractice-Lösungen auch aus den unterschiedlichen Verwaltungen möglich zu machen, wollen
wir verstärkt Wechsel und Rotationsmöglichkeiten für die Beschäftigten etablieren. Eine in der
Senatskanzlei angesiedelte Innovation Unit unterstützt und begleitet den Austausch.
Zur Best-Practice gehört für uns auch zu eruieren, welche anderen Städte und Kommunen
bereits digitale Prozesse für Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt haben, die als
Blaupause fungieren können. Berlin muss dafür in einen intensivieren Austausch mit diesen
treten und funktionierende Verfahren übernehmen, anstatt immer wieder zu versuchen, selbst
das Rad neu zu erfinden. Durch den Austausch und die Übernahme von Best Practice
Ansätzen aus anderen europäischen Städten soll sich Berlin an den besten europäischen
Lösungen orientieren.
Eine funktionierende Stadt lernt ständig weiter. Wir stehen für eine offene Innovations-, Kritik und Fehlerkultur in der Verwaltung ein. Sowohl für Verwaltungspersonal als auch für
Bürgerinnen und Bürger soll es niedrigschwellige Möglichkeiten geben, Prozesse zu
evaluieren, Verbesserungsvorschläge anzubringen und Missstände zu melden.
Nur wenn die Berliner Verwaltung sich in den kommenden Jahren konsequent zu einer
datengetriebenen Organisation weiterentwickelt, kann die Politik Ausnahmesituationen wie
die Corona-Krise, plötzliche Vorkommnisse, akute Herausforderungen oder gesellschaftliche
und soziale Phänomene frühzeitig erkennen und Handlungserfordernisse für Berlin ableiten.
Nur so kann Berlin es schaffen, aus intelligenter Datenanalyse gezielte Informationen für die
Entscheidungsvorbereitung zu generieren, um gesellschaftliche Ereignisse wie ein
verändertes Kriminalitäts-, Unfall- oder Müllaufkommen frühzeitig zu identifizieren.
Der zentrale Baustein einer Digitalisierungsstrategie ist ein zentral koordiniertes,
ganzheitliches Datenkonzept. In einem gemeinsamen, datenschutzkonformen „Data
Warehouse“ werden alle Daten der Berliner Verwaltungen und von landeseigenen
Unternehmen (sofern sie keine Betriebsgeheimnisse betreffen oder ernsthafte
Sicherheitsbedenken dem entgegenstehen) gebündelt. Wo immer möglich, sollten Daten über
offene Schnittstellen (auch für Private) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und leicht
integrierbar sein. In einem Open Data-Portal sollten diese Daten automatisch veröffentlicht
werden, leicht maschinell verwertbar sein (Open Access) und durch benutzerfreundliche
Visualisierungstechniken (etwa Geomapping) auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie für
die Unternehmen zugänglich gemacht werden. Denn durch das Bereitstellen dieser Daten
werden in Berlin Innovation und Forschung gestärkt.
Nach der Digitalisierung muss sich die Verwaltung der Automatisierung von Prozessen
stellen, denn auch die Automatisierung von Entscheidungsverfahren und Dienstleistungen
gewinnt in der öffentlichen Verwaltung zunehmend an Bedeutung. Sie stellt ein adäquates
Mittel dar, die Behördeneffizienz zu steigern, Prozesse zu erleichtern sowie massenhaft
anfallende oder routiniert durchzuführende Leistungen auszuführen. Daher sind alle
Standardleistungen frühzeitig auf eine mögliche Überführung in ein automatisiertes
Entscheidungssystem zu prüfen. Da hier zumeist neue Programme benutzt werden, sind
diese einer Risikoabschätzung zu unterziehen und anschließend jeweils ein
Transparenzbericht anzufertigen, der in einem frei zugänglichen Online-Verzeichnis
veröffentlicht werden soll. So können wir schon heute die Verwaltungsleistungen von morgen
steuern und die Einführung von weiteren Verfahren auf Grundlage auch von künstlicher
Intelligenz in Zukunft erleichtern.
Für eine erfolgreiche Prozessoptimierung und -digitalisierung ist es dabei auch unumgänglich,
messbare Kennzahlen zu definieren und zu erheben, durch die sich die Behördenleistung
einerseits und der Digitalisierungsbedarf und -erfolg andererseits ermitteln lassen. Diese
Kennzahlen müssen leicht zu erheben sein und relevante Fortschritte messen –
beispielsweise der Anteil der Verwaltungsverfahren, in denen heute noch ein Dokument
ausgedruckt wird. Unser Ziel ist eine komplett papierlose Verwaltung. Dazu gehört auch, dass
die Berlinerinnen, Berliner und Unternehmen ein Recht auf digitale Kommunikation mit
Behörden erhalten und die E-Mail zum Standard in der Kommunikation wird. Für die
Umsetzung der Digitalisierung ist es wichtig, eine Priorisierung der Verwaltungsprozesse
vorzunehmen. Hierzu muss für alle Prozesse die Häufigkeit der Nutzung und der Aufwand bei
der Bearbeitung erhoben werden – sodann können die Prozesse priorisiert werden, die häufig
und aufwendig sind. Die Erhebung von Kennzahlen soll auch Anreize für die Behörden
schaffen, sodass diese ihren fachlichen Erfolg messen können (z.B. die Anzahl verfügbarer
Kita-Plätze pro Wohnbereich).
Von Anfang an sind bei allen digitalisierten Prozessen Cybersicherheit und Datenschutz
wichtige Bestandteile (Security/Privacy by Default/Design). Das Computer Emergency
Response Team (CERT) des ITDZ Berlin soll um beratende Angebote für Behörden erweitert
werden. Außerdem muss das CERT so ausgestattet werden, dass es aktuelle und zukünftige
Bedrohungen mit maximaler Effizienz abwehren kann. Gleichzeitig müssen aber vor allem die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung hinreichend für Cybersicherheit sensibilisiert
werden. Hierfür müssen Weiterbildungen sowie regelmäßige Überprüfungen durchgeführt
werden.
Wir wollen den IT-Staatssekretär bzw. die IT-Staatssekretärin (CDO) in den eigenen
Kompetenzen stärken; der Aufgaben- und Funktionsbereich soll ausgebaut werden, und die
Funktion soll von zentraler Stelle in alle Hauptverwaltungen hineinwirken. Dafür werden wir
die Durchgriffsrechte gegenüber den Berliner Verwaltungseinheiten stärken und hierdurch
dem oder der CDO eine deutlich verbindlichere Rolle einräumen.
Für thematisch klar eingrenzbare Aufgabenfelder, die ein Tätigwerden mehrerer Behörden
erforderlich machen, soll die Arbeit in behördenübergreifenden Projektgruppen möglich sei
Damit diese nicht eine zusätzliche Koordinierungsebene bilden, sondern die Abläufe
tatsächlich vereinfachen, ist ihnen die Entscheidungskompetenz durch die beteiligten
Behörden zu übertragen, wofür die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.
Diese Arbeitsweise soll auch bei neuen Aufgaben zum Tragen kommen. So können sich von
Beginn an neue sowie sich weiterentwickelnde Verfahren und Prozesse effektiv in die
bestehenden Strukturen einfügen und die Zukunftsaussichten der Verwaltung gewährleisten.

VI. Die Berliner Verwaltung ist das Rückgrat einer funktionierenden Stadt.
Statten wir sie entsprechend aus.
Eine funktionierende Verwaltung ist ausreichend mit Ressourcen auszustatten. Das steigert
nicht nur die Zufriedenheit der Berlinerinnen und Berliner mit ihrer Verwaltung, es ist auch
Ausdruck unseres Respekts vor der Leistung der Beamtinnen und Beamten sowie der
Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Räume und Arbeitsmittel der Verwaltung müssen auf
einen zeitgemäßen Stand gebracht und weiterentwickelt werden.
Die Schlechterstellung der Bediensteten der Bezirke gegenüber derer des Landes endet
spätestens mit der Umsetzung der liberalen Verwaltungsstrukturreform. Durch die Einführung
einer einstufigen Verwaltung wird auch ein zentrales Personalmanagement möglich. Mit
einem Landespersonalamt nach Hamburger Vorbild, welches bei der Senatskanzlei
angesiedelt ist, und einem Chief Human Resources Officer (CHRO) wollen wir eine
einheitliche Steuerung der Personalangelegenheiten aus einem Guss. Auch schon vor dieser
Strukturreform wollen wir aber schnellstmöglich dafür sorgen, dass für fachlich vergleichbare
Tätigkeiten die Eingruppierung in die jeweiligen Entgeltgruppen in den Bezirken und im Land
an das jeweils bessere Niveau angeglichen wird. Dadurch können zudem
Stellenausschreibungen harmonisiert, gleichwertig und einheitlich erfolgen.
Um der Personalknappheit trotz der anstehenden Ruhestandswelle und dem
allgegenwärtigen Fachkräftemangel etwas entgegensetzen zu können, muss die Berliner
Verwaltung ein moderner und attraktiver Arbeitgeber werden. Hierzu gehört eine
verfassungskonforme, konkurrenzfähige und gute Bezahlung, aber auch ein angenehmes
Arbeitsklima, in dem moderne Arbeitsweisen, Methoden und Kompetenzen gefördert werden,
sowie eine Kultur der Offenheit für Innovationen aus der Belegschaft, eine verbesserte
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und
ein Recht auf Homeoffice, und die Verbesserung von Fortbildungs- und
Aufstiegsmöglichkeiten. Es muss eine umfangreiche Transformation der Arbeitskultur in der
Berliner Verwaltung stattfinden.
Elementarer Bestandteil dieser neuen Arbeitskultur muss auch ein klares Bekenntnis für
Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung sein. Der öffentliche Dienst muss seiner Vorbildfunktion
gerecht werden und die Zusammensetzung unserer Gesellschaft in ihrer ganzen Breite
widerspiegeln. Hierfür fordern wir die Einführung einer zentralen Stelle zur Beratung von
Behörden und öffentlichen Betrieben in Fragen des Diversity-Managements, eine
konsequente Schulung von Führungskräften in Fragen der diversitysensiblen
Personalentwicklung und die Einführung einer Null-Toleranz-Strategie bei
Diskriminierungsfällen. In seiner Außenkommunikation sollte das Land Berlin für mehr
Sichtbarkeit unterrepräsentierter Gruppen sorgen.
Personal, welches Führungsaufgaben wahrnimmt, muss dafür auch regelmäßig geschult und
weitergebildet werden. Evaluationen und Mitarbeitergespräche müssen endlich zum Standard
werden.
Den Ein-, Aus- und Wiedereinstieg in die Verwaltung wollen wir erleichtern. Dazu sind
Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überprüfen und zu flexibilisieren. Starre
Vorgaben, wie das Festlegen auf bestimmte Hochschulen als einzige Zugangsmöglichkeit in
die Verwaltung, müssen aufgehoben werden.
Die Ausbildungskapazitäten in der Berliner Verwaltung sollen dabei erhöht werden. Dazu
sollen deutlich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Ausbildenden geschult und
weitergebildet werden, um die Kapazitäten für Auszubildende in den unterschiedlichen
Abteilungen und Einheiten zu erweitern. Die Ausbildungspläne müssen aktuellen
Anforderungen an eine moderne Arbeitskultur entsprechen und entsprechend angepasst
werden. Unser Ziel ist es, die Anzahl an Azubis im öffentlichen Dienst zu verdoppeln. Damit
soll das Land Berlin seinen Verpflichtungen nachkommen, junge Menschen aktiv zu fördern,
ihnen eine Perspektive zu geben und eigene Bedarfe zu decken.
Besonders die Gewinnung von IT-Fachkräften bleibt ein schwerwiegendes Problem für die
öffentliche Verwaltung. Durch die Einführung eines IT-Besoldungsgesetzes, also einem
Haustarifvertrag, schaffen wir gegenüber dem privaten Sektor konkurrenzfähige Gehälter.
Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Kern mit IT-Aufgaben betraut sind,
sollten Fortbildungen für IT-Kompetenzen angeboten werden, insbesondere in der Form von
flexibel nutzbaren digitalen Kursen. Um interne Projekte und neue Ideen von Mitarbeitern
besser zu fördern, wird allen Senatsverwaltungen ein Innovationsgeld zugewiesen. Hiermit
soll es den Verwaltungen ermöglicht werden, neue innovative Verfahren in einzelnen
Abteilungen zu testen. Hierdurch kann der Ideenreichtum der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im öffentlichen Dienst genutzt und eine aktive Partizipation ermöglicht werden.
Die Hard- und Softwareausstattung in den Behörden ist zu standardisieren und nach dem
Grundsatz „Public Money for Public Code“ aufzustellen. Mit einer echten und auf Ausbau der
digitalen Souveränität ausgerichteten Open Source Strategie müssen Softwarelösungen der
Behörden künftig mit einheitlichen Standards kompatibel sein, die das ITDZ definiert, und von
denen nur in zu begründenden Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Für alle Lösungen
ist zu entscheiden, ob ein internes Verfahren sinnvoll ist oder eine Lösung am Markt gekauft
werden kann. Interne Verfahren sind zu modernisieren und an externe Schnittstellen
anzupassen (z.B. eAkte, Payment). Dabei gilt es, eine besondere Priorität auf die Vermeidung
von Medienbrüchen zu setzen.


VII. Brandenburg im Blick behalten.
Die Metropolregion Berlin-Brandenburg wächst zunehmend zusammen, immer mehr
Bürgerinnen und Bürger arbeiten in Berlin und leben in Brandenburg. Es entsteht ein
wachsender Bedarf für eine funktionierende Abstimmung zwischen der Berliner Verwaltung
und Berlins Nachbargemeinden.
Dieser Kooperationsbedarf sollte bei allen Schritten der Verwaltungsmodernisierung
mitbedacht werden. Auf prozessgestalterischer Ebene ist etwa auf die Interoperabilität der
eingesetzten Softwarelösungen und -prozesse zu achten, was durch die Schaffung eines
gemeinsamen, länder- und behördenübergreifenden IT-Dienstleisters erleichtert werden
könnte.
In einzelnen Bereichen soll von dem bewährten Instrument Gebrauch gemacht werden,
bundeslandübergreifende gemeinsame Behörden, etwa durch Fusion bestehender Behörden,
per Staatsvertrag zu schaffen. Derartige Behörden müssen aber letztentscheidungsbefugt
sein – ihre Schaffung darf nicht zur (Wieder-)Einführung von Doppelstrukturen und –
zuständigkeiten durch die Hintertür führen.