Gemeinsamer Ansatz von Berlin und Brandenburg für den Ausbau der Windenergie

Die FDP Berlin fordert einen gemeinsamen Ansatz von Berlin und Brandenburg zum Ausbau der Windenergie, so dass der Bau von Windrädern in Berliner Wäldern sowie Berliner Landschafts- und Naturschutzgebieten verhindert werden kann.

Da in einer Großstadt Wälder sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete aufgrund des Flächenmangels und der intensiven Nutzungskonkurrenzen einen besonders hohen Wert für Umweltschutz, Naturschutz und Erholung haben, darf der nun bundesgesetzlich vorgeschriebene Ausbau der Windenergie in Berlin nicht zur Abholzung von Wäldern oder zur Bebauung und Beeinträchtigung von Landschafts- und Naturschutzgebieten führen.

Die FDP Berlin lehnt deshalb insbesondere Vorschläge zum Bau von Windenergieanlagen im Grunewald oder auf dem Kanonenberg am Müggelsee ab, die bereits öffentlich diskutiert werden.

Die FDP Berlin fordert den Senat auf, umgehend einen Staatsvertrag mit dem Land Brandenburg zu verhandeln, der die gesetzlich maximal zulässige Übertragung der Berliner Flächenbeitragswerte für Windenergie (75 % der Berliner Vorgabe von 0,5 % der Landesfläche) auf Brandenburg vorsieht und diese Vorgaben in der gemeinsamen Landesplanung Berlin/Brandenburg verankert. Dabei soll darauf geachtet werden, auch in Brandenburg Wälder sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete möglichst nicht mit Windenergieanlagen zu bebauen. Kleinwindanlagen können dagegen eine sinnvolle Möglichkeit sein, Windenergie auch in der Stadt sinnvoll zu nutzen. Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird gebeten, diese Position öffentlich zu verdeutlichen und alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, den Bau von Windrädern in Berlin zu minimieren und die Berliner Wälder zu schützen. Zudem soll sie darauf dringen, dass ein gemeinsames Windenergiekonzept von Berlin und Brandenburg gleichzeitig mit dem Ausbau der Windkraft auch den dafür nötigen Ausbau von Netzen und Speichern berücksichtigt.