Geschäftsordnung der Landesfachausschüsse
§ 1 Aufgaben
- Der Landesausschuss kann die Bildung von Fachausschüssen (LFA) und deren Auflösung beschließen. Der Landesvorstand hat vor Beschlussfassung hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
- Die LFAs tagen parteiöffentlich. Sie werden im Auftrag des Landesvorstands oder des Landesausschusses tätig bzw. können aus eigener Initiative Beratungsthemen beschließen.
- Der Landesvorstand benennt aus seiner Mitte einen Beauftragten für die Koordination der LFA-Arbeit; für jeden LFA bestimmt der Landesvorstand ein zuständiges Mitglied.
- Die Arbeit der LFA ist verbandsintern. Öffentlichkeitsarbeit findet nur mit Zustimmung des Landesvorsitzenden statt.
§ 2 Konstituierung und Mitgliedschaft
- LFAs werden für die Dauer der Amtszeit des Landesvorstands eingerichtet. Der Landesvorstand bestätigt nach seiner Neuwahl die bestehenden LFAs bzw. empfiehlt Änderungen an den Landesausschuss.
- Die Mitgliedschaft in den LFAs steht jedem Mitglied der FDP Berlin offen. Die Mitgliedschaft wird durch Meldung beim jeweiligen Vorsitzenden und Bestätigung durch die Landesgeschäftsstelle wirksam.
- Die Amtszeit der Mitglieder endet spätestens mit Ende der Amtszeit des Landesvorstands oder wenn das Mitglied gegenüber dem LFA-Vorsitzenden oder der Landesgeschäftsstelle seinen Austritt erklärt.
§ 3 LFA-Vorsitz
- Die Vorsitzenden der LFA werden auf Vorschlag des Landesvorstands durch den Landesausschuss gewählt. Der LFA wählt aus seiner Mitte mindestens einen Stellvertreter. Die Amtszeit endet mit der Amtszeit des Landesvorstands.
- Der Vorsitzende ist insbesondere verantwortlich für die Erledigung der vom Landesvorstand zugewiesenen Aufträge und legt dem Landesparteitag im Rahmen des Geschäftsberichts einen Rechenschaftsbericht vor.
- Der LFA-Vorsitzende leitet die Sitzungen, lädt hierzu ein und initiiert (auch Online-) Beschlussfassungen. Die Landesgeschäftsstelle unterstützt ihn bei seiner Arbeit und führt insbesondere das Mitgliedsverzeichnis.
§ 4 Organisatorisches
- Die LFAs tagen mindestens viermal im Jahr.
- Der Vorsitzende kann Arbeitsgruppen zur Bearbeitung bestimmter Themen innerhalb des LFAs einsetzen. Der Vorsitzende ernennt hierzu einen Koordinator, Arbeitsgruppenergebnisse werden dem LFA zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
- Sitzungen der LFAs sind mit einem Ergebnisprotokoll zu dokumentieren.
- LFAs sind unabhängig von der Anwesenheit beschlussfähig.
- Die LFA-Vorsitzenden und Mitglieder bleiben nach Ende einer Amtszeit eines Landesvorstandes bis zur Neuwahl/Bestätigung der LFA-Vorsitzenden durch den Landesausschuss kommissarisch im Amt.
§ 5 Weitere Bestimmungen, In-Kraft-Treten
- Soweit diese Geschäftsordnung nichts Näheres bestimmt, gilt die Satzung der FDP Berlin entsprechend.
- Die Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung am 01. April 2019 in Kraft.