Innere Sicherheit und liberaler Rechtsstaat (Berliner Freiheit 2004)

Für uns Liberale ist Sicherheit kein Selbstzweck, sondern Durchsetzung der Rechtsordnung zur Sicherung der Freiheit. Die polizeiliche Tätigkeit ist zu dezentralisieren. Die Polizei muss sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und in diesem Bereich gut ausgestattet werden. Der Senat muss künftig jährlich gegenüber dem Abgeordnetenhaus detailliert über alle gewährten Eingriffsbefugnisse, die die Freiheitsrechte der Bürger erheblich einschränken, Rechenschaft ablegen.

In der liberalen Bürgergesellschaft erhält der Bürger einen umfassenden Auskunftsanspruch zu den Daten, die über ihn gespeichert sind, ihre Herkunft sowie ihre Weitergabe und die Art ihrer Verarbeitung. Voraussetzung jeder Datenerhebung bleibt die Einwilligung durch den Einzelnen. Die personenbezogene Erhebung oder Speicherung genetischer Prädisposition als sensitives Datum bleibt auch zukünftig ausgeschlossen. Als rechtspolitisches Signal muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Punktuelle Eingriffe haben Vorrang vor flächendeckender Datensammlung und der Errichtung der dafür notwendigen Infrastruktur. Die Ausweitung genetischer Datenbanken zum Zweck der Strafverfolgung und Kriminalprävention, flächendeckender Videoüberwachung, die Aufnahme biometrischer Daten in Ausweise oder der Aufbau von Systemen zur Erstellung von Bewegungsprofilen, wie z.B. das geplante Maut-Konzept oder die Kennzeichenerkennung auf Autobahnen, werden abgelehnt. Neue Eingriffsbefugnisse dürfen nur befristet erlassen werden.

Vorrangige Ziele für eine effiziente Berliner Justiz sind die Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren, die zügige Anklageerhebung oder Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft sowie die schnellere Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen bei Grundbuchämtern. Um diesen selbstverständlichen Zustand herzustellen, muss die Berliner Justiz in jeder Hinsicht adäquat ausgestattet werden. Zugleich müssen die Bürger Berlins sich an den von ihnen durch die Verfahren verursachten Kosten in angemessener Weise beteiligen. Den einzelnen Gerichten muss die Budgetverantwortung mit Ein- und Ausgabenkontrolle durch eigenständige Gebührenverwaltung ebenso übertragen werden wie die Personalverantwortung insbesondere mit Blick auf Neueinstellungen. Zur Personalverantwortung der Gerichte gehören auch die leistungsorientierte Besoldung der Mitarbeiter und ein stärkerer Einfluss auf die Beförderung von Richtern. Die gesamte Berliner Justiz ist konsequent und rasch elektronisch zu vernetzen.

Um die Nutzung der direktdemokratischen Elemente auf Landesebene zu stärken, sind die Quoren bei der Volksinitiative von 90.000 Wahlberechtigten auf ein Prozent der Wahlberechtigten (rund 20.000 Unterschriften) und beim Volksbegehren von zehn auf fünf Prozent zu senken. Die Volksinitiative ist zugleich in ein dreistufiges Verfahren zu integrieren. Die bisherige Beschränkung des Themenkatalogs, z.B. bei Verfassungsänderungen, wird aufgehoben. Beim Volksentscheid sollte eine einfache Mehrheit der Abstimmenden ausreichen. Das zusätzliche Erfordernis, dass sich mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligen muss, entfällt.

Unser Ziel: Berliner Freiheit sichern – Bürgerrechte schützen

Berlin ist eine liberale, lebenswerte und sichere Metropole. Die Berliner schätzen die hohe Lebensqualität, die Gäste unserer Stadt reizt das vielfältige Kultur- und Freizeitangebot. Auch für Unternehmen sind Weltoffenheit und Toleranz wichtige Standortfaktoren. Die Voraussetzung für all dies ist die Sicherung der Berliner Freiheit. Sie ist deshalb eine Kernaufgabe des Staates in der liberalen Bürgergesellschaft.

Die Terroranschläge in den USA haben gezeigt, wie verletzlich auch rechtsstaatliche Demokratien sind. Zur Verbesserung der Inneren Sicherheit ist deshalb eine nüchterne Analyse der bestehenden Defizite notwendig. Mit Entschlossenheit und Augenmaß müssen wir das Notwendige und Sinnvolle tun, um die öffentliche Sicherheit wirklich zu gewährleisten. Die Grundrechte des Grundgesetzes sind für Liberale höchste Güter und stellen die wesentlichen Schranken des Staates dar. Wir dürfen uns auch von Terroristen nicht dazu verleiten lassen, unsere Verfassung auszuhöhlen. Bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel legen Liberale hohe Maßstäbe an und entscheiden im Zweifel für den Erhalt oder die Ausweitung von Bürgerrechten. Wir können unsere Freiheit nicht dadurch verteidigen, dass wir sie selbst immer weiter einschränken.

Für Liberale ist der Gedanke der Freiheit keine Bedrohung, vor der man Zuflucht bei der Sicherheit suchen müsste. Sicherheit ist kein Selbstzweck, sondern Durchsetzung der Rechtsordnung zur Sicherung der Freiheit. Es ist richtig, dass Freiheit ohne Sicherheit nicht möglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass eine Gesellschaft umso freier wäre, je intensiver ihre Bürger überwacht, kontrolliert und beobachtet werden. Die immer wiederkehrende Reaktion der Politik, bei Bedrohung von Freiheit und Sicherheit durch Kriminalität und Terror möglichst schnell immer neue, spektakuläre und umfangreiche Gesetze zu erlassen, ist falsch. Dieser Aktionismus erreicht wenig oder nichts.

Wir Liberale nehmen die vorhandenen Ängste ernst. Denn obwohl die objektive Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl häufig einander nicht entsprechen, mindert Kriminalitätsfurcht die Lebensqualität und führt zu Schutzvorkehrungen und ungewollten Verhaltensänderungen der Betroffenen. Hinzu kommt, dass Angst vor Kriminalität das Vertrauen in den Rechtsstaat schwächt. Hinsichtlich der Beeinflussung von Kriminalitätsfurcht ist Prävention, also die Aufklärung über Tatsachen, der Repression überlegen.

Korruption ist ein schleichendes Gift für die liberale Bürgergesellschaft. Gerade Berlin mit seiner unrühmlichen Filzgeschichte muss hier Vorreiter für Transparenz und Korruptionsbekämpfung werden.

Die Länderzuständigkeit für die Innere Sicherheit hat sich bewährt. Wer sie abschaffen will, muss nachweisen, dass es der Bund besser kann. Um das föderale Sicherheitssystem zu optimieren, muss der Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessert werden. Dadurch können Reibungsverluste verringert und die Leistungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gesteigert werden.

Berlin braucht eine bürgernahe, effektiv arbeitende, modern ausgestattete und motivierte Großstadtpolizei, die das Sicherheitsempfinden der Berliner dadurch stärkt, dass sie vor Ort präsent und ansprechbar ist. Eine Polizei, die modern ausgestattet und so aufgestellt ist, dass sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentriert und dadurch Kriminalitätsprävention und -bekämpfung erfolgreich betreibt. Eine Polizei, die Bürgerrechte nicht als lästige Arbeitshindernisse, sondern als Freiheitsrechte sieht, deren Verteidigung ihre vornehmste Aufgabe ist. In der dramatischen Berliner Haushaltskrise kann dies nicht durch Lippenbekenntnisse und Absichtserklärungen erreicht werden. Vielmehr sind strukturelle Reformen notwendig, neue Wege müssen erdacht und beschritten werden.

Die Lage: Gesetzesaktionismus und Finanznot

Gesetzgeber und Verwaltung haben unter ständiger Beschwörung der so genannten „Organisierten Kriminalität“ der Polizei eine Vielzahl von Eingriffsbefugnissen eingeräumt, die die Freiheitsrechte auch unbescholtener Bürger erheblich einschränken. Bereits im so genannten „Vorfeld“, ohne dass eine konkrete Gefahr oder ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen, darf die Polizei umfangreiche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte vornehmen. Diese massiven Maßnahmen richten sich auch gegen völlig unbeteiligte Personen, wenn diese wie z.B. Freunde, Arbeitskollegen, Sportkameraden oder Familienangehörige nur in zufälligem Kontakt zu dem Beobachteten stehen. Die Verabschiedung der so genannten Sicherheitspakete auf Bundesebene unter dem Titel „Terrorismusbekämpfung“ stellt den vorläufigen Höhepunkt dieser Politik dar. Bis heute gibt es oft keine Erkenntnisse darüber, welchen Erfolg der Einsatz dieser Mittel hat.

Die Ausstattung der Berliner Polizei ist in weiten Teilen veraltet. Die vorhandenen Computer sind häufig nicht miteinander vernetzt. Ohne den Einsatz privater PCs und Mobiltelefone wäre die Polizei heute in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Mehr Grün auf der Straße, also mehr sichtbare und dadurch ansprechbare Polizeibeamte, obgleich noch bei jeder Polizeireform angekündigt, gibt es bisher nicht. Nach wie vor beträgt der Anteil des Außendienstes nur etwa 50 Prozent.

Die Berliner Polizei konzentriert sich nicht auf ihre Kernaufgaben, die Kriminalitätsprävention und -bekämpfung, sondern hat ein in Deutschland einmaliges Aufgabenspektrum. Sie ist z.B. für den Abschiebungsgewahrsam, die Kampfmittelbeseitigung und die Instandhaltung ihrer Liegenschaften selbst zuständig. Hinzu kommen eine eigene Druckerei, Kfz-Werkstätten, selbst entwickelte IT-Programme und ein eigenes Beschaffungswesen. Fast jede dieser Tätigkeiten wird in anderen Bundesländern von anderen Behörden oder privaten Unternehmen erledigt.

Neue Wege, neue Chancen für Berlin

Eine bürgernahe Großstadtpolizei

Die polizeiliche Tätigkeit ist zu dezentralisieren. Berlin braucht personell gut ausgestattete Polizei-Abschnitte vor Ort, Polizeibeamte, die ihren Kiez kennen und durch mehr Fuß- und Fahrradstreifen auf den Straßen präsent sind. Polizeibüros oder Polizeiläden sind bei Bedarf vor allem in „Problem-Stadtteilen“, wenn möglich mit Unterstützung ansässiger Firmen, einzurichten. Die Polizei-Abschnitte sollen Budgetrecht und Personalverantwortung erhalten.

Damit sich die Polizei auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann, muss sie von Tätigkeiten entlastet werden, die sie nicht zwingend selbst leisten muss. Hier spielt die Kooperation mit qualifizierten privaten Unternehmen eine wichtige Rolle. Die Messlatte für Reformentscheidungen ist die Wahrung der Interessen Berlins, wobei hier insbesondere sicherheitspolitische und wirtschaftliche Kriterien im Vordergrund stehen. Wenn Kostenreduzierungen bei mindestens gleicher Leistung durch Private erzielt werden können, muss ein Teil in die Modernisierung der Berliner Polizei investiert werden.

Eine qualifizierte Polizei muss über moderne Arbeitsplätze verfügen. Notebooks, PCs, die erforderliche Software, Internetzugänge und moderne Mobilfunkgeräte sind Mindestausstattung für eine zeitgemäße und effektive Verbrechensbekämpfung. Die Aus- und Fortbildung der Polizisten ist weiter zu verbessern. Hierbei ist verstärkt auf Freie Bildungsträger zurück zu greifen.

Das Land Berlin soll wie bisher besondere Sicherheitsaufgaben im Sinne des Hauptstadtvertrages übernehmen. Im Interesse des Landes Berlin muss es jedoch zu einer fairen und angemessenen Lastenteilung der hauptstadtbedingten Sicherheitsaufgaben zwischen der Bundeshauptstadt und der Bundesrepublik Deutschland kommen. Bei einer Neuregelung soll Berlin die tatsächlich anfallenden Kosten der übernommenen Sicherheitsaufgaben dem Bund in Rechnung stellen.

Gesetzesaktionismus vermeiden, Prävention stärken

Der Senat muss zukünftig jährlich gegenüber dem Berliner Abgeordnetenhaus detailliert Rechenschaft ablegen über alle gewährten Eingriffsbefugnisse, die die Freiheitsrechte der Bürger erheblich einschränken – so z.B. Rasterfahndung, Lauschangriff, Telefonüberwachung und Observation.

Der Berliner Verfassungsschutz muss sich weiter fortentwickeln von einem klassischen Nachrichtendienst hin zu einem Instrument moderner, wissenschaftlich fundierter Politikberatung. Nachrichtendienstliche Eingriffsmöglichkeiten sind nur in Ausnahmefällen und parlamentarisch ermächtigt und kontrolliert einzusetzen. Auch in Zeiten angespannter Haushaltslage ist sicher zu stellen, dass die personelle und technische Ausstattung des Verfassungsschutzes den Anforderungen entspricht.

Erfolgreiche Präventionsprojekte der Polizei, die kiez- und schulnah arbeiten und auf die Verbesserung des Verhältnisses zu Jugendlichen ausgelegt sind, müssen weiter unterstützt werden. In allen Bezirken sollen kriminalpräventive Beiräte eingerichtet werden, in denen z.B. Lehrer, Elternvertreter, Gewerbetreibende, Personen aus der Sozialarbeit, aus den Glaubensgemeinschaften, aus Sportvereinen und aus dem kulturellen Bereich in Zusammenarbeit mit der Polizei Konzepte entwickeln, wie bereits im Ansatz, z.B. durch Verbesserung des Wohnumfelds und Freizeitangebote, bessere Bedingungen für kriminalitätsgefährdete Jugendliche und Kinder geschaffen werden können. Zur Vermeidung von Filz und Korruption soll in Zukunft ausgeschlossen sein, dass ehemalige Mitglieder des Senats, leitende Beamte oder Mitglieder des Bezirksamtes in ein öffentliches Unternehmen wechseln, ohne dass eine Karenzzeit von fünf bzw. zehn Jahren vergangen ist.

Wir wollen eine liberale Bürgergesellschaft, die mit Zivilcourage und Entschlossenheit jeglichen politischen Extremismus bereits im Entstehen bekämpft. Die Überwindung des Extremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Rahmen der bestehenden Gesetze gewährleistet werden kann. Eine Änderung des Demonstrationsrechts ist nicht erforderlich. Bürgerschaftliches Engagement, das sich auf diese Ziele richtet, muss ausgebaut und unterstützt werden, sowohl durch Aufklärung als auch durch die Förderung der Zusammenarbeit staatlicher und nicht-staatlicher Organisationen. Durch Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und Verbänden wollen wir die Auseinandersetzung mit extremistischem Gedankengut im Jugendbereich verstärken. Aussteigerprogramme für alle Zielgruppen sind ein notwendiges, sinnvolles und zu förderndes Mittel.

Unser Ziel: Informationelle Selbstbestimmung in der liberalen Bürgergesellschaft

In der liberalen Bürgergesellschaft gewährleistet der Datenschutz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies bedeutet, selbst zu entscheiden, wie und inwieweit der Einzelne sich selbst und seine Angelegenheiten anderen gegenüber offenbart. In einer immer vielfältigeren Gesellschaft gehört hierzu auch das Recht, verschiedene und von einander unabhängige Rollen einzunehmen und persönliche Veränderungen und Brüche im Leben zu vollziehen. Ohne dieses Recht gerät der Einzelne unter Konformitätsdruck, da er immer damit rechnen muss, dass andere alles registrieren, was er tut. Das Ergebnis ist eine Selbstbeschränkung der eigenen Freiheit.

Informationelle Selbstbestimmung wird umso wichtiger, als sich durch die technologischen Fortschritte sowohl staatliche Stellen als auch Private ein immer umfassenderes Bild über das einzelne Individuum machen können. Jeder Bürger muss daher Kontrolle über die Daten haben, die über ihn gespeichert werden, damit er gegebenenfalls ihre Berichtigung fordern kann.

Die Lage

Das bisherige Datenschutzkonzept stößt an seine Grenzen: Heute hinterlässt jedes Handeln eine Datenspur. Dies führt dazu, dass nicht mehr jede Datenerhebung einem Einwilligungsvorbehalt unterstellt werden kann. Ferner kann der nationale Gesetzgeber Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug nicht mehr regeln. Einmal eingeführt, können Datenbanken, Datenbestände und technische Vorrichtungen leicht und ohne große Kosten zu anderen Zwecken genutzt werden. Durch die Vernetzung verschiedener Datenbestände lässt sich häufig nicht mehr nachvollziehen, woher die Daten stammen und ob sie richtig sind.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat in der öffentlichen Diskussion nur einen geringen Stellenwert. Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung werden aus Bequemlichkeit häufig in Kauf genommen oder gar nicht als Problem wahrgenommen. Das bisherige Datenschutzrecht ist über viele Einzelgesetze zersplittert, unübersichtlich und für die Normadressaten unverständlich. All dies mindert die Akzeptanz und Effektivität des Datenschutzes.

Besonderer Regelungsbedarf besteht für die Datenerhebung und -verwendung durch Private. Bei den meisten Handlungen des Alltags, wie Einkaufen, dem Tätigen von Bankgeschäften oder Reisen, fallen Daten an, die von Privaten für geschäftliche Zwecke gespeichert und ausgewertet werden. Eine besondere Brisanz besteht darin, dass auch der Staat auf diese Datenbestände zugreifen kann und so immer weniger auf eine eigenständige Datenerhebung angewiesen ist.

Neue Wege, neue Chancen für Berlin

In der liberalen Bürgergesellschaft erhält der Bürger einen umfassenden Auskunftsanspruch zu den Daten, die über ihn gespeichert sind, ihre Herkunft sowie ihre Weitergabe und die Art ihrer Verarbeitung. Im Falle ihrer Unrichtigkeit oder Unrechtmäßigkeit muss dem Bürger ein umfassender Folgenbeseitigungsanspruch zustehen. Geheimhaltungsinteressen dürfen diesen Auskunftsanspruch nur solange wie für die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr notwendig hemmen. Voraussetzung jeder Datenerhebung bleibt die Einwilligung durch den Einzelnen. Die personenbezogene Erhebung oder Speicherung genetischer Prädisposition als sensitives Datum bleibt auch zukünftig ausgeschlossen.

Als rechtspolitisches Signal muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ins Grundgesetz aufgenommen werden. Zur Normenklarheit muss der Datenschutz in einem Gesetz vereinheitlicht werden. Durch Anstoßen einer breiten öffentlichen Diskussion über den Datenschutz erfolgt eine Sensibilisierung der Bevölkerung. Dies ist notwendig, da Kernpunkt jedes wirksamen Datenschutzes der bewusste Umgang mit den eigenen Daten z.B. im Internet ist. Zur Vertrauensbildung tragen außerdem Datenschutzaudit, Zertifizierung und Selbstverpflichtung der Wirtschaft bei. Die Aufsichtsbehörden können durch externe Datenschutzbeauftragte, die in Unternehmen ähnlich wie Wirtschaftsprüfer die Einhaltung des Datenschutzrechts überwachen, entlastet werden.

Punktuelle Eingriffe, wie verdeckte Ermittler, haben Vorrang vor flächendeckender Datensammlung und der Errichtung der dafür notwendigen Infrastruktur. Die Ausweitung genetischer Datenbanken zum Zwecke der Strafverfolgung und Kriminalprävention, flächendeckender Videoüberwachung, die Aufnahme biometrischer Daten in Ausweise oder der Aufbau von Systemen zur Erstellung von Bewegungsprofilen, wie z.B. das geplante Maut-Konzept oder die Kennzeichenerkennung auf Autobahnen, werden abgelehnt. Neue Eingriffsbefugnisse dürfen nur befristet erlassen werden. Schon bei ihrem Erlass ist ihre Effektivität genau zu prüfen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit technischer Fortschritt und Zweckentfremdung zu weiteren, tief greifenden Grundrechtseingriffen führen können.

Die Effektivität der Verwaltung darf nicht zu Lasten des Datenschutzes gehen. Jeder Beamte darf nur im Rahmen des konkreten Zwecks Zugriff auf die dafür notwendigen Daten haben, nicht automatisch auf alle Daten, die im Rahmen seiner Zuständigkeit liegen. Die Amtshilfe zwischen Behörden im konkreten Fall muss Vorrang vor der Einrichtung vernetzter Datenbanken haben.

Unser Ziel: Leistungsfähige Justiz und moderner Strafvollzug im liberalen Rechtsstaat

Die Justiz nimmt als dritte Gewalt eine zentrale Stellung in der liberalen Bürgergesellschaft ein. Mit ihrer unabhängigen Überwachungsfunktion sowohl gegenüber der Exekutive als auch gegenüber der Legislative verkörpert sie urliberales Gedankengut, das es kompromisslos zu schützen gilt. Die freiheitliche Entfaltung der Persönlichkeit ist nur denkbar, wenn sie auch gegen den Staat mit der Hilfe unabhängiger Gerichte durchgesetzt werden kann. Die Justiz ist ebenso Garant für ein friedliches Miteinander der Bürger im täglichen Leben. In zivilrechtlichen Streitigkeiten sorgt sie für Streitschlichtung und sichert so die Grundlagen für ein effizientes und nachhaltiges Wirtschaften. Bei strafrechtlichen Belangen manifestiert sie das Strafmonopol des Staates und schafft durch gerechte Urteile die Voraussetzung für eine sichere Gesellschaft.

Die Berliner Justiz kann ihrer Rolle als Garant für Freiheit und Sicherheit nur gerecht werden, wenn ihre Einrichtungen reibungsfrei funktionieren. Jeder Effizienzverlust und jede Störung in der Justiz führt am Ende zu einer Aushöhlung ihrer zentralen Stellung in der Bürgergesellschaft und ist daher eine Gefahr für die Freiheit.

Vorrangige Ziele für eine effiziente Berliner Justiz sind daher die Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren, die zügige Anklageerhebung oder Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft sowie die schnellere Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen bei Grundbuchämtern. Um diesen selbstverständlichen Zustand herzustellen, muss die Berliner Justiz in jeder Hinsicht adäquat ausgestattet werden. Zugleich müssen die Bürger Berlins sich an den von ihnen durch die Verfahren verursachten Kosten in angemessener Weise beteiligen.

Strafe ist in der liberalen Bürgergesellschaft das letzte Mittel des Staates zur Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens. Staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte müssen dem Gemeinwohl dienen. Auftrag des Strafvollzugs ist es, den Inhaftierten dazu zu befähigen, ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Resozialisierung im Strafvollzug dient dem Schutz der Gesellschaft. Eine Inhaftierung muss zur Vorbeugung weiterer Straftaten genutzt werden. Insofern benötigt der Strafvollzug ausreichende personelle und sachliche Mittel, um mit therapeutischen und sozialen Instrumenten die Wiedereingliederung Inhaftierter fördern zu können.

Die Lage

Die Justiz in Berlin ist mit ihren verschiedenen Feldern – Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichte, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug – immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Das Land Berlin verfügt über drei zentrale Sitze des Landgerichtes. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht ist mit mehr als 1000 Beschäftigten die mit Abstand größte Anklagebehörde Deutschlands. In Berlin existieren darüber hinaus zwölf Amtsgerichte mit mehr als 4000 Beschäftigten. Das Landgericht in Moabit hat bundesweit Schlagzeilen gemacht. Gerichtsdiener schieben in endlosen Fluren große Aktenwagen mit Gerichtsakten umher. Richter schaffen es nicht, zeitgerecht die Prozesse zu eröffnen. Die Staatsanwälte sind derart überfordert, dass sie trotz regelmäßiger Überstunden die großen und komplizierten Prozesse erst gar nicht rechtzeitig zur Anklage bringen können. Der Zuschuss, den das Land Berlin für die Justizausgaben zahlt, ist annähernd doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

All dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Berlin nicht mit Freiburg oder Bad Hersfeld verglichen werden kann. In Berlin kommen mehr Einwohner auf einem Quadratmeter zusammen als in allen anderen Städten Deutschlands. Dieses enge Miteinander trägt dazu bei, dass mehr Straftaten begangen werden, aber auch mehr Zivilklagen pro Einwohner geführt werden.

Bezogen auf die Einwohnerzahl gibt es deutlich mehr Strafgefangene in Berlin als im Bundesdurchschnitt. Der Resozialisierungsauftrag kann bei einer durchgängigen Überbelegung der Haftanstalten mit etwa 25 Prozent und Einschlusszeiten von bis zu 23 Stunden trotz einer derzeit noch relativ ausgeglichenen Betreuungsdichte kaum erfüllt werden. Eine weitere Personalreduzierung und die andauernde Überbelegung fördern den Einfluss schädlicher Subkulturen.

Unter Hinweis auf die vermeintliche Überzahl an Richterstellen in Berlin wird seit langer Zeit nur noch sporadisch neu eingestellt. Dem Land entgehen nach Angaben der Staatsanwaltschaft jedes Jahr mindestens 50 Millionen €, weil Wirtschaftsstraftaten verjähren. Dies ist nicht nur ein weiterer finanzieller Nadelstich für die bankrotte Stadt, sondern auch ein Gerechtigkeitsdefizit zu Lasten der ehrlichen Bürger. Auch in Zivilverfahren kann die Zeit zwischen Klageerhebung und mündlicher Verhandlung mittlerweile schon bis zu einem Jahr betragen. Die jüngste Zivilprozessreform zeigt hier noch keinerlei Entlastung.

Mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit haben sich die Richter bislang immer dagegen verwahrt, dass ihre Arbeit auch unter Effizienzgesichtspunkten bewertet wird. Auch eine individuelle Budgetierung der Gerichte ist erst in Planung. Immerhin hat das Land Berlin begonnen, die Geschäftsstellen und übrigen Zuarbeiter der Justiz in zentrale Einheiten zusammenzufassen und damit die Prozessabläufe zu harmonisieren.

Neue Wege, neue Chancen für Berlin

Justiz modernisieren

Den einzelnen Gerichten muss die Budgetverantwortung mit Ein- und Ausgabenkontrolle durch eigenständige Gebührenverwaltung ebenso übertragen werden wie die Personalverantwortung insbesondere mit Blick auf Neueinstellungen. Zur Personalverantwortung der Gerichte gehören auch die leistungsorientierte Besoldung der Mitarbeiter und ein stärkerer Einfluss auf die Beförderung von Richtern. Durch eine Bundesratsinitiative soll die Besoldung von Staatsanwälten mit dem Ziel reformiert werden, besonderen Einsatz durch Zulagen entsprechend vergüten zu können. Durch eine Vereinheitlichung der Beamtenlaufbahnen muss ein stetiger Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richterdienst möglich werden.

Um anhängige Verfahren rascher durchführen zu können und die dafür angefallenen Gerichtsgebühren unmittelbar dem jeweiligen Haushalt der Gerichte zufließen zu lassen, ist auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse der derzeit anhängigen Verfahren eine adäquate Neueinstellung von Richtern und Staatsanwälten erforderlich.

Die gesamte Berliner Justiz ist konsequent und rasch elektronisch zu vernetzen. Durch digitale Aktenverwaltung ist eine Effizienzsteigerung bei der Aktenverwahrung, der Akteneinsicht sowie der Beiziehung von Akten durch andere Gerichte zu erreichen. Nach Umsetzung der Vernetzung muss auch elektronischer (Schrift-)Verkehr zwischen Gericht und Bürger ermöglicht werden. Eine elektronische Aufbereitung typischer Entscheidungen der Gerichte durch die Pressestellen im Internet kann Laien eine erste Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten durch Vergleich des entschiedenen Falles mit der eigenen Situation ermöglichen und zur Reduzierung aussichtsloser Klagen führen.

Viele Rechtsstreitigkeiten können schneller und effektiver durch außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen beigelegt werden. Daher muss auch Berlin von der Möglichkeit Gebrauch machen, vor jedem Zivilprozess bis zu einem Streitwert von 750 € die obligatorische Durchführung eines Schlichtungstermins zu verlangen. Ferner muss die Streitbeilegung durch Mediation gefördert werden, indem Richter als Mediatoren für zivil- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten abgestellt werden, ohne später – wie bei der ohnehin obligatorischen Güteverhandlung der Fall – den Rechtsstreit entscheiden zu müssen.

Der Opferschutz ist ein wichtiges Anliegen in der liberalen Bürgergesellschaft. Den Geschädigten muss geholfen werden, in ein selbstbestimmtes Leben zurückzufinden. Aus diesem Grund ist gerade schon im Prozess das so genannte Adhäsionsverfahren verstärkt zu nutzen: Im Strafprozess werden auch die zivilrechtlichen Ansprüche, z.B. Schmerzensgeld, geklärt und dem Opfer ein erneuter Gang vor die Gerichte erspart sowie die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren gleich genutzt. Nachholbedarf besteht immer noch in der Fortbildung der beteiligten Richter, Staatsanwälte und Anwälte, die die bestehenden und zum Teil neuen Regelungen, die dem Opferschutz dienen, oft nur unzureichend anwenden. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung ist hierauf besonders zu achten.

Richter müssen für den Bürger in einer angemessenen Form erreichbar sein. Zumindest über die Geschäftsstelle muss der Bürger die Möglichkeit haben, mit dem Richter Kontakt aufzunehmen.

Strafvollzug und Resozialisierung

In der Untersuchungshaft ist eine ausreichende Betreuung durch Psychologen sicherzustellen, da hier die Selbstmordrate in den ersten Hafttagen besonders hoch ist. Unmittelbar nach Feststellung des Strafmaßes ist jeder Inhaftierte in einer Einweisungsabteilung unterzubringen, um seine Persönlichkeitsmerkmale zu ermitteln und eine sinnvolle Vollzugsplanung zu erstellen, die auch beiderseits verbindliche Entscheidungen über die Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug trifft. Inhaftierte sind vor schädlicher Subkultur und Gewalt im Gefängnis zu schützen, ihre Selbstständigkeit muss weitgehend erhalten bleiben.

Der geschlossene Vollzug ist darauf auszurichten, behandlungsfähigen und -willigen Inhaftierten Lernfelder sozialen Verhaltens einzuräumen. Dazu sind z.B. ausreichend Arbeitsplätze mit einem Mindestlohn erforderlich, der sowohl die Abführung von Sozialabgaben als auch eine teilweise Schadenswiedergutmachung ermöglicht. Die medizinische Versorgung, insbesondere von suchtabhängigen Inhaftierten, die besonderer Maßnahmen – etwa einer Methadonbehandlung – bedürfen, ist den Anforderungen außerhalb des Vollzugs anzugleichen. Jeder Inhaftierte sollte mindestens zu Ende der Haftzeit in den offenen Vollzug verlegt werden können, um eigenverantwortlich Entlassungsvorbereitungen treffen und die Voraussetzung für eine vorzeitige Haftentlassung schaffen zu können. Deshalb muss diese Vollzugsform angesichts der deutlich reduzierten Rückfallquote von Inhaftierten nach der Entlassung aus dem offenen Vollzug ausgebaut werden. Ziel muss die Einbindung der Inhaftierten in ihre sozialen Bezüge sein. In besonderem Maße sind externe Einrichtungen einzubeziehen und die Inhaftierten zur Wahrnehmung fördernder Angebote zu motivieren. Die Insassen offener Vollzugsanstalten sind zur Aufnahme freier Beschäftigungsverhältnisse anzuhalten. Dadurch können sie sich an der Schadenswiedergutmachung beteiligen, sich und ihre Familien von der Abhängigkeit von Sozialhilfe befreien, und sie werden in ihrem Bemühen um eine gesetzmäßige Lebensführung unterstützt. Diese Inhaftierten sind verpflichtet, sich nach pädagogischen und finanziellen Möglichkeiten an den Haftkosten zu beteiligen. Die häufig geäußerte Missbrauchsbefürchtung dieser Vollzugsform ist unberechtigt. Sie ist nicht nur effektiver, sondern auch kostengünstiger als herkömmliche Vollzugsformen. Insofern sind Bauprojekte für weitere geschlossene Einrichtungen zugunsten offener Vollzugsanstalten, die als kleinere Einheiten mit geeignetem Personal über die Stadt verstreut einzurichten sind und ein gewisses Maß an Wohnortnähe und damit eine Einbindung in vorhandene soziale Strukturen bedeuten, zurück zu stellen.

Neben Freiheitsstrafen sind Alternativen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ähnlich der Einsatzmöglichkeit von Zivildienstleistenden in Zusammenarbeit mit karitativen Einrichtungen zu entwickeln.

Unser Ziel: Mehr Bürgermacht, mehr Bürgerbeteiligung

In der liberalen Bürgergesellschaft nimmt der Einzelne seine Angelegenheiten selbst in die Hand und regelt sie eigenverantwortlich. Eine aktive Mitarbeit in der Bürgergesellschaft gehört zur lebendigen Demokratie. Subsidiarität ist unser Leitprinzip.

Sofern möglich, soll der Bürger seine Angelegenheiten auf der untersten Ebene lösen können. Denn der Einzelne kennt die Bedingungen vor Ort am besten und kann effizienter und individuell auf Probleme reagieren. Verantwortung im Kreise der Familie, der Nachbarn und Freunde hat Vorrang vor staatlicher Regelung. Regionale Interessen werden regional und nicht überregional verfolgt.

Gerade in Berlin, einer Stadt, in der in Ost und West der Staat jahrzehntelang zu viele Aufgaben für den Bürger übernommen hat, muss erst einmal die Atmosphäre für Eigeninitiative geschaffen werden. Die Menschen müssen wieder die Möglichkeit haben, die Gesellschaft zu gestalten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Der Staat muss bereit sein, Kompetenzen an die Bürger abzugeben und z.B. die repräsentative Demokratie um Elemente der direkten Demokratie zu ergänzen.

Aufgabe des Staates ist es, die nötigen Rahmenbedingungen und Anreize für verantwortliches Handeln zu setzen. Wir verfolgen hierbei das Konzept des „ermöglichenden Staates“. Gemeint ist ein Staat, der sich nicht aktivierend in die Belange der Bürger einmischt, sondern bürgerschaftlichen Tätigkeiten lediglich ermöglichend zur Seite steht. Er liefert Informationen zu den Mitwirkungsmöglichkeiten, verschafft Kontakte und bietet die Infrastruktur, sofern dies nicht durch Private leistbar ist. Der Bürger muss wissen, wie er sich wo einbringen kann. Besonders im Bereich des ehrenamtlichen Engagements sind Motivation und Aufklärung notwendig.

Die Lage: Hohe Hürden, wenig Engagement

Neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen bietet die Berliner Verfassung weitere Mitwirkungsmöglichkeiten für den Bürger: Dort sind Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene verankert. Seit Einführung der Instrumente im Jahr 1995 gab es in Berlin zwei Volksinitiativen, vier Anträge auf Volksbegehren, ein Volksbegehren und keinen Volksentscheid. Ein Vergleich mit Hamburg, wo seit 1996 zwei Volksentscheide, neun Anträge auf Volksbegehren und zwei Volksbegehren durchgeführt wurden, zeigt, dass die hohen Hürden eine Beteiligung des Bürgers erschweren. Volksbegehren kommen kaum zustande. Auf Bezirksebene gibt es zurzeit keine direktdemokratischen Elemente. Damit ist Berlin das einzige Bundesland, das auf kommunaler Ebene kein Bürgerbegehren und keinen Bürgerentscheid vorsieht.

Für Transparenz der Informationen des Staates über den Bürger sorgt das Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Es verschafft dem Bürger Zugang zu den ihn angehenden Informationen. Jedoch kostet die Gewährung der Akteneinsicht eine Gebühr von 10 € bis 500 €. Hinzu kommen die jeweiligen Kopierkosten. Die hohen Gebühren sind ein Hemmnis zur Verwirklichung des Grundrechts auf Informationsfreiheit und der damit einhergehenden Transparenz.

Eine Bürgergesellschaft lebt nicht nur von bezahltem Engagement der Bürger. Kernelement ist vielmehr der freiwillige ehrenamtliche Einsatz der Bürger – ob in Vereinen, Verbänden, kirchlich oder staatlich, in Parteien oder Gewerkschaften. In ganz Deutschland engagieren sich rund 22 Millionen Bürger, und damit jeder Dritte über 14 Jahren, ehrenamtlich. Beim Vergleich des freiwilligen Engagements schneidet Berlin schlecht ab. Nur 24 Prozent der Bürger in der Hauptstadt engagieren sich. Damit liegt Berlin auf dem letzten Platz aller Bundesländer.

Seit einigen Jahren ist ein Rückgang ehrenamtlichen Engagements in traditionellen Organisationen zu registrieren, während sich im Zeichen von Modernisierung und Individualisierung eine „neue Ehrenamtlichkeit“ herausbildet. Zunehmend wird über eine direkte Förderung und Unterstützung des freiwilligen Engagements der Bürger diskutiert. Die so genannten „Freiwilligenagenturen“ greifen diese Idee auf und dienen als Brücke zwischen dem zum Engagement bereiten Bürger und den Organisationen. Berlin verfügt über fünf Freiwilligenagenturen, die den Bürgern eine Tätigkeit vermitteln.

Im Bereich der Stiftungen, die für ehrenamtliches Engagement von wesentlicher Bedeutung sind, fanden im letzten Jahr durch die Reform des (Bundes-)Stiftungssteuerrechts Veränderungen statt. Diese sind jedoch nicht ausreichend. Das Berliner Stiftungsgesetz hat 2003 lediglich die Vorgaben des Bundesgesetzes erfüllt, jedoch nicht die Möglichkeit genutzt, deutlich verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen.

Neue Wege, neue Chancen für Berlin

Direktdemokratische Elemente stärken

Um die Nutzung der direktdemokratischen Elemente auf Landesebene zu stärken, sind die Quoren bei der Volksinitiative von 90.000 Wahlberechtigte auf ein Prozent der Wahlberechtigten – das bedeutet ungefähr 20.000 Unterschriften – und beim Volksbegehren von zehn Prozent auf fünf Prozent zu senken. Die Volksinitiative ist zugleich in ein dreistufiges Verfahren zu integrieren. Die bisherige Beschränkung des Themenkatalogs – z.B. bei Verfassungsänderungen – wird aufgehoben. Beim Volksentscheid sollte eine einfache Mehrheit der Abstimmenden ausreichen. Das zusätzliche Erfordernis, dass sich mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligen muss, entfällt. Beim Volksbegehren sind zwei Monate eine sehr kurze Zeit, um die Unterschriften zu sammeln. Eine Verlängerung auf vier Monate ist sinnvoll. Auf Bezirksebene werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in einem zweigliedrigen Verfahren nach dem Hamburger Modell eingeführt – d.h. je nach Größe des Bezirks müssen zwei bis drei Prozent der Wahlberechtigten das Begehren initiieren, ein Mindestquorum an Bürgern, die im Rahmen des Bürgerentscheids abgestimmt haben müssen, existiert nicht. Der Themenkatalog bleibt unbeschränkt.

Die zusätzlichen Beteiligungsmöglichkeiten verstehen sich als Ergänzung zum System der repräsentativen Demokratie. Sie müssen mit Aufklärungs- und Marketingmaßnahmen durch die Verantwortungsträger in Politik und Verwaltung begleitet werden, um die Atmosphäre für eine bürgerschaftliche Beteiligung zu schaffen.

Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sollte die personalisierte Verhältniswahl mit offenen Listen eingeführt werden. Das Panaschieren und Kumulieren der Stimmen wird dem Bürger die Möglichkeit geben, auf die von den Parteien aufgestellten Listen der Bewerber Einfluss zu nehmen. Die Bezirksbürgermeister werden zukünftig direkt gewählt.

Transparentes Verwaltungshandeln

Die Transparenz der Arbeit der Bezirke wird durch Bezirksbilanzen, die den Bürger jährlich über die Arbeit der Verwaltung aufklären, erhöht. Die Gebühren für Auskunftserteilung und Akteneinsicht im Rahmen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes werden abgeschafft. Lediglich die Kostenübernahme für Kopien und Abschriften bleibt erhalten.

Zur Beratung der politischen Entscheidungsinstanzen in der liberalen Bürgergesellschaft werden so genannten Planungszellen stärker genutzt. Planungszellen sind nach Zufallsverfahren ausgewählte Gruppen von Bürgern, die für ungefähr eine Woche von ihren arbeitsalltäglichen Verpflichtungen freigestellt werden, um in Gruppen Lösungsvorschläge für ein vorgegebenes Planungsproblem zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden in einem Bürgergutachten zusammengefasst und den politischen Entscheidern als Beratungsunterlage zur Verfügung gestellt.

Freiwilliges Bürgerengagement stärken

Die Bürgerämter werden zu Dienstleistern der Bürgergesellschaft auf kommunaler Ebene, zur Informationsplattform für Engagement. Sie sollen den Bürger, der sich in Berlin anmeldet oder sonstige Serviceleistungen in Anspruch nimmt, über die Freiwilligenagenturen informieren. Diese vermitteln dem Bürger eine für ihn interessante ehrenamtliche Arbeit. Schulen sollten mit den Freiwilligenagenturen zusammenarbeiten und Schüler auffordern, sich zu betätigen. Mit einem Zeugnis für ehrenamtliche Arbeit von der jeweiligen Einrichtung, das nach einheitlichen, staatlich anerkannten Kriterien ausgestellt wird, wird ehrenamtliches Engagement aufgewertet. Bei Schülern wird es dem Schulzeugnis beigelegt. Berlin sollte Unternehmen ermuntern, Wettbewerbe für ehrenamtliches Engagement auszuschreiben.

Stiftungen sind ein wichtiges Element für eine lebendige Bürgergesellschaft. Nachdem das Stiftungssteuerrecht reformiert wurde, bleibt Nachbesserungsbedarf beim Stiftungsprivatrecht. Zur Errichtung einer Stiftung sollen zwar noch die Landesbehörden Genehmigung erteilen, gleichzeitig aber Dienstleister für die Stiftungen und nicht lediglich Aufsichtsbehörde sein. Sie sollen Informationen über die Möglichkeiten einer Stiftung geben und bündeln, im Sinne einer Netzwerkfunktion auf andere Stiftungen verweisen und auf neu gegründete Stiftungen aufmerksam machen. Ferner muss eine weite und offene Zwecksetzung für Stiftungen möglich sein, um so genannte „Bürgerstiftungen“, die sich um unterschiedliche Belange der Bürger kümmern, zu ermöglichen.

Unser Ziel: Verwaltung – Dienstleister für die liberale Bürgergesellschaft

Ein flexiblerer und modernerer Öffentlicher Dienst muss viel stärker als bisher zum Dienstleistungsunternehmen für die liberale Bürgergesellschaft werden. Erforderlich sind dafür eine Reform des Öffentlichen Dienstrechtes und eine Überprüfung der Aufgaben des Staates mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der staatlichen Administration. Die Effizienz und die Qualität des Öffentlichen Dienstes müssen gewährleistet und fortentwickelt werden. Die Bezahlung im Öffentlichen Dienst ist stärker am Leistungsprinzip zu orientieren und muss einem Vergleich mit der Bezahlung außerhalb des Öffentlichen Dienstes standhalten. Leistung muss sich auch in der Beamtenschaft lohnen. Wir Liberale halten grundsätzlich am Berufsbeamtentum fest. Allerdings nur dort, wo der Staat unmittelbar in seinen Kernbereichen arbeitet, wie z.B. im Bereich der Polizei, der Justiz und der Finanz- und Steuerverwaltung.

Die Lage: Zu groß, zu bürokratisch, zu teuer

Der Öffentliche Dienst in Berlin ist zu groß und zu teuer. Selbst der Senat kennt die genaue Zahl der in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten nicht, es kann jedoch von etwa 135.000 Stellen ausgegangen werden. Mit etwas über 7,2 Milliarden € jährlich gibt Berlin über 90 Prozent der primären Steuereinnahmen für Personal aus. In anderen Bundesländern liegt die Quote zum Teil deutlich unter 50 Prozent. Zugleich werden so gut wie keine Neueinstellungen getätigt. Berlin wird deshalb im Jahr 2006 nur noch ungefähr ein Prozent Mitarbeiter haben, die unter 30 Jahre alt sind.

Berlin hat eine Überausstattung an Gesetzen und Verordnungen. Die Bürokratie im Land nährt sich selbst und entzieht dem Staat die Grundlage jeglicher Handlungsfähigkeit. Es gibt keine wirkliche Aufgabenkritik in Berlin, d.h. es wird nicht untersucht, welche Aufgaben der Staat in Berlin erledigen muss und welche nicht. In Senats- und Bezirksverwaltungen gibt es eine Vielzahl von Doppelarbeiten. Die Kompetenzen sind nicht eindeutig verteilt.

Neue Wege, neue Chancen für Berlin

Damit der Öffentliche Dienst zu einem Dienstleistungsunternehmen für die Bürger wird, aber auch aufgrund der extremen Haushaltssituation in Berlin bedarf es dringend einer weitreichenden Reform. Der Öffentliche Dienst muss in ganz Deutschland flexibler und moderner gestaltet werden. Dies gilt sowohl für das Tarifrecht der Angestellten als auch für das Beamtenrecht. Das Berufsbeamtentum wird auf die Kernbereiche des Staates – Justiz, Polizei, Steuerverwaltung – konzentriert, alle weiteren Aufgaben sind entweder komplett an Dritte abzugeben, durch Beleihung von Dritten zu erledigen oder durch öffentliche Angestellte zu erfüllen. Alle Aufgaben des Staates müssen mit dem einzigen Ziel überprüft werden, die staatliche Administration zu reduzieren.

Berliner Gesetze und Verordnungen werden abgeschafft, damit der Staat und die Bürger wieder flexibler werden. Zugleich muss das Verfahrensrecht vereinfacht und vor allem für Bürger und Unternehmen berechenbar und transparent gestaltet werden. Die Genehmigungsverfahren werden soweit wie möglich in Anzeigeverfahren umgewandelt. Außerdem ist für sämtliche Verfahren eine verbindliche Höchstdauer der Bearbeitungszeit festzulegen mit einer Genehmigungsfiktion bei Nichtreagieren seitens der Behörde.

Die Bezahlung im Öffentlichen Dienst – auch in der Beamtenschaft – ist stärker am Leistungsprinzip zu orientieren und muss einem Vergleich mit der Bezahlung außerhalb des Öffentlichen Dienstes standhalten. Eine Flexibilisierung der Laufbahnstrukturen und der Arbeitszeiten ist ebenso erforderlich wie eine Erleichterung des Personalwechsels zwischen dem Öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft. Im Eingangsbereich benötigt der öffentliche Dienst eine leistungsgerechtere Bezahlung. Leistungsgesichtspunkte bei der Besetzung von Führungspositionen müssen stärker Berücksichtigung finden. Die Rahmenbedingungen für die Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungsmöglichkeiten müssen verbessert werden, damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie sowohl in der Privatwirtschaft wie im öffentlichen Dienst erreicht wird. Die sukzessive Anpassung der Ostbezahlung an das Westniveau muss zum Abschluss gebracht werden.