Justiz (AGH-Wahlprogramm 2011)

Rechtsstaat verteidigen, schnell und wirksam intervenieren

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Die Gewährleistung des mit unserer demokratischen Ordnung untrennbar verbundenen freiheitlichen Rechtsstaats steht im Mittelpunkt unserer Rechtspolitik. Grundlegende Voraussetzung ist eine funktionierende Justiz mit qualifiziertem Personal, die schnellen und effektiven Rechtsschutz gewährleistet. Bei der Strafverfolgung werden wir uns dafür stark machen, dass gezielte Eingriffe Vorrang haben vor flächendeckenden Maßnahmen, die viele Unbeteiligte in ihren Grundrechten belasten.

Gerichte/Staatsanwaltschaft

Wir wollen den Rechtsstandort Berlin stärken. Daher werden wir die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen verbessern.

  • Um effektiven Rechtsschutz zu gewähren, müssen die Verfahrensdauern auf ein erträgliches Maß verringert werden. Wir werden daher unbesetzte Stellen bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr akzeptieren und die Gerichte mit einer ausreichenden Anzahl an Richterstellen ausstatten.
  • Die Modernisierung der Justiz wollen wir fortführen. Hierzu gehört die elektronische Aktenführung ebenso wie ein verbesserter Onlineauftritt, ein vereinfachter elektronischer Rechtsverkehr für Bürger und Anwaltschaft, eine verbesserte Erreichbarkeit von Richtern für Verfahrensbeteiligte sowie eine verbesserte Arbeitsorganisation zwischen Richtern, Staatsanwälten und ihren Geschäftsstellen.
  • Bei neuen EDV-Systemen werden wir auf länderübergreifende Lösungen setzen, um Risiken und Kosten zu minimieren und möglichst hohe Kompatibilität zu erreichen.
  • Mittels juristischer Schulung und Fortbildung der Jobcentermitarbeiter werden wir dazu beitragen, die Fehlerquote der ALG-II-Bescheide verringern, die das Berliner Sozialgericht stark belasten.

Kinder- und Jugendkriminalität

Viele Erst-Taten werden bereits im kindlichen Alter begangen. Nur durch eine frühzeitige und entschiedene Intervention können für das Kind negative Tendenzen festgestellt und durch ein familienunterstützendes Eingreifen frühzeitig gestoppt werden. So können wir „kriminelle Karrieren“ schon im Keim beenden.

  • Jugendliche Ersttäter müssen zeitnah staatliche Sanktionen zu spüren bekommen. Das gilt auch in Zeiten sinkender Fallzahlen. Die derzeitigen Standards – spätestens fünf Wochen nach einem Scheitern der Diversion erfolgt gegebenenfalls Anklage im vereinfachten Jugendverfahren – müssen gehalten werden. Das ist insbesondere durch eine angemessene Personalausstattung der Staatsanwaltschaft sicherzustellen.
  • Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein „Warnschuss“-Arrest, ein kurzer Arrest neben einer Jugendstrafe zur Bewährung, eingeführt wird. Damit wird ein flexibles Instrument unterhalb der längerfristigen Haft zur Verfügung stehen, das in geeigneten Fällen dem Jugendlichen die Konsequenzen einer Haftstrafe aufzeigt, ohne ihn tatsächlich längerfristig aus dem Alltag herauszulösen.
  • Transparenz in der Jugendstrafrechtspflege kann nur erreicht werden, wenn Richter, Staatsanwälte und Jugendgerichtshelfer ausschließlich erst dann eingesetzt werden, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie in der Jugenderziehung erfahren sind. Aktive Amtsträger in der Jugendstrafrechtspflege sind regelmäßig in Sozialpädagogik und Psychologie fortzubilden.
  • Wir werden ein datenschutzgerechtes Frühwarnsystem für auffällige Kinder und Jugendliche unter Mitwirkung von Schulen, Jugendämtern, Polizei, Justiz und weiteren betroffenen Einrichtungen aufbauen. Dies soll es vor allem dem zuständigen Jugendamt ermöglichen, problematisches Verhalten von Kindern und Jugendlichen schnell zu erkennen und frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
  • Wir werden die von Jugendämtern, Strafverfolgungsorganen und Gerichten beauftragten und von verschiedenen Trägern durchgeführten Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht sowie dem Jugendgerichtsgesetz (z.B. soziale Trainingskurse, Anti-Gewalt-Kurse, etc.) evaluieren lassen. Künftig müssen für jede Maßnahme deren Wirksamkeit und die Nachhaltigkeit des erzielten Erfolges in jedem Einzelfall erfasst und nachgewiesen werden. Projekte und Maßnahmen, die keinen entsprechenden Nachweis erbringen können, werden wir beenden und nicht mehr weiter finanzieren.
  • Um Defizite im System des Kinder- und Jugendhilfeschutzes zu erkennen und steuernde Maßnahmen ergreifen zu können, werden wir zukünftig statistisch erfassen lassen, welche Interventionsmaßnahmen (z. B. Gebote, Verbote, Entziehung des Sorgerechts, Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe) von Jugendämtern und Familiengerichten angeregt, beantragt und angeordnet worden sind. Gegenwärtig weigern sich Senat und rot-rote Koalition, die notwendigen Zahlen zu erheben.
  • Eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren halten wir derzeit nicht für erforderlich, da bereits heute im Kinder- und Jugendhilferecht ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Verfügung steht, um auf Kinderkriminalität zu reagieren. Wir werden aber die Jugendämter dazu anhalten, von den bestehenden Möglichkeiten endlich konsequent Gebrauch zu machen.
  • Wir wollen unter anderem auch geschlossene Einrichtungen vorhalten, in denen kriminelle Kinder in besonders schwerwiegenden Einzelfällen untergebracht werden können, um eine Gefährdung der Allgemeinheit oder eine Beeinträchtigung des Sozialisierungsprozesses auszuschließen.
  • Wir streben an, die Verfahrenszeiten für jugendliche Straftäter weiter zu verkürzen und endlich zu erreichen, dass die Strafe der Tat auf dem Fuß folgt. Darum werden wir die Anzahl der Jugendrichter beibehalten, selbst wenn aufgrund des erhöhten Verfolgungsdrucks im Bereich der Jugendkriminalität die gerichtlichen Eingangszahlen zurückgehen sollten.

Strafvollzug

Eine wirksame Resozialisierung von Straftätern setzt einen zeitgemäßen Anforderungen genügenden Strafvollzug voraus.

  • Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Entweichung von Straftätern werden wir in den einzelnen Justizvollzugsanstalten diejenigen Bereiche identifizieren, in denen eine personelle Unterausstattung besteht. Diese Bereiche wollen wir mit der notwendigen Anzahl an Mitarbeitern ausstatten.
  • Wir werden die Berliner Justizvollzugsanstalten mit Drogenspürhunden ausstatten, um den Drogenschmuggel zu verringern und das Aufspüren von Drogen innerhalb der Anstalten und der Haftzellen zu erleichtern.
  • Für möglichst viele ausländische Strafgefangene, die nach der Strafverbüßung ohnehin nicht in Deutschland bleiben, wollen wir eine Strafverbüßung im Heimatland erreichen.
  • Die menschenunwürdigen Umstände, unter denen immer noch einzelne Gefangene in Berliner Gefängnissen untergebracht sind, werden wir unverzüglich beenden. Dabei setzen wir für einen Übergangszeitraum auf die Bildung von Vollzugsgemeinschaften mit anderen Bundesländern.
  • Berliner Gefängnisse werden wir mit Handystörsendern ausstatten, um ungeprüfte Kontakte und Verabredungen mit Außenstehenden zu unterbinden.
  • In der neuen Justizvollzugsanstalt Heidering bei Großbeeren werden wir möglichst viele Aufgaben durch Private und freie Träger erfüllen lassen. Hoheitliche Kernaufgaben im Strafvollzug werden allerdings auch weiterhin nur durch Vollzugsbeamte erfüllt werden.

Opferschutz

Im Strafprozess darf nicht nur der Täter im Mittelpunkt stehen; auch den Interessen des Opfers muss in jeder Lage des Verfahrens Rechnung getragen werden.

  • Wir wollen die stärkere Anwendung des sogenannten Adhäsionsverfahrens, der Verbindung von Straf- und Zivilprozess, durch Fortbildung der Richter und Staatsanwälte fördern. So kann dem Opfer schon im Strafprozess ein Schadensersatzanspruch zuerkannt werden – ohne ein weiteres langwieriges Verfahren vor den Zivilgerichten.
  • Wir fordern die Einrichtung von Anlaufstellen für Opfer linker Gewalt, wie dies bislang nur für Opfer von rechter Gewalt der Fall ist.
  • Auch Opfern, die als Zeugen von Verbrechen traumatisiert werden, muss staatliche Betreuung zuteilwerden.
  • Opfer von Stalking-Übergriffen erhalten kaum wirksame Hilfestellungen seitens der Polizei oder anderer Behörden und sehen sich dadurch – meist sehr lange Zeit – einer als akut empfundenen Bedrohungssituation ausgesetzt. Um Abhilfe zu schaffen und einer potenziellen Traumatisierung der Opfer entgegenzuwirken, werden wir die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen verbessern. Verstöße gegen richterliche Verfügungen müssen konsequent geahndet werden.