Keine Quoten bei öffentlichen Wahlen!

Männer und Frauen sind nach unserer Verfassung, Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) gleichberechtigt. Wir Freie Demokraten und Freie Demokratinnen wünschen und begrüßen ausdrücklich, dass Frauen und Männer künftig in den Parlamenten gleichermaßen vertreten sind, sowie die Repräsentation der gesellschaftlichen Vielfalt in den Parlamenten als Ausdruck einer offenen und pluralistischen Gesellschaft. Diese Vielfalt sollte jedoch nicht auf einem gesetzlichen Zwang, sondern auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen.

Aus diesem Grund lehnen wir die Festschreibung von Quotierungen im Wahlrecht bei öffentlichen Wahlen nach Herkunft, Geschlecht, Alter oder anderer akzidentieller Eigenschaften ab.

Quotierte Wahllisten stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Gleichheit der Wahl für Bundesländer nach Artikel 28 GG dar. Im Falle von Berlin verstoßen sie gleichzeitig gegen Artikel 39 der Verfassung von Berlin. Wahl-Quotierungen verstoßen ihrer Natur nach gegen ein Grundprinzip der Demokratie, die freie Wahl. Dieses Prinzip würde durch eine Quotierung in zwei Hinsichten verletzt:

  1. der Wähler könnte seine Stimme nicht mehr frei, unbeeinflusst und ohne Zwang abgeben,
  2. die Freiheit der politischen Partizipation würde durch Zwang ersetzt.

Wir plädieren weiterhin für die Autonomie der einzelnen Parteien in der Entscheidung, ob und wie sie die Vielfalt der Wahllisten erhöhen können oder wen sie für einen Wahlkreis nominieren. Dabei steht jeder Partei offen, sich freiwillig für eine Quote zu entscheiden.