Kinder durch einheitlichen Grundfreibetrag fördern – Veranlagungsgemeinschaften steuerlich stärken

Grundsatz und Ziel moderner liberaler Familienpolitik ist es, den Wandel der Gesellschaft abzubilden und die Nettoentlastung von Familien zu erhöhen. Familie ist für uns Liberale da, wo Kinder sind, und da, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Dies schließt – unter der Voraussetzung gemeinsamer steuerlicher Veranlagung – auch eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kindern sowie Ein-Eltern-Familien ausdrücklich mit ein.

Zur weiteren Verbesserung der Situation der Familien plädiert die FDP für die Einführung eines gleich hohen Steuer-Grundfreibetrages für alle Mitglieder einer Veranlagungsgemeinschaft unter Einschluss sämtlicher unterhaltsberechtigter Kinder. Diese werden somit steuerlich genauso behandelt wie Erwachsene. Der einheitliche Grundfreibetrag ist an das steuerliche Existenzminimum anzulehnen und sollte somit 8004 € (ab 2014: 8354 €) betragen. Die Kinderfreibeträge entfallen im Gegenzug.

Das Kindergeld bleibt unberührt. Kosten für die Kinderbetreuung können steuerlich geltend gemacht werden.