Menschen- und Bürgerrechte von LSBTI brauchen eine starke Stimme in Europa

Bei der Europawahl entscheidet sich auch, welchen Beitrag die EU zu einem diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Leben von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTI) leistet – in Europa und in der Welt. Es entscheidet sich, ob das Europäische Parlament passiv zuschaut, wenn Bürger- und Menschenrechte von LSBTI in Osteuropa, in Afrika oder Asien beschnitten werden. Oder ob eine liberale Fraktion die Stimme erhebt und notwendige Maßnahmen voranbringt.

Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Universalität der Menschenrechte und lehnen jegliche Versuche ab, ihre Anwendbarkeit zu relativieren. Wir wenden uns gegen jede Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder eines sonstigen Status. Die Unterdrückung oder Angriffe auf andere Menschen und Bevölkerungsgruppen sind stets auch Angriffe auf die Freiheit der ganzen Gesellschaft insgesamt.

Wir wollen in der Außen- und Entwicklungspolitik der EU entschlossen der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen entgegentreten und setzen uns dafür ein, durch die Europäische Union LSBTI-Projekte weltweit zu fördern. Die Außenpolitik hat die Menschenrechtssituation klar in den Blick zu nehmen.

Bei Strafandrohungen und -verschärfungen gegen LSBTI ist die Entwicklungszusammenarbeit im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern vor Ort auf den Prüfstand zu stellen, Budgethilfe gegebenenfalls zu streichen und die Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen im Partnerland zu beenden. Grundsätzlich ist die gezielte Förderung konkreter Entwicklungsziele in Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen der ungezielten Zahlung in den allgemeinen Haushalt der Partnerländer vorzuziehen. Vorhandene nationale und regionale Menschenrechtsmechanismen sollen darin unterstützt werden, ihr Mandat auf den Schutz Menschen unterschiedlicher geschlechtlicher Identität und Orientierung ausdehnen.

Das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auf Familienleben sowie auf Freizügigkeit sind fundamentale Grundrechte, die für alle EU-Bürgerinnen und-Bürger gelten. Sie gelten ausdrücklich auch für Lesben, Schwule und Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle (LSBTI). Daher ist unionsweit durchzusetzen, dass Demonstrationen von LSBTI ungehindert und sicher stattfinden können. Einschränkungen, über das Leben homo-, inter und transsexueller Menschen sachlich aufzuklären, darf es nirgends in der EU geben. Denn freie Gesellschaften leben von aufgeklärten Bürgerinnen und Bürgern.

Wer nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates rechtmäßig verheiratet ist, muss in allen Mitgliedstaaten der EU als Ehegatten anerkannt werden – nicht nur hinsichtlich des Aufenthaltsrechts von Partnern aus Drittstaaten, sondern in allen Angelegenheiten. Gleichgeschlechtliche Eltern und Eltern von Leihmutter-Kindern müssen sich darauf verlassen können, dass das Familienrecht ihres Heimatlandes strikt geachtet wird.

Die EU muss insgesamt ein Raum sein, in dem Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ausgeschlossen ist. Die Diskriminierung von LSBTI beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen muss in den entsprechenden EU-Richtlinien genauso behandelt werden, wie dies bei Rassismus der Fall ist.

Auch bei Beitrittskandidaten darf es keine Einschränkungen bei der Achtung der Bürgerrechte von LSBTI geben. Bei Zoll-, Handels- oder Zusammenarbeitsverträgen mit Drittländern muss die EU auch weiterhin auf die Einhaltung von Menschenrechten, inklusive der Rechte von LSBTI, bestehen.