Mental Health Matters – Psychische Gewalt ins Blickfeld nehmen

Psychische Gewalt ist weit verbreitet und hat tiefgreifende Folgen für Betroffene und Gesellschaft. Die Corona-Pandemie hat diese Problematik verschärft. Um dem entgegenzuwirken, braucht es einen umfassenden Maßnahmenplan:

  1. Das Thema psychische Gewalt und ihre Folgen gehören aus der Tabu-Zone und stärker ins Zentrum des politischen und gesellschaftlichen Handelns. Dafür braucht Berlin endlich eine Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, u.a. als Folge von psychischer Gewalt.
  2. Erziehungsformen, die von Abhängigkeits- und Unterdrückungsverhältnissen geprägt sind, gehören hinterfragt. Schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) sollen daher verbindlich Aufklärungskurse an Berliner Schulen zu psychischer Gewalt durchführen.
  3. In der Ausbildung sowie im Studium sollten Pädagoginnen und Pädagogen für psychische Erkrankungen als eine Folge psychischer Gewalt speziell bei Kindern sensibilisiert werden. Dafür erforderliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen verpflichtend gelten.
  4. Es bedarf einer verstärkten Aufklärung über psychische Erkrankungen sowie einer Förderung emotionaler Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Daher setzen wir uns für die verpflichtende Verankerung dieser Kompetenzen im Rahmenlehrplan sowie deren Vermittlung – beispielsweise über die Unterrichtsmethode des sozialen und emotionalen Lernens – ein.
  5. Schulpsychologinnen und -psychologen sollen nicht nur an jeder Schule verfügbar sein, sondern langfristig für maximal eine Schule zuständig sein. Dafür ist ein massiver Ausbau von Stellen für Schulpsychologinnen und -psychologen an Berlins Schulen erforderlich. So kann gewährleistet werden, dass ihre Tätigkeit den Besuch von Klassen umfassen kann, um die Schülerinnen und Schüler für psychische Gewalt und psychische Erkrankungen zu sensibilisieren und ihnen Hilfe bei psychischen Krisen zu vermitteln.
  6. Wartezeiten auf einen Therapieplatz müssen reduziert und der Ausbau von Therapieplätzen gefördert werden. Weiterhin müssen mehr Anreize geschaffen werden, um sich als Psychotherapeutinnen und -therapeuten niederlassen zu können, und die bisherigen Hürden dafür abgebaut werden. Der Senat soll sich deshalb auf Bundesebene für die Niederlassungsfreiheit und vollständige Entbugetierung im vertragsärztlichen Bereich (einschließlich der nichtärztlichen Psychotherapeuten) einsetzen.