Neue Realpolitik für ein weltoffenes Berlin – eine Migrationspolitik mit Vernunft und Menschlichkeit.
Unser Leitbild ist ein weltoffenes Deutschland, das mit dem Bewusstsein lebt, dass Zuwanderung, die Vielfalt menschlicher Biografien und unterschiedliche Kulturen eine Bereicherung darstellen.
Insbesondere in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels sind wir, zur Sicherung unseres Wohlstands, auf die Einwanderung arbeitswilliger Menschen angewiesen. Diese Menschen wollen aktiv zum wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes beitragen. Wir erkennen an, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Daher möchten wir die Einwanderung in den Arbeitsmarkt weiter fördern und vereinfachen, während wir den Zugang zu unseren Sozialsystemen gezielt regulieren.
Die Erfolgsgeschichte unserer Bundesrepublik startete nach dem dunkelsten Kapitel der Menschheitsgeschichte und basiert auf den Werten von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Wer Teil dieser Gesellschaft werden möchte, muss diese Werte uneingeschränkt akzeptieren und leben.
Sowohl die zu uns kommenden Menschen als auch alle Bürgerinnen und Bürger sowie die staatlichen Ebenen sind gemeinsam gefordert, die Integration von Einwanderern erfolgreich zu gestalten. Hierfür benötigen wir klare Regeln und Transparenz. Es ist wichtig, falschen Erwartungen entgegenzutreten und zu verdeutlichen, dass diejenigen, die hier Zukunftsaussichten suchen, sich an die Regeln und Werte unseres Grundgesetzes halten müssen – so wie es die allermeisten Einwanderinnen und Einwanderer ja auch tun.
In Berlin zeigen CDU und SPD in ihrer Regierungsverantwortung, dass ihnen diese Klarheit fehlt, was Einwanderung, Integration und gesellschaftliche Akzeptanz erheblich erschwert. Berlin kämpft mit Zuständigkeitschaos, der Duldung bedenklicher Entwicklungen und einer zu lockeren Auslegung des geltenden Rechts. In einigen Stadtteilen wird Volksverhetzung toleriert, Gewalt gegen Minderheiten übersehen und in Schulen findet offener Antisemitismus statt. Die Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete sind überlastet, und der Wohnungsmarkt ist bereits ohne zusätzliche Einwanderung angespannt.
Die FDP Berlin steht den Menschen bei, die Hilfe benötigen, darunter Geflüchtete aus Kriegsgebieten oder individuell Verfolgte aus der ganzen Welt, für die das Asylrecht gilt. Aber die FDP Berlin steht auch für Ordnung, die Durchsetzung des geltenden Rechts, die Anerkennung von Realitäten und eine liberale Interpretation des Hilfebegriffs. Dies beinhaltet vor allem die Unterstützung zur Selbsthilfe, bindet Freiheit stets an Verantwortung und setzt eine klare rechtliche Grundlage voraus.
Um eine bessere Situation sowohl für die Hilfsbedürftigen als auch für die Berlinerinnen und Berliner zu schaffen, sollte Berlin die folgenden Punkte umgehend in Angriff nehmen und/oder sich für ihre Umsetzung an den geeigneten Stellen einsetzen:
1. Angabe von Wertsachen bei Einreise
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen in Zukunft einem Vermögenscheck unterzogen werden, ähnlich wie es bereits bei längerer Arbeitslosigkeit deutscher Staatsbürger der Fall ist. Vermögenswerte wie Schmuck, Einlagen oder Bargeld über einem bestimmten Freibetrag könnten bei der Beantragung von Asyl zur Deckung der Verfahrens- und Lebensunterhaltungskosten herangezogen werden.
2. Bezahlkarten anstelle von Bargeld
Das Land Berlin sollte die bereits vorhandene Option des Asylbewerberleistungsgesetzes und von der MPK beschlossenen Maßnahme jetzt schnellstmöglich umsetzen und anstelle von Bargeld in Zukunft Bezahlkarten, ähnlich einfachen Prepaid-Karten, ausgeben. Staatliche Konsumkontrollen oder -einschränkungen über die Bezahlkarte lehnen wir ab. Das Ziel der elektronischen Bezahlkarte ist es, für Leistungsempfänger minimalinvasiv zu sein und gleichzeitig Deutschland und der EU effektiven Verhandlungsspielraum für Rückführungsabkommen zu geben, indem der Abfluss von Kapital ins Ausland eingeschränkt wird.
3. Monatlicher Kriminalitätsatlas für Berliner Stadtteile, verstärkte Polizeipräsenz und beschleunigte Verfahren
Der vorhandene Kriminalitätsatlas für Berlin sollte in ein kontinuierliches Monitoringsystem mit monatlichen Berichterstattungen umgewandelt werden. Die gewonnenen Daten aus verschiedenen Stadtteilen können dazu beitragen, die Polizeipräsenz gezielt zu verstärken und neue polizeiliche Taktiken rechtsstaatlich zu testen. Straftaten aus besonders betroffenen Stadtteilen sollten von der Justiz vorrangig behandelt werden. Nach einer ersten Auswertung über einen angemessenen Zeitraum hinweg sollten zusätzliche rechtspolitische Maßnahmen entwickelt werden. Für Stadtteile, die dauerhaft auffällige Werte aufweisen, sollten langfristige Strategien entwickelt werden, die auch soziale Dienste und Jugendarbeit einbeziehen. Bestehende Initiativen und Maßnahmen sollten überprüft und in das aktualisierte Programm integriert werden.
4. Kindergartenpflicht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
Die Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern sollen ab dem dritten Lebensjahr zum Kitabesuch verpflichtet werden, um die deutsche Sprache und Werte vermittelt zu bekommen. Eine Weigerung durch die Eltern soll in Zukunft strafbewährt sein.
5. Starthilfe Plus bei freiwilliger Rückkehr
Wir wollen den Menschen eine echte Perspektive geben und sind daher auch daran interessiert, ihnen diese zu schaffen. Oftmals ist auf Grund der Aussichtslosigkeit eines Asylantrags auch die freiwillige Rückkehr in das Heimatland während des noch laufenden Verfahrens eine Option. Daher schaffen wir die Starthilfe Plus – ein finanzieller Anreiz für eine Person, die sich entscheidet im laufenden Asylverfahren wieder in ihre Heimat zu gehen. Diese Starthilfe Plus kann nur einmalig genutzt werden und ist mit einer fünfjährigen Visumssperre für den Beantragenden in Deutschland verbunden.
6. Ausbau der Rückkehrzentren gemeinsam mit Brandenburg, Rückführungen auch im Winter
Das Land Berlin soll auf eine Erweiterung des vom Bund und vom Land Brandenburg geplanten Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER hinwirken und sich ggf. mit eigenen Mitteln beteiligen. Ziel muss es sein, die Kapazitäten für die Rückführungshaft zu erweitern und Verfahren bei strenger Wahrung von Grund- und Menschenrechten zu beschleunigen. Der Berliner Rückführungsstopp im Winter soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Die Prüfung individueller Gründe für das Aussetzen von Rückführungen ist davon nicht betroffen. Mit der Entscheidung über das Versagen eines Aufenthaltstitels innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland, ist die Unterbringung der betroffenen Personen unverzüglich in einem Rückführungszentrum anzuordnen.
7. Kein Aufenthalt in Heimatländern während des Asylverfahrens
Wer während eines laufenden Asylverfahrens einen Aufenthalt in seinem Heimatland macht, soll mit sofortiger Wirkung sein Aufenthaltsrecht in Deutschland abgesprochen bekommen und auch in Zukunft keines mehr erhalten können. Ausnahmen aus humanitären Gründen können nach Anmeldung und Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde erteilt werden.
8. Zusätzliche Finanzierung von Leuchtturmschulen über Integrationsschulen-Programm
Das Land Berlin soll ein Programm auflegen, das Schulen in besonders integrationsintensiven Stadtteilen ein extra Budget zuteilt, welches für zusätzliche Integrationsleistungen (materiell sowie personell) genutzt wird. Diese Schulen sollen verpflichtende Ganztagesangebote anbieten, um den Schülerinnen und Schülern noch besser unsere Werte und Wissens-Grundlagen vermitteln zu können.
9. Familiennachzug reformieren
Das Land Berlin soll eine Reform des Familiennachzugs prüfen und bei Bedarf umsetzen, indem der Familiennachzug an die wirtschaftliche Tragfähigkeit des hier lebenden Haushalts geknüpft wird. Für nachziehende nicht minderjährige Personen soll zukünftig beispielsweise die Pflicht zum Nachweis eines sozialbeitragspflichtigen Arbeitsverhältnisses der bereits in Deutschland lebenden Personen notwendig sein, so dass der erhöhte Lebensunterhalt ohne die zusätzliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen getragen werden kann.
10. Aufhebung des Arbeitsverbots und Reduzierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, wenn arbeitsfähig
Asylbewerberinnen und -bewerber sollen zukünftig ehrenamtliche Hilfsarbeiten leisten dürfen, die mit einer Aufwandsentschädigung vergütet werden, welche nicht gegen Hilfsleistungen gegengerechnet werden muss. Einsatzfelder und Vergütung sollen sich am Berliner Pilotprojekt für das Solidarische Grundeinkommen (SGE) orientieren. Es soll keine Arbeitspflicht eingeführt werden, die Teilnahme ist freiwillig. Bei arbeitsfähigen Asylbewerbern müssen bei Nicht-Teilnahme jedoch Mittelkürzungen angesetzt werden. Das Land Berlin soll darauf hinwirken, den Arbeitsmarktzugang für Nicht-EU-Ausländer weiter zu erleichtert. Für bereits hier lebende Geflüchtete, die einem Arbeitsverbot unterliegen, soll dieses zeitnah mit diversen Stichtagsregelungen aufgehoben werde. Das Land Berlin soll den hier bereits von der Bundesregierung begonnen weg unterstützen und ggf. mit einer Bundesratsinitiative flankieren.
11. Einreiseverbot bei Straftaten im Inland
In Deutschland durch ein rechtskräftiges Urteil für ein Verbrechen schuldig gesprochene Menschen im Asylverfahren oder mit einem temporären Aufenthaltstitel sollen unverzüglich nach Inkrafttreten des Urteils durch ein deutsches Gericht zurückgeführt und mit einem lebenslangen Einreiseverbot versehen werden. Das Land Berlin soll seine Gerichte und Ausländerbehörden schnellstmöglich in den Zustand versetzen, entsprechende Informationen ohne Kommunikationsbrüche miteinander auszutauschen.
12. Verpflichtende Sprachkurse
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die ein Sprachniveau der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) nicht nachweisen können, sollen verpflichtet werden, unverzüglich einen Sprachkurs wahrzunehmen, mit dem Ziel, schnellstmöglich mindestens das Niveau A2 zu erreichen. Die Kosten für Sprachkurse bis B1 sollen vom Land Berlin zu 100% übernommen werden und dementsprechend im Haushaltsplan vorgesehen werden. Weiterführende Sprachkurse können bis zum Zeitpunkt einer eventuellen Einbürgerung mit bis zu 70% gefördert werden. Die Nichtteilnahme an einem Sprachkurs kann zu Leistungskürzungen führen und bei dauerhafter Missachtung auch sanktionsfähig sein.
Durchschnittliche Wartezeiten von 4 bis 5 Monaten auf einen Deutschkurs sind inakzeptabel. Deshalb fordern wir den Berliner Senat auf, endlich genügend Sprachkurse, insbesondere berufsbegleitende und solche mit Kinderbetreuung, zur Verfügung stellen.
13. Duldungen: Reform des AufenthG und Abschaffung des § 60 b AufenthG
Um das komplizierte System der Duldungstatbestände zu ordnen und neue Chancen für Menschen zu schaffen, die bereits bei uns integriert sind, soll der begonnene Weg der Reform des Aufenthaltsgesetzes weitergegangen werden. Der 2019 eingeführte § 60 b AufenthG „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ hat sich nicht bewährt und soll ersatzlos gestrichen werden. Ziel soll sein, dass eine von einem Gericht angeordnete Abschiebung zukünftig innerhalb von 3 Monaten erfolgt.
14. Altersbestimmung auf Röntgentestbasis
Zur Annäherung der Bestimmung des Alters soll zukünftig der Röntgentest angewandt werden. Dieser soll weiterhin freiwillig bleiben. Bei Verweigerung des Röntgentests sind einzelne Leistungen der Jugendhilfe sofort zu streichen, bis ein wahrheitsgemäßer Nachweis geliefert wurde. Menschen, denen Falschangaben nachgewiesen werden, ist umgehend der Aufenthaltstitel zu entziehen und die Rückführung einzuleiten.
15. „Nie wieder ist jetzt“ erfordert klares handeln – Rückführungen bei antisemitischen Straftaten
Das Land Berlin soll Personen mit temporärem Aufenthaltsrecht, die Straftaten mit antisemitischem Hintergrund, Volksverhetzung oder Aufruf zur Gewalt begehen, nach Möglichkeit ihr Aufenthaltsrecht entziehen und die Rückführung dieser Person einleiten. Die Staatsanwaltschaft soll verpflichtet werden, im Falle einer Verurteilung einer Person ohne deutsche Staatsbürgerschaft, eine Meldung an die Ausländerbehörde vorzunehmen. Das Land Berlin soll alle politischen Möglichkeiten ausschöpfen, solche Verfahren zu beschleunigen.
16. Stopp der Landesaufnahmeprogramme
Das Land Berlin soll aufgrund der aktuellen Überlastung seiner humanitären Verpflichtung nachkommen und temporär alle Landesaufnahmeprogramme anhalten. Die damit freigewordenen Mittel sollen in die Integration der bereits hier lebenden Menschen investiert werden. Gleichzeitig soll das Land Berlin sich auf europäischer Ebene für die tatsächliche Umsetzung eines fairen Verteilerschlüssels in der Europäischen Union und die Einhaltung der Regeln des Dublin-Abkommens einsetzen.