Priorität für Eis- und Schneebeseitigung bei Fuß- und Fahrradwegen

Die FDP will die gleichberechtigte, gleichwertige Sicherheit im Verkehr für Fußgänger, Radfahrerinnen und PKWs durchsetzen.

Dazu ist die Priorität zur Räumung von Fuß- und Radwegen zu erhöhen und es ist kontinuierlich sicherzustellen, dass Fuß- und Radwege von Schnee und Eis frei bleiben.

Deshalb fordert die FDP Berlin folgende Maßnahmen:

Das Berliner Straßenreinigungsgesetz § 3 Absatz 1 soll dahingehend geändert werden, dass eine Schnee- und Eisglättebeseitigung für Gehwege der Reinigungsklasse 1 und 2 mindestens 2 Meter beträgt. Auf ausgewiesenen Radwegen hat eine Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung stattzufinden. Damit eine kontinuierliche, unkomplizierte Räumung von Radwegen, die derzeit neben der Fahrbahn mit Pollern abgetrennt sind, sichergestellt werden kann, sind die Poller zu entfernen und durch flache und überfahrbare Abgrenzungen (Fahrbahnmarkierung) zu ersetzen.

Bei Verstößen gegen die Pflicht des Winterdienst hat eine konsequente Anwendung des § 6 Absatz 3 StrReinG (Ersatzvornahme) zu erfolgen. Des Weiteren gilt es zu prüfen, ob die Verantwortung für den Winterdienst auf Geh- und Radwegen nicht komplett der BSR übertragen werden kann.