Problemlösungen und Strategien zur Verringerung von Obdachlosigkeit in Berlin

Die FDP hat 2018 ein umfassendes Konzept zur Obdachlosigkeit verabschiedet. Dies bleibt unverändert der Leitfaden unseres Handelns in dieser Frage.

Seither haben wegen des Versagens des Senats die Probleme mit der sichtbaren Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum stark zugenommen und stellen eine zunehmende Belastung in der Stadt dar.

Dem gegenüber bedarf es aber auch eines entschlossenen Handelns bei der Wiederherstellung der unbeeinträchtigten Nutzung des öffentlichen Raums für alle Berlinerinnen und Berliner. Aggressive Störungen der öffentlichen Ordnung und die Bildung von Übernachtungslagern im öffentlichen Raum, in Parks und unter Brücken wollen wir Freien Demokraten nicht hinnehmen. Wir fordern, dass diese konsequent mit allen rechtsstaatlichen Mitteln ernsthaft verfolgt, geahndet und schließlich unterbunden werden. Dafür ist die Personalstärke beim BVG/S-Bahn-Wachschutz und bei den bezirklichen Ordnungsämtern zu erhöhen und eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Polizei anzustreben.

Obdachlose aus anderen Regionen der Europäischen Union, wie etwa Polen, Rumänien, Bulgarien oder dem Baltikum, haben in der EU außerhalb ihrer Heimatländer keinen Anspruch auf Sozialleistungen und meist keinerlei Perspektiven in Deutschland. Speziell zur Unterstützung von EU-Ausländern sollte Berlin eine Kompetenzzentrale nach Hamburger Vorbild, eine sogenannte „Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“, einrichten. Diese verfügt über fremdsprachenkundige Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, fungiert als spezialisierte Arbeitsvermittlung (wenn möglich und gewünscht) sowie als Rechtsberatung (z.B. Arbeitsrecht, Sozialrecht). Darüber hinaus wird hier eine „Perspektivberatung“ angeboten, d.h. die Klärung, ob Leistungsansprüche vorliegen, z.B. von potenziell vorhergehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Falls keine Arbeit vermittelt werden kann und keine Leistungsansprüche vorliegen, vermittelt die Servicestelle Angebote von kostenfreier Rückreise in das jeweilige Heimatland.

Ähnlich dem Hamburger Modell soll der „Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ eine „Arbeitnehmerpension“ angegliedert werden. Um einer Obdachlosigkeit in der Zeit der Arbeitsvermittlung vorzubeugen, können Arbeitssuchende aus anderen EU-Ländern hier bis zu ihrem Eintritt in den Arbeitsmarkt untergebracht werden. Dazu müssen bestehende Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose umgewidmet oder neu geschaffen werden.

Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sollte die Dokumentation des Aufenthaltsstatus der Personen zum Standardprozedere gehören. Da die EU-Freizügigkeitsberechtigung nach mehr als drei Monaten Aufenthalt an einen Aufenthaltszweck gebunden ist (§ 2 Abs. 2 FreizügG), ist es nach gängiger Rechtsprechung/Praxis möglich, EU-Bürger in ihre Herkunftsländer auszuweisen und ggf. mit einer Wiedereinreisesperre zu belegen. Bei wiederholt auffällig gewordenen aus dem (EU-)Ausland stammenden Obdachlosen ist die Abschiebung als Ultima Ratio anzuwenden. Die genannten Maßnahmen sind darauf ausgerichtet und geeignet, einen friedlichen und angenehmen öffentlichen Raum für alle Bürgerinnen und Bürger zu garantieren und zielen ausdrücklich nicht darauf ab, obdachlose Menschen generell aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Im Vordergrund steht weiterhin, die Lebenssituation von obdachlosen Menschen nachhaltig zu verbessern und ein respektvolles Zusammenleben aller Menschen in unserer Stadt zu garantieren.