Reduzierung der Grundstückslasten in Berlin

Die FDP tritt für eine nachhaltige Reduzierung der Belastungen der Mieter und der Grundstückseigentümer in Berlin von Steuern, Abgaben und Gebühren ein. Im bundesweiten Vergleich sind die Kosten, welche Immobilieneigentümer in Berlin zu entrichten haben vielfach zu hoch. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass der Berliner Senat hier zusätzliche Einnahmen von den Bürgern kassiert bzw. in vielen Bereichen der sogenannten Daseinsvorsorge kein Wettbewerb zugelassen wird, sondern ineffiziente Staatsunternehmen die Leistungen anbieten.

Die FDP setzt sich insbesondere in diesem Bereich dafür ein, dass der Staat mit klaren Rahmensetzungen den Wettbewerb mehrerer Anbieter ermöglicht, um so günstige und transparente Preise für die Berliner zu ermöglichen. Hiervon würden nicht nur die Eigentümer profitieren, sondern aufgrund der Umlagefähigkeit auf die Nebenkosten auch die vielen Berliner Mieter.

Straßenausbaubeitragsgesetz

Die FDP lehnt das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz ab und fordert dessen Abschaffung. Die Beiträge führen nicht zu einer wertverbessernden Erschließung der einzelnen Grundstücke, vielmehr finanzieren das Land und die Bezirke dadurch die langjährig vernachlässigten Straßenerneuerungsmaßnahmen auf Kosten der Grundstücksanlieger. 10% der Einwohner Berlins (die Immobilienbesitzer) werden so gezwungen, für die Allgemeinheit bis zu 75% der Kosten aller beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu tragen, diese Ungleichbehandlung lehnt die FDP ab.

Auch die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes benachteiligt Eigentümer in Berlin. Obwohl diese einen Großteil der Kosten tragen müssen, wird ihnen ein Mitbestimmungsrecht über den sachgerechten Ausbaugrad verwehrt. Die gesetzlich gewährte Beteiligung des Bürgers und der BVV gemäß § 3 StrABG ist nicht ausreichend, da eine verbindliche Berücksichtigung des Grundstückseigentümers und der gewählten Vertreter im Bezirk nicht erfolgt. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt untragbar, dass dem einzelnen Grundstückseigentümer kein effektiver Rechtsschutz bezüglich der Erforderlichkeit von sogenannten Straßenausbaumaßnahmen zur Verfügung steht. So können Eigentümer nicht abschätzen, welche finanziellen Belastungen in den nächsten Jahren auf sie zukommen werden. Darüber hinaus zeigt die Verwaltungspraxis, dass das Straßenausbaubeitragsgesetz uneinheitlich, willkürlich und damit rechtswidrig angewendet wird.

Abfallentsorgung und Straßenreinigung (BSR)

Die FDP setzt sich für mehr Wettbewerb im Bereich der Abfallentsorgung und der Straßenreinigung ein.

Das Monopol der BSR für die Straßenreinigung ist aufzuheben. Stattdessen ist die Reinigung (und dort, wo bisher die BSR zuständig ist, auch der Winterdienst) der Straßen im Wettbewerb, zum Beispiel in einheitlichen Losgrößen, für einen bestimmten Zeitraum auszuschreiben. Die Straßenreinigung ist derzeit eine unkontrollierte Einnahmequelle der BSR, die Festsetzungen der Reinigungsklassen und die tatsächliche Reinigungsleistung ist nicht transparent. Durch die Schaffung von Wettbewerbsstrukturen wird die Qualität der Leistungen steigen. Die FDP fordert ein Mitspracherecht und eine Beschwerdemöglichkeit der Eigentümer bei der grundstücksbezogenen Festsetzung der jeweiligen Reinigungsklassen und dem Reinigungsvollzug.

Auch im Bereich der Abfallentsorgung ist die Situation in Berlin unbefriedigend. Eine transparente Preisbildung im Wettbewerb ist jeder Rechtsvorschrift zur Gebührenkalkulation überlegen. Solange die Siedlungsabfallentsorgung (graue Tonne) im Wege der Beleihung auf die BSR übertragen ist, fordert die FDP eine transparente Gebührenkalkulation. Die Nutzung von 30-Liter-Tonnen muss durch die BSR ermöglicht werden, da durch vermehrte Mülltrennung die bisherigen Tonnenkapazitäten mitunter erheblich unterschritten werden. Die in diesen Fällen ungerechtfertigte Gebührenerhebung durch die BSR ist zu unterbinden. Mittelfristig hat das Land hier einen Ordnungsrahmen zu schaffen, in dem die Entsorgungsleistungen auch für die Restmülltonne und die Biotonne in Gebietslosen befristet ausgeschrieben und an verschiedene Anbieter vergeben werden können.

Die FDP begrüßt die Einführung einer einheitlichen und damit verbraucherfreundlichen Wertstoffsammlung (nur 1 Tonne für Wertstoffe jenseits von Glas und Papier). Auch für diesen Bereich fordert die FDP eine Ausschreibung im Wettbewerb. Nur so ist ein System mit günstigen Kosten für die Bürger und einer effizienten Müllverwertung (mit kurzen und effizienten Verwertungswegen, weitgehender Verwertung innerhalb der Region) zu erreichen. Der Versuch des Senats und der BSR, durch die kostenlose Einführung einer eigenen Wertstofftonne (also ein Dumpingangebot) Tatsachen zu schaffen, um einen fairen Wettbewerb zu verhindern, lehnt die FDP ab. Die Einführung der „orangen“ Tonne der BSR stellt eine Marktverzerrung dar und soll andere Anbieter aus dem Markt drängen. Es ist offensichtlich, dass die „Null-Euro-Tonne“ durch andere Betriebszweige der BSR quersubventioniert wird. Damit bezahlen die Haushalte durch überhöhte Tarife der Restmülltonne dieses Angebot letztlich doch mit.

Grundsteuer

Die FDP fordert die stufenweise Absenkung der Grundsteuersätze und die Heranführung der Hebesätze an das Niveau der übrigen Bundesländer.

Der Grundsteuerhebesatz liegt in Berlin mit 810% an der bundesweiten Spitze. In der mittelfristigen Planung des Senats wird sogar eine weitere Erhöhung bis 850% erwogen. In anderen Großstädten liegt der Hebesatz deutlich niedriger, so ist dieser in München auf 535% und Hamburg auf 540% festgesetzt. Die Berliner Umlandgemeinden erheben einen Satz zwischen 250-450% (lediglich Potsdam liegt bei 493%) Die Grundsteuerbelastung in Berlin ist daher um mindestens ein Drittel zu hoch.

Derzeit prüfen die Bundesländer gemeinsam mit dem Bund, ob eine Umstellung der Bezugswertefestsetzung auf den Verkehrswert eines Grundstückes zu vollziehen ist. Die FDP ist für den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und unterstützt daher entsprechende Anstrengungen, wenn diese zu einer Vereinfachung der Berechnung und mehr Transparenz führen. Änderungen dürfen aber nicht zu versteckten Steuererhöhungen in Berlin führen, sondern müssen aufkommensneutral gestaltet werden.

Wasser- und Abwasserpreise

Die FDP lehnt die durch den CDU-geführten Senat im Jahr 1999 durchgeführte Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ab. Der Vertrag und die im Jahr 2004 durch den SPD-geführten Senat vorgenommenen Änderungen führen zu nicht gerechtfertigten Belastungen aller Berliner. Die abgegebenen Gewinngarantien, die intransparente Vertrags- und Preisgestaltung, die mangelhaften Anreize für Effizienzsteigerungen, die fehlende Rückholoption und die Interessenverschränkung des Senats als Kartellaufsicht, Gebührengenehmigungsstelle, Verantwortlicher für die Festsetzung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals, die Stellung im Aufsichtsrat sowie Profiteur der Abführungen der Wasserbetriebe (welche noch zu 50,1% in Landesbesitz sind) stellen ein Musterbeispiel für das Setzen von falschen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen dar. Im Jahr 2008 bezog das Land Berlin unter Berücksichtigung aller Zahlungen von den Wasserbetrieben 208 Mio. €, während die privaten Minderheitseigentümer einen Betrag von 90 Mio. € bezogen. Der Preistreiber bei den Wasserkosten ist daher für die FDP das Land Berlin.

Ungeachtet der anzustrebenden Nachverhandlung der Konsortialverträge, welche aufgrund der schwachen Vertragsstellung des Landes Berlin problematisch ist, hat daher das Land Berlin zuerst durch Verzicht auf seine eigenen überhöhten Einnahmen den Wasserpreis signifikant zu senken. Dazu ist das Grundwasserentnahmeentgelt in Höhe von 50 Mio. € schrittweise abzuschaffen und die Ausschüttungen, welche auf der über der Mindestverzinsung nach Betriebsgesetz festgelegten Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals beruhen (insgesamt über 80 Mio. € jährlich) im Verhältnis der Gesellschafterstellung zu reduzieren.

Die FDP fordert ferner, dass die Festsetzung der Wasser- und Abwasserentgelte durch eine von den Anteilseignern unabhängige Kommission festgelegt wird.

Die Unterhaltungskosten für die Infrastruktur und die Verbrauchskosten sind dabei nach dem Verursacherprinzip auszurichten. Hierzu ist die Einführung von einem Tarif mit Mischpreisen sowie einem Tarif mit Grund- und Mengenpreisen erforderlich. Der vom jetzigen Senat eingeführte Anschluss- und Benutzerzwang ist aufzuheben.

Schornsteinfegergebühren

Die FDP setzt sich für eine Reform der Schornsteinfegerleistungen ein, damit durch Wettbewerb, Entbürokratisierung und Transparenz die Kosten sinken. Die Einführung von Wettbewerbsstrukturen durch Abschaffung des Kehrmonopols führt zur Effizienzsteigerung im Schornsteinfegerwesen. Um die Transparenz bei der Abrechnung der Schornsteinfegerleistung zu erhöhen, sind die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO) zeitnah detailliert zu überprüfen und eine grundsätzlich überarbeitete novellierte Gebührenordnung mit verständlichen und transparenten Leistungsübersichten und Gebührenverzeichnissen zu erstellen. Die neuen Gebührenverzeichnisse sind auf der Grundlage zu erstellen, dass die Bemessung der Entgelte nach den tatsächlich durchgeführten Leistungen zu erfolgen hat. Die Zulassung von Fachfirmen bei den Kehr und Überprüfungspflichten stellt eine sinnvolle und notwendige Maßnahme zur Förderung von Wettbewerbsstrukturen dar. Durch die Schaffung einheitlicher Sicherheits- und Umweltstandards für alle zugelassenen Unternehmen wird eine hohe Qualität der Schornsteinfegerleistungen gesichert.

Versorgung der Stadt mit Fernwärme, Gas und Strom

Um die Kosten für Immobilieneigentümer und Mieter im Bereich der Versorgung mit Fernwärme, Gas und Strom in den kommenden Jahren niedrig zu halten, tritt die FDP konsequent für transparente Wettbewerbsstrukturen in diesen Segmenten ein.

Die auslaufenden Konzessionsverträge sind im Wettbewerb neu für den Zeitraum von maximal 15 Jahren zu vergeben. Dabei ist ein freier und ungehinderter Zugang auch kleiner Strom- und Wärmeerzeuger zu den Netzen zu gewährleisten. Eine Durchleitung soll auch im Fernwärmenetz möglich sein. Einen Anschluss- und Benutzerzwang lehnt die FDP ab. Ebenso hat die Schaffung eines kommunalen Strom- und Wärmeerzeugers zu unterbleiben.

Maßnahmen, welche das Land Berlin zur Senkung des Wärmeenergieverbrauchs in der Stadt beschließt, dürfen nach Auffassung der FDP nicht zu zusätzlichen Belastungen der Immobilienbesitzer bzw. Mieter führen. Daher ist eine energetische Sanierung von Gebäuden nur dort gezielt anzustoßen, wenn diese sich wirtschaftlich rechnet. Zuschüssen des Landes Berlin bedarf es daher nicht, energetische Standards für Neubauten auch auf Altbauten zu übertragen (wie in den „Klimaschutzgesetz-Entwürfen“ vom Senat vorgesehen), lehnt die FDP ab, da dies technisch kaum umsetzbar und extrem unwirtschaftlich wäre. Energetische Sanierungsmaßnahmen müssen für Eigentümer voll umlagefähig bleiben.

Winterdienst

Die FDP lehnt die kürzlich beschlossene Änderung des Straßenreinigungsgesetzes in Bezug auf die Neuregelung des Winterdienstes ab. Es ist übertrieben, eine Neuregelung des Winterdienstes mit Ausrichtung auf einen Extremwinter durchzuführen, der nur selten eintritt, dessen Vorbereitung aber hohe Kosten verursacht.

Die neuen Regelungen zur vollständigen Eisbeseitigungspflicht führen zu unnötigen Mehrkosten für alle Eigentümer und Mieter. Normalerweise sollte wie bisher das Abstreuen reichen und Eis nur im Gefährdungsfall beseitigt werden. Ebenso ist die Ausweitung der Räumpflicht der Gehwege in Nebenstraßen von 1,0 Meter Breite auf 1,5 Meter Breite übertrieben und verursacht zu hohe Kosten.

Für Ausnahmewinter wie 2009/2010 sollte ein Einsatzplan vorgehalten werden, der mit schnell mobilisierbaren Ressourcen gravierende Behinderungen beseitigt. Auch hier wäre jedoch eine dauerhafte Vorhaltung für seltene Extremwinter übertrieben.