Regierung. Haushalt. Verwaltung. Der verantwortungsbewussten Stadt dienen (AGH-Wahlprogramm 2016)

Die Aussicht auf eine ausgeglichene Haushaltsführung

Auch der Staat kann nur in soziale Unterstützung, Umwelt- und Denkmalschutz investieren, wenn er Steuereinnahmen hat, die aus erfolgreichem Wirtschaften resultieren.

Wir wollen deshalb, dass Berlin wirtschaftlich auf soliden, eigenen Füßen steht. Nicht erst die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse, die Liberale etabliert haben, oder das Ende des Solidarpakt Ost, das näher rückt, sondern auch die anstehende Neuordnung des Länderfinanzausgleichs, machen einen dauerhaft stabilen ausgeglichenen Landeshaushalt erstrebenswert.

Das Land Berlin lebt ständig von der Hand in den Mund und kann längerfristige Vorhaben gar nicht seriös finanzieren. Damit wollen wir aufräumen.

Schuldenabbau für kommende Generationen

Wir wollen uns nicht mit einem öffentlichen Schuldenberg von über 60 Mrd. Euro Schulden und der Landesbetriebe in Höhe von rund 15 Mrd. Euro zzgl. Bürgschaften abfinden. Die Schulden belasten unsere Kinder und kommende Generationen, die sie nicht verursacht haben, aber schultern sollen: sei es durch Einschnitte bei der öffentlichen Leistungsfähigkeit oder neue Belastungen bei Steuern und Abgaben. Wir wollen Schulden tilgen. Der Staat hat lange genug auf Kosten der nächsten Generationen gelebt.

Wir wollen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ein mittelfristiges Entschuldungskonzept mit jährlichen Mindestschuldentilgungszielen verankern, welches jährlich angepasst wird.

Haushaltsgrundsätze

Die Mittel, die heute für Zinsen aufgewendet werden, soll Berlin besser in seine eigene Entwicklung investieren. Schuldentilgung ist deshalb mehr als nur Selbstzweck, sondern unbedingte Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Wir werden daher den Investitionsanteil des Landeshaushalts anheben. Wir formulieren unsere Prioritäten und vertreten sie auch gegen den Widerstand organisierter Gruppeninteressen. Politikerinnen und Politiker müssen sich die Auswirkungen ihrer Entscheidungen für den Haushalt bewusst machen. Das verbietet Gefälligkeitspolitik, die jedem alles verspricht, die Folgekosten verdrängt und vielfach sogar die Verantwortung für Fehlleistungen leugnet.

Wir wollen Vermögen aus Beteiligungen zur Schuldentilgung aktivieren, hierfür sind alle Landesbeteiligungen kritisch zu hinterfragen. Der Senat darf sich nicht scheuen, weitere Vermögenswerte zu angemessenen Preisen an private Investoren zu veräußern.

Wir wollen Beteiligungen des Landes veräußern, wann immer dies ohne Bildung neuer, dann privater Monopole möglich ist. Wir wollen ein Beteiligungskataster, das als Leitfaden für die Privatisierung von Landesbeteiligungen im Wettbewerb dient.

Erwirtschaften, was verteilt werden soll

Die wesentliche Voraussetzung für finanzielle Eigenständigkeit und Unabhängigkeit ist eine prosperierende Wirtschaft. Die Einnahmen des Landes wollen wir durch kontinuierliches Wachstum der Berliner Wirtschaft und mehr Beschäftigung steigern.

Eine weitere wichtige Stellschraube für einen Haushaltsausgleich sind die Sozialausgaben. Hier ist ein Gegensteuern etwa in Form einer Reintegration von Transfereinkommensbeziehern in den Arbeitsmarkt erforderlich.

Wir wollen auch den Beschäftigten des Landes eine klare Zukunftsperspektive mit leistungsgerechter Bezahlung bieten. Auch die Deckung von Pensionszusagen an Landesbedienstete verdient mehr Aufmerksamkeit und Vorsorge. Über entsprechende Verbindlichkeiten (sog. „implizite Staatsverschuldung“) müssen die Steuerzahler in voller Transparenz informiert werden.

Wir wollen die ständige Verschwendung abstellen, die der Berliner Landesrechnungshof (LRH) jedes Jahr neu und in erheblichem Umfang bemängelt. Und wir wollen die Empfehlungen des LRH umsetzen. Wie der brandenburgische Landesrechnungshof deutlich gemacht hat, hat der BER-Skandal gezeigt, dass es keine effizienten haushaltspolitischen Überwachungssysteme in Berlin gibt. Allein dadurch sind Milliarden Euro öffentlicher Gelder verschleudert worden, die nun an anderer Stelle fehlen. Damit muss Schluss sein. Deshalb werden wir Freie Demokraten ein modernes Leistungsmanagementsystem für die Verwaltung durchsetzen, um Ausgaben zukünftig nachhaltig überwachen zu können und frühzeitig gegenzusteuern.

Wir werden durch eine Einkaufsstelle des Landes die Beschaffungen bündeln, professionell ausschreiben, die Einkaufsabläufe und das Lieferantenmanagement verbessern und so jedes Jahr rund 500 Mio. Euro einsparen, also ein Zehntel der derzeitigen Einkaufskosten.

Betrug, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Leistungserschleichung werden wir stärker und konsequenter bekämpfen.

Aufgabenkritik und Verwaltungseffizienz

Der Schuldenstand macht das Selbstverständliche dringend: Sämtliche Ausgaben Berlins sind auf ihre tatsächliche Effizienz hin zu untersuchen. Wird der mit dem Mitteleinsatz beabsichtigte Zweck nicht erreicht, ist die Ausgabe einzustellen. Dies gilt für alle Bereiche der Verwaltung.

Sie ist in keiner guten Verfassung: In den Medien wird Berlin immer wieder als gescheiterte Stadt verspottet. Grund sind Verwaltungsmängel, die Bürger zur Weißglut treiben: Keine Termine beim Bürgeramt, keine schnelle Kfz-Zulassung wie in anderen Bundesländern, Chaos bei der Aufnahme von Flüchtlingen wegen fehlender Zusammenarbeit zwischen Bezirken und Landesbehörden. Unübersichtliche Gesetze und unklare Zuständigkeiten kennzeichnen eine Verwaltung, die ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllen kann. Gleichzeitig mischt sich die Politik in fast allen Lebensbereich mit Geboten und Verboten ein und beschränkt die Freiheit der Bürger. Das Verwaltungspersonal ist nicht hinreichend auf seine Aufgaben vorbereitet. Der Krankenstand ist hoch. Die Berliner Verwaltung braucht moderne Führungsstrukturen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen für ihre Arbeit und ihren Einsatz Anerkennung und Wertschätzung.

Die Strukturkrise ist allein mit zusätzlichem Personal nicht zu bewältigen. Gefragt ist ein grundlegender Strukturwandel bis hin zur Neuordnung der Kompetenzverteilung zwischen Landes- und Bezirksebene.

Wir wollen eine schlanke und leistungsfähige Berliner Verwaltung, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentriert und sich nicht in jeden Lebensbereich einmischt und persönliche Freiheiten einschränkt, sondern Rücksicht auf persönliche Freiheitsrechte nimmt und das eigenverantwortliche Leben der Bürger ermöglicht und unterstützt.

Wir wollen, dass Privatpersonen und Unternehmen schnell qualitativ hochwertige und serviceorientierte Dienstleistungen erhalten.

Wenn wir die Berliner Verwaltung schlanker machen, unnötige Aufgaben beenden und Doppelstrukturen abbauen und das Personal flexibler einsetzen, kann der jetzige Personalbestand die anstehenden Aufgaben angemessen erfüllen. Wir wollen jedoch gezielt in den zentralen Senatsverwaltungen den Personalbestand für rein administrative Tätigkeiten reduzieren und statt dessen an denjenigen Stellen zusätzliches Personal bereitstellen, die direkte Dienstleistungen für die Bürger erbringen. Um die Effizienz der Berliner Verwaltung zu steigern, wollen wir, dass die Behörden verstärkt Hilfstätigkeiten an beliehene Unternehmen und andere Dienstleister auslagern. Ein Beispiel hierfür sind Schreibarbeiten bei der Polizei. Werden Polizeibeamte von solchen Aufgaben entlastet, können sie sich um ihre Kernaufgaben kümmern, die öffentliche Sicherheit wird erhöht.

Subsidiarität

Die Freien Demokraten fordern, die bürokratische Verschränkung und Doppelung von Aufgaben zu beseitigen. Die Zuständigkeits- und Kompetenzabgrenzung zwischen den Senatsverwaltungen untereinander sowie zwischen Land und Bezirken ist eindeutig zu klären. Zukünftig soll für eine Leistung nur noch eine Ebene zuständig sein – entweder die Landes- oder die Bezirksebene. Wir setzen dabei auf das Subsidiaritätsprinzip, also auf die Bürgernähe vor Ort. Den Bezirken muss zukünftig das Recht auf kommunale Selbstverwaltung zukommen. Die Bezirke sollen durch das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlungen für die ihnen zugewiesenen Aufgaben abschließende Entscheidungen treffen können.

Themen, die eindeutig gesamtstädtischen Charakter haben, sind in gesamtstädtischer Zuständigkeit zu konzentrieren. Dazu gehören zum Beispiel großflächige Planungen, übergreifende Verkehrsstrukturen und die Wirtschaftsförderung. Darüber hinaus gehende fachliche Eingriffsrechte der Senatsverwaltungen wollen wir auflösen. Auch den Rat der Bürgermeister, der sich zu einem landespolitischen Verhinderungsgremium verselbstständigt hat, wollen wir abschaffen.

Tätigkeiten, die nicht der politischen Steuerung, sondern der bloßen Durchführung von Aufgaben dienen (z.B. Immobilienverwaltung, IT-Betrieb), wollen wir zur Erhöhung der Effizienz über mehrere Bezirke bündeln. Die Bezirke sollen diese Aufgaben eigenverantwortlich an private Betreiber, eine Landesgesellschaft oder eine von mehreren Bezirken betriebene Gesellschaft vergeben können.

Bisher werden die Bezirksstadträte nach Fraktionsproporz gewählt. Damit fehlt eine klare Verantwortungszuordnung zwischen Regierung und Opposition. Es fehlt ein Anreiz für eine gute Bezirkspolitik, denn es fehlt das Risiko für die großen Parteien, nach Wahlen nicht mehr an der Bezirksregierung beteiligt zu werden. Wir fordern mit Nachdruck das Politische Bezirksamt, also die Wahl der Bezirksstadträte durch Koalitionen in den Bezirksverordnetenversammlungen.

Abbau von Bürokratie und Überregulierung

Wir wollen das Gesetzes- und Vorschriftendickicht lichten und innerhalb der nächsten Legislaturperiode um 20% reduzieren. Nicht möglichst viele Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften kennzeichnen einen guten Staat, sondern wenige, klare Vorschriften, die dann auch umgesetzt werden. Neue Gesetze und Verordnungen sollen mit einem von vornherein festgelegten Verfallsdatum versehen werden.

Wir wollen den Verwaltungs- und Erfüllungsaufwand für Bürger und Unternehmen, der durch das Inkraftsetzen neuer Regelungen entstehen würde, vor der Zuleitung an das Abgeordnetenhaus durch einen neu einzurichtenden Normenkontrollrat überprüfen lassen.

Um die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nachhaltig zu entlasten und das Gesetzes- und Vorschriftendickicht zu lichten, fordern wir eine wirksame Bürokratiebremse. Für jede neue bürokratische Last muss mindestens eine bestehende abgeschafft werden (sog. „one in, one out“). Nicht möglichst viele Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften kennzeichnen einen guten Staat, sondern wenige klare Vorschriften, die dann auch umgesetzt werden.

Wir wollen Entbürokratisierung erreichen, indem wir behördlich festgelegte Standards der Unfallverhütung und des Brandschutzes in öffentlichen Gebäuden sowie angeblich dem Umwelt- und Gesundheitsschutz dienende Vorschriften unter Beachtung berechtigter Schutz- und Sicherheitsbelange auf ihre Angemessenheit überprüfen. Dabei sollen verstärkt Zumutbarkeits- und Wirtschaftlichkeitskriterien sowie das Gebot der Nachhaltigkeit beachtet werden. Der Investitionsstau im Straßenbau soll durch eine kritische Überprüfung der geltenden Vorgaben aufgelöst werden.

Wir wollen, dass Kompetenzen von der Verwaltung zugunsten der bürgerlichen Freiheitsrechte und Entscheidungsspielräume auf die Bürger zurückübertragen werden – getreu dem Motto „Privat geht vor Staat“.

Verwaltungsverfahren werden wir spürbar beschleunigen und vereinfachen: Dazu sollen Genehmigungsverfahren in Anzeigeverfahren umgewandelt werden. Ausnahmen, also die Beibehaltung der Genehmigungspflicht, bedürfen einer Begründung. Eine Genehmigung gilt dann als erteilt, wenn sie nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums abschließend bearbeitet worden ist. Durch ein Wirksamkeitscontrolling werden wir die Ergebnisse der Verwaltung und den Nutzen der dafür erforderlichen Ausgaben regelmäßig nach vorgegebenen Kriterien messen und bewerten.

Mitarbeiterpotenziale heben

Wir wollen, dass die anstehenden Herausforderungen der Berliner Verwaltung jetzt angegangen werden. Eine leistungsfähige Verwaltung ist der Schlüssel zur Verbesserung der Situation der Bürger und Unternehmen in vielen Lebensbereichen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass für Berlin eine strategische Personalbedarfsplanung für die gesamte Verwaltung durchgeführt wird. Wir wollen auf Änderungen der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmenbedingungen hinwirken, die das Dienstrecht flexibilisieren und leistungsgerechtere Vergütungsanreize zulassen.

Wir wollen die Verwaltungsmitarbeiter wieder stärker für ihre Arbeit motivieren, indem wir ihnen größere persönliche Verantwortungsbereiche übertragen, ihre eigenständige und verantwortungsvolle Entscheidungsfindung stärken und ihnen Entwicklungschancen schaffen. Dazu gehören eine weitreichende Delegation von Aufgaben, klare Zielvorgaben und -vereinbarungen sowie der Verzicht auf Überregulierung. Wir wollen leistungsbezogene finanzielle Anreize für ein bürgerfreundliches Handeln setzen. Leistungsstarken Verwaltungskräften sollen zielgerichtet Entwicklungsperspektiven aufgezeigt und sie auf Führungsämter vorbereitet werden. Auf allen Ebenen der Verwaltung sollen die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter besser genutzt werden. Wir wollen aber auch die Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung verbessern und so Fachkräfte mit Spezialwissen für die Verwaltung gewinnen.

Der erschreckend hohe Krankenstand muss durch ein mitarbeiterorientiertes Gesundheitsmanagement mit entsprechenden Vorsorgeangeboten gesenkt werden, aber auch – wo nötig – mit klaren Rückkehrgesprächen eingedämmt werden.

Die Berliner Verwaltung wird eine Pensionierungswelle zu verkraften haben. Bereits bis 2019 werden rund 28% der Beschäftigten aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Diese Herausforderung muss von zwei Seiten angegangen werden: Auf der einen Seite wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass ältere Beschäftigte im öffentlichen Dienst länger beschäftigt bleiben, denn ihre Erfahrung wird gebraucht. Hierzu gehört, Frühverrentungsanreize z.B. Altersteilzeitvereinbarungen in Form von Blockmodellen sowie das Pensionierungsalter für Berliner Beamte von 65 Jahren auf den Prüfstand zu stellen. Wir wollen stattdessen flexible Verrentungsmodelle fördern, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Auf der anderen Seite wollen wir, dass die Berliner Verwaltung als Arbeitgeberin für Nachwuchskräfte attraktiver wird. Außerdem muss der Wissenstransfer von den älteren auf die jüngeren Mitarbeiter und umgekehrt durch professionelles Wissensmanagement und altersgemischte Teams gesichert werden. Das Verwaltungspartnerschaftsprojekt „Twinning“, in dem die Verwaltungen von EU-Mitgliedsstaaten und EU-Beitrittskandidatenländern zusammenarbeiten, soll weiter ausgebaut werden, um flächendeckend in der EU ein hohes Niveau an Verwaltungseffizienz zu erreichen und gleiche Standards zu gewährleisten. Hierbei werden Wissen und Erfahrungen europaweit ausgetauscht. Dabei sollen auch Personalaustauschprogramme in Zukunft eine zentrale Rolle spielen.

Zentrale Anlaufstelle

Wir wollen, dass Bürger und Unternehmen sich für alle Anliegen an eine einzige Anlaufstelle wenden können, die auf verschiedenen Kanälen (Rufnummer 115, zentraler Internetservice oder Bürgerterminals) erreichbar ist und über die die jeweils Zuständigen in der Verwaltung erreicht werden können. Durch zentrales Wissensmanagement werden die Anliegen der Bürger durch die Verwaltung bearbeitet werden können.

Über eine Fokussierung des Aufgabenkatalogs auf Kernaufgaben hinaus wollen wir die Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch modernere Strukturen und den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien weiter steigern.

Digitale Verwaltung

Berlin soll international zur Vorreiterin für elektronische Angebote der Verwaltung (eGovernment) für Bürger und Unternehmen werden. Als Beitrag zum Abbau von Bürokratie sollen alle Behördengänge digital rund um die Uhr von zu Hause erledigt werden können. Dazu soll die Landesverwaltung ein zentrales Internetportal mit einer einmaligen Anmeldung für alle Verwaltungsdienstleistungen einrichten.

Für die Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen sollen für Bürger nützliche Apps von und mit privaten Anbietern z.B. für die Vergabe von Kindergarten-, Schul-, Altenheim- und Hospizplätzen entwickelt werden bzw. bestehende Angebote genutzt werden.

Für kürzere Bearbeitungszeiten und bessere Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen sollen alle Berliner Behörden flächendeckend die rechtssichere elektronische Verwaltungsakte einführen. In ihr werden alle von Bürgern und Unternehmen übersandten Formulare automatisch eingelesen und zusammengeführt.

Die Bürger sollen überwachungssicher mit sämtlichen Behördenmitarbeitern kommunizieren können. Die Verwaltung ist dazu auf sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsmethoden zu verpflichten. Ihre Mitarbeiter sind für alle Formen des eGovernments zu schulen.

Sämtliche Verwaltungsinformationen und -angebote sind auf einer zentral erreichbaren Website in einfach verständlicher Form und optimiert für Suchmaschinen abrufbar zu halten. Sofern dies in datenschutzgerechter Form möglich ist, soll die Verwaltung ihre Informationen auch über die sozialen Netze anbieten.

Es sind für alle Verwaltungsdienstleistungen und Nutzungsentgelte (z.B. Parkgebühren) moderne elektronische Bezahlinstrumente anzubieten.

Open Source-Software bietet Vorteile bei zahlreichen Diensten. Wir fordern deshalb den Einsatz von Open Source-Software. Der Einsatz proprietärer Software in der Verwaltung sollte nur in begründeten Einzelfällen stattfinden.

Über die einheitliche Vorgabe offener Standards für Kommunikationsschnittstellen der Berliner Verwaltung (zu den Bürgern, zu den Unternehmen und zwischen den Behörden) wollen wir die Effizienz der Kommunikation erhöhen und den Wettbewerb verschiedener Lösungen fördern. Open Data sehen wir als Chance für die Verwaltung, Unternehmen und Bürger Berlins. Daher wollen wir mehr öffentliche Daten zur Verfügung stellen und so das Datenangebot ausbauen sowie die Aktualität der Daten verbessern.

Die Berliner Verwaltung wollen wir mit einem Transparenzgesetz verpflichten, Daten von allgemeinem Interesse in maschinenlesbarer Form und in offenen Standards zur öffentlichen, kostenfreien Nutzung – auch für von Dritten angebotene Mehrwertdienste – zur Verfügung zu stellen, soweit die Daten nicht personenbezogen sind oder Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen betreffen.

Neue digitale Instrumente sind zu nutzen, um für die Bürgerinnen und Bürgern unmittelbare Beteiligungsmöglichkeiten bei der Stadtplanung und bei Großprojekten zu schaffen. Wir wollen Gesetzesvorhaben vor der Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus auf einer Bürgerbeteiligungsplattform zur Diskussion stellen.