Sicherheit in Berlin verbessern – freie und weltoffene Gesellschaft erhalten

Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die Grundlagen, auf deren Fundament eine erfolgreiche Politik zur inneren Sicherheit aufbaut. Die FDP beteiligt sich daher nicht an dem von anderen Parteien betriebenen Wettbewerb, sich mit immer mehr undurchdachten Gesetzesvorschlägen gegenseitig zu überbieten. Nur durch eine sachliche Analyse und eine unaufgeregte Diskussion werden wir die Sicherheit erhöhen. Dafür setzt sich die FDP ein. Oft sind es nicht fehlende Gesetze, sondern Mängel beim Vollzug bestehender Gesetze, die der Sicherheit im Wege stehen.

Polizei von Bürokratie entlasten und zeitgemäß ausstatten

Mehr Polizisten auf der Straße machen unsere Stadt sicherer. Die FDP Berlin fordert, die Polizistinnen und Polizisten im Außendienst von Schreibarbeiten und anderer Bürokratie zu entlasten, so dass sie wieder mehr Zeit im Einsatz statt hinter dem Schreibtisch verbringen können. Notwendige Dokumentation muss digital erstellt werden können, statt Formulare von Hand auszufüllen, und soll durch einen Protokollierungsdienst unterstützt werden. Da viele der Schreibtätigkeiten ohne eine langjährige Ausbildung möglich sind, kann und muss der Senat hierzu sehr kurzfristig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen. Damit die Polizei ihre Aufgabe erfüllen kann, benötigen Polizisten nicht nur eine solide Ausbildung und genügend dienstfähige Kollegen, sondern auch eine zeitgemäße Ausstattung, die sich an den tatsächlichen Aufgaben in den einzelnen Bundesländern orientiert. Polizisten dürfen nicht auf den privaten Zukauf von Ausrüstung aufgrund von Mängeln angewiesen sein.

Grundvoraussetzung für die Polizeiarbeit ist eine funktionierende technische Ausstattung. Es ist nicht hinnehmbar, dass der digitale Polizeifunk immer wieder versagt und die Polizei zwingt, komplexe Einsätze umständlich und langsam per Sprechfunk zu koordinieren. Das von der Senatsinnenverwaltung ausgegebene Ziel, die nötige Mobilfunk-Infrastruktur bis 2018/19 zu vervollständigen, obwohl die Probleme seit einem halben Jahrzehnt bekannt sind, erinnert in erschreckender Weise an den Bau des Flughafens BER. Die FDP Berlin fordert den Senat auf, den Ausbau des Mobilfunknetzes für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Zoll und Technisches Hilfswerk mit höchster Priorität voranzutreiben. Zugleich gilt es, in naher Zukunft auch eine behördliche Breitbandkommunikation bereitzustellen.

In der Zwischenzeit muss die Polizei mit dienstlich zu nutzenden Smartphones ausgestattet werden, damit sie im Einsatz auf einfache Weise Fotos anfertigen kann. Dabei muss sichergestellt sein, dass solche Fotos nicht auf Servern außerhalb der Infrastruktur der Polizei gespeichert werden.

Wir lehnen die Einführung von Elektroimpulswaffen als Teil der Standardausrüstung ab. Die Waffen bieten keine sinnvolle Ergänzung zu den Einsatzmitteln der Polizei, da ihre Nutzung in einigen Fällen tödlich ist und bei ihrer Anwendung eine geringere Hemmschwelle besteht.

Einen gesonderten Straftatbestand für den Angriff auf Polizisten oder Feuerwehr lehnt die FDP Berlin ab. Das hoheitliche Handeln und die körperliche Unversehrtheit der Menschen sind bereits durch bestehendes Strafrecht geschützt. Straftaten gegen Polizei und Feuerwehrkräfte dürfen nicht als Berufsrisiko abgetan werden, sondern müssen vollständig erfasst und konsequent verfolgt werden. Werden Polizei oder Feuerwehr von einer Menschenmenge attackiert, helfen ihnen keine neuen Gesetze, sondern sie müssen in der Lage sein, schnell Verstärkung herbeizurufen.

Schwerpunkte bei der Kriminalitätsbekämpfung richtig setzen

Die FDP Berlin fordert, einen Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Kriminalitätsfelder setzen, die in hohem Maße zu Folgekriminalität führen. Beispielsweise müssen polizeibekannte kriminelle Großfamilien, Rocker- und Bandenkriminalität, Serieneinbrüche und Intensivtäter permanent im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen. Nötig ist aber auch eine verstärkte Einbindung von und Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie Jugendbehörden und Schulen, um nicht zuletzt auch im Interesse der Kinder und Jugendlichen frühzeitig Einflüsse zu unterbinden, die ein Leben ohne Straftaten gefährden.

Videoüberwachung nicht ausbauen, sondern maßvoll einsetzen

Videoüberwachung ist kein Allheilmittel gegen Kriminalität. Wenn sie den Polizisten vor Ort ersetzt, trägt sie sogar dazu bei, die Kriminalitätsprävention zu erschweren, denn Videokameras können alleine keine Straftaten verhindern. Die begrenzten Mittel, die für Sicherheit zur Verfügung stehen, wollen wir für die aktive Verhinderung von Straftaten statt deren spätere Aufklärung, die den Opfern kaum nützt, einsetzen.Videoüberwachung kann zur Aufklärung von Straftaten wie Körperverletzung beitragen.

Die FDP Berlin fordert, Videoüberwachung weiterhin nur an für Polizei oder Sicherheitskräften schwer überblickbaren Orten, z.B. in Bahnhöfen, U-Bahnen, Fußgänger- und Fahrradtunneln, einzusetzen. Ihre Wirksamkeit muss erwiesen sein und regelmäßig von unabhängiger Seite evaluiert werden. Die unwissentliche Aufzeichnung von Personen durch den Staat ist abzulehnen, da nur schwer verfolgt werden kann, wer die Informationen nutzt und es keine Möglichkeit der Meidung überwachter Orte oder des Widerspruches gibt. Daher fordern wir, dass bei bereits fest installierter und zukünftig geplanter Videoüberwachung im öffentlichen Raum die Videoüberwachung gekennzeichnet werden muss. Einen Ausbau zur flächendeckenden Videoüberwachung lehnt die FDP Berlin ab. Statt neue Mittel in den Ausbau dieser Technik zu investieren, sehen wir die Priorität in mobilen Einsatzkräften, die eine Straftat nicht nur dokumentieren, sondern verhindern und auch schützend eingreifen können.

Die FDP Berlin lehnt eine automatisierte Auswertung der Videoaufnahmen, etwa mittels automatischer Gesichtserkennung, als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte ab. Der Staat darf keine Bewegungsprofile erstellen, um jeden Schritt seiner Bürgerinnen und Bürger zu verfolgen. Die Tatsache, dass die Berliner Polizei heute schon über 3 Millionen Personen in ihren Datenbanken erfasst hat, zeigt deutlich die Gefahr einer solchen permanenten Rasterfahndung. Wir lehnen daher die Erprobung von automatischer Gesichtserkennung auf dem Bahnhof Südkreuz durch die Deutsche Bahn ab.

Stattdessen fordert die FDP Berlin, bei der Videoüberwachung auch auf die Datenschutzinteressen der großen Mehrheit der unverdächtigen Bürgerinnen und Bürger Rücksicht zu nehmen: Die Videoaufnahmen dürfen nur bei konkretem Verdacht einer Straftat dauerhaft gespeichert werden und müssen andernfalls wieder gelöscht werden (Quick Freeze). Dies ermöglicht es der Polizei, Videoaufnahmen Verdächtiger etwa im Rahmen öffentlicher Fahndungsaufrufe zu verwenden.

Terrorismus mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen – Keine elektronische Fußfessel für Gefährder

Die Rechtsstaatlichkeit ist für die FDP Berlin oberstes Prinzip, auch und gerade in Fragen der inneren Sicherheit. Nicht durch eine immer weitergehende Aushöhlung der Bürgerrechte, die letztlich ein Aufgeben unserer Werte darstellt, werden wir den Terrorismus besiegen, sondern durch ein konsequentes Eintreten für und Anwenden des Rechtsstaats.

Die FDP Berlin lehnt es daher ab, den Aufenthaltsort sogenannter Gefährder, also von Personen, die womöglich zukünftig eine Straftat planen könnten, mittels einer elektronischen Fußfessel permanent zu überwachen. Eine solche Überwachung stellt einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar und kommt einer Strafe ohne Gerichtsurteil gleich. Das Prinzip, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, würde aufgegeben.

Auf vollziehbar ausreisepflichtige Gefährder müssen die gesetzlichen Regelungen zur Abschiebungshaft konsequent angewendet werden, um diese an der Vorbereitung und Durchführung von Straftaten vor ihrer Abschiebung zu hindern.

Verfassungsschutz effizient gestalten

Deutschland verfügt über 16 Landes- und 2 Bundesbehörden für den Verfassungsschutz. Die Vielzahl der Behörden, die zudem auch noch sehr unterschiedlich organisiert sind, erschwert die länderübergreifende Zusammenarbeit. Ein funktionierendes Verfahren zum regelmäßigen proaktiven Informationsaustausch zwischen allen diesen Behörden muss dringend etabliert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Gefährder unbeobachtet durch Deutschland reisen und terroristische Anschläge vorbereiten können, weil die Landesverfassungsschutzbehörden vorhandene Erkenntnisse nicht austauschen.

Die FDP Berlin fordert daher eine verstärkte Zusammenarbeit des Berliner und Brandenburger Verfassungsschutzes mit dem Ziel der Gründung einer gemeinsamen Verfassungsschutzbehörde. Der nötige effiziente Informationsaustausch zwischen den Bundesländern ist nur mit einer reduzierten Zahl von Behörden zu schaffen.

Die verfassungs- und gesetzeskonforme Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste ist durch eine effektive, umfassende Kontrolle durch rechtsstaatliche Kontrollmechanismen zu gewährleisten. Die personelle und finanzielle Ausstattung der Mitglieder des Ausschuss für Verfassungsschutz im Abgeordnetenhaus sowie des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) im Bundestag ist zu verbessern. Das PKGr im Bundestag soll eine eigene Geschäftsstelle mit einem adäquaten Mitarbeiterstab erhalten und muss durch einen Bundesbeauftragten für Nachrichtendienste des Parlamentes, ähnlich dem des seit Jahrzehnten anerkannten Wehrbeauftragten, ergänzt und gesetzlich verankert werden.