Sicherheit und Rechtsstaat

Wir Freie Demokraten wünschen uns ein sicheres und den Rechtsstaat achtendes Berlin. Während die Berliner CDU im Wahlkampf mit dem Versprechen nach mehr Sicherheit aufgetreten ist, findet sich dazu im Berliner Koalitionsvertrag vor allem Symbolpolitik wieder. Nur wir Freie Demokraten stehen für eine sachliche Innenpolitik, die Kriminellen den Kampf ansagt und zugleich Bürgerrechte achtet.

Wir wollen die Polizei nicht nur technisch modern ausstatten, sondern ihr auch den effektiven und rechtssicheren Einsatz der Technik ermöglichen. Wir nehmen nicht hin, dass ganze Kieze als kriminalitätsbelastet gelten müssen.

Straftaten der „Letzten Generation“ konsequent verhindern

Die Mitglieder der „Letzten Generation“ radikalisieren sich zunehmend. Wie etwa die jüngste Verwüstung eines inhabergeführten Hotels durch die „Letzte Generation“ mit sechsstelligem Sachschaden zeigt, begnügen sich die Mitglieder längst nicht mehr damit, den Straßenverkehr zu behindern, sondern schrecken auch vor schweren Straftaten nicht zurück.

Wir Freie Demokraten wollen unterbinden, dass die Mitglieder der „Letzten Generation“ wiederholt immer schwerwiegendere Straftaten begehen. Die Ermittlungen rund um die von Mitgliedern der „Letzten Generation“ begangenen Straftaten müssen dazu auch auf Anstifter und Gehilfen ausgedehnt werden, um die Strukturen zu ermitteln, die das Begehen von Straftaten ermöglichen und begünstigen. Nicht nur diejenigen, die sich auf der Straße festkleben oder Eigentum beschädigen, müssen für die Konsequenzen ihres Handelns zur Verantwortung gezogen worden, sondern auch diejenigen, die dies im Hintergrund unterstützen oder finanzieren.

Wir Freien Demokraten fordern die Bundesministerin des Inneren und für Heimat auf, ein Ermittlungsverfahren nach § 4 VereinsG gegen die „Letzte Generation“ einzuleiten. Dadurch können Ermittlungsmaßnahmen der StPO – wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen – auch bei Personen angewendet werden, bei denen zu vermuten ist, dass sie über Beweismittel für die Strafrechtswidrigkeit der „Letzten Generation“ verfügen, die aber derzeit noch nicht im Fokus sind, etwa weil sie im Hintergrund agieren. Sollten sich dabei Vermutungen bewahrheiten, wonach die „Letzte Generation“ Straftaten systematisch und organisiert plant und ausführt, muss sie verboten und ihr Vermögen eingezogen werden. Von dem eingezogenen Vermögen müssen in diesem Fall auch Opfer entschädigt werden.

Technische Ausstattung der Polizei rechtssicher und wirksam einsetzen

Wir Freie Demokraten wollen den Einsatz von Distanz-Eletroimpulsgeräten (Tasern) als Waffe durch die Berliner Polizei als Mittel des unmittelbaren Zwangs ermöglichen, die andernfalls nur durch einen Schusswaffengebrauch beherrschbar wären. Voraussetzung dafür ist jedoch eine bestehende Rechtsgrundlage. Es ist nicht hinnehmbar, dass der schwarz-rote Senat die vom vorherigen rot-grün-roten Senat über viele Jahre praktizierte Evaluierung ohne Rechtsgrundlage einfach nahtlos fortsetzen möchte.

Wir Freie Demokraten fordern den Senat daher auf, umgehend eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Tasern zu schaffen, und die Evaluierung bis zu deren Inkrafttreten auszusetzen. Der Taser darf dabei nicht als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, sondern muss als Waffe eingestuft werden. Es soll jeweils ein Taser zur Standardausrüstung von Einsatzfahrzeugen der Polizei gehören.

Wir Freie Demokraten begrüßen grundsätzlich das Vorhaben des Senats, Bodycams für die Polizei zur Einsatzdokumentation und -kontrolle flächendeckend einführen zu wollen. Jedoch ist es sowohl aus Gründen des Datenschutzes, als auch, um entsprechende Aufzeichnungen zur Beweiserhebung nutzen zu können, erforderlich, die Daten manipulationssicher und außerhalb des Zugriffsbereichs der betroffenen Einsatzkräfte zu speichern.

Sobald eine Polizistin oder ein Polizist die Einsatzdokumentation per Bodycam einschaltet, muss diese Bild- und Tonaufzeichnungen der vergangenen 30 Sekunden und fortlaufend bis zum Ende des Einsatzes speichern. Wir Freie Demokraten wollen Kriterien aufstellen, in welchen Einsatzsituationen Polizistinnen und Polizisten zum Einschalten der Bodycam verpflichtet sind.

Sobald ein Vorgang abgeschlossen ist, und die Aufzeichnungen einer Bodycam auch nicht mehr als Beweismittel benötigt werden, müssen diese sofort gelöscht werden. Die Polizeibehörde muss entsprechende Löschverfahren etablieren, und durch Kontrollmechanismen sicherstellen, dass es unbeabsichtigt zu einer Aufbewahrung über die Löschfrist hinauskommt.

Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung lehnen wir Freie Demokraten weiterhin ab. Diese Maßnahmen sind nicht nur unverhältnismäßig, ineffektiv und praxisuntauglich, sondern die dazu nötigen Schadprogramme („Staatstrojaner“) erfordern das Offenhalten von Sicherheitslücken in Hard- und Software, was eine erhebliche Bedrohung für die IT-Sicherheit darstellt. Allein der deutsche Wirtschaft entsteht durch Cyberkriminelle, die solche Sicherheitslücken ausnutzen, ein jährlicher Schaden von über 200 Milliarden Euro. Wir fordern daher den Senat auf, von Plänen zum Einsatz von Online-Durchsuchungen und Quellen- Telekommunikationsüberwachung Abstand zu nehmen.

Kriminalität an Schwerpunkten effektiv bekämpfen

Berlinerinnen, Berliner und Besucher unserer Stadt sollen sich an allen Orten in Berlin sicher fühlen können. Wir Freie Demokraten wollen Kriminalität an Orten, an denen Straftaten mit erheblichen Auswirkungen gehäuft oder bandenmäßig verübt werden, effektiv bekämpfen. Dazu erhält die Polizei an solchen kriminalitätsbelasteten Orten die Sonderbefugnisse der verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung und Durchsuchung von Personen und Sachen.

Wir Freien Demokraten wollen die Kriterien, nach denen ein Ort als kriminalitätsbelastet eingestuft wird, präzisieren. Dazu muss das ASOG um eine Auflistung der Straftaten, die zu einer solchen Einstufung führen, ergänzt werden. Außerdem muss berücksichtigt werden, inwieweit an dem jeweiligen Ort die Verabredung, Vorbereitung oder Verübung dieser Straftaten tatsächlich festgestellt wird. Die Einstufung ist regelmäßig zu evaluieren. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, muss die Einstufung aufgehoben werden. Dabei ist verfahrensrechtlich sicherzustellen, dass Erkenntnisse, welche ausschließlich auf einer bereits bestehenden Bewertung als kriminalitätsbelasterer Ort beruhen, nicht erneut zu einer solchen Bewertung führen.

Die Einrichtung von Messerverbotszonen lehnen wir Freie Demokraten ab. Es handelt sich hierbei um reine Symbolpolitik einer kaum kontrollierbaren Maßnahme, die einen hohen Personalaufwand bei gleichzeitig geringen Erfolgsaussichten nach sich ziehen würde. Der überwiegende Teil der „szenetypischen“ Stichwaffen wie Spring-, Klapp- oder Butterflymesser sind zudem bereits heute nach dem Waffengesetz untersagt und können so auch ohne Messerverbotszonen beschlagnahmt werden.

Ebenso lehnen wir Freie Demokraten mehr Videoüberwachung an kriminalitätbelasteten Orten ab. Statt Straftaten zu filmen, muss der Senat den Personalbestand bei der Polizei so aufstocken, dass Polizistinnen und Polizisten diese vor Ort verhindern können. Um ein Übermaß an Videoüberwachung zu vermeiden, soll sie da eingesetzt werden, wo dadurch ein Vorteil bei der Aufklärung von Straftaten erlangt wird. Wir Freien Demokraten begrüßen grundsätzlich das Vorhaben des Senats, für die Polizei direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft zu schaffen, die Strafverfahren gegen an kriminalitätsbelasteten Orten ermittelte Tätergruppen prioritär bearbeiten. Bestehende Spezialzuständigkeiten innerhalb der Staatsanwaltschaft für bestimmte Deliktsbereiche müssen jedoch auch an diesen Orten bestehen bleiben.