Terminierung von Volksentscheiden grundsätzlich an Wahltagen

Die FDP Berlin setzt sich für die Aufnahme einer Bestimmung zur Terminierung von Volksentscheiden in die Berliner Verfassung ein. Danach sollen Volksentscheide grundsätzlich an Wahltagen zum Abgeordnetenhaus, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament abzuhalten sein.