Verbindliche Bürgerentscheide auf Bezirksebene

Die FDP Berlin unterstützt das Anliegen, Bürgerentscheide auf Bezirksebene verbindlich zu machen.

Die Verbindlichkeit der Bürgerentscheide soll mittels eines allgemeinen BVV-Entscheidungsrechts herbeigeführt werden. Dies bedeutet, dass die BVV in allen bezirklichen Angelegenheiten bindende Beschlüsse fassen kann.

Das Entscheidungsrecht sollte wie bisher nicht in den Bereichen § 12 (3) S. 2 BezVG gelten und auch nicht in den durch Gesetz dem Bezirksamt vorbehaltenen Bereichen (§ 36 BezVG). Nach § 18 BezVG hat das Bezirksamt auch das Beanstandungsrecht, falls BVV-Beschlüsse gegen geltendes Recht verstoßen. Die Aufsichts- und Eingriffsrechte des Senats bleiben unberührt.

Gleichzeitig mit der Ausweitung des Entscheidungsrechts der Bezirksverordnetenversammlungen sollen die Sonderregelungen bei der Bauleitplanung gestrichen werden.