Verwaltungsreform (AGH-Wahlprogramm 2011)

Bürgerfreundlich, unternehmerfreundlich und effizient

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Nur mit einer grundlegenden Reform seiner Verwaltung wird sich Berlin dynamisch als Kern einer zukunftsfähigen Metropolregion entwickeln können. Verwaltung ist ausschließlich für das Wohl der Bürger und Unternehmen da. Um dies zu erkennen, bedarf es eines grundlegenden Mentalitätswechsels in der Verwaltung hin zu einer Dienstleistungsorientierung.

  • Wir wollen dem einzelnen Verwaltungsmitarbeiter dafür größere persönliche Verantwortungsbereiche übertragen und leistungsbezogene Anreize für ein bürgerfreundliches Handeln setzen. Dabei soll auch der Grundsatz „Keine Verantwortung ohne ausreichende Kompetenz und Budgethoheit“ gelten.
  • Wir wollen, dass Bürger und Unternehmen schnell qualitativ hochwertige und serviceorientierte Dienstleistungen erhalten. Die Verwaltung muss sich künftig in erster Linie an ihrer Wirkung als Dienstleister messen lassen (Outputorientierung).
  • Zuvorderst steht die Aufgabenkritik. Was gar nicht gemacht werden muss, muss auch nicht organisiert werden. Wir wollen deshalb alle Verwaltungsaufgaben kritisch auf eine mögliche Streichung überprüfen und ein von vornherein festgelegtes Verfallsdatum für Gesetze und Verordnungen einführen.
  • Verwaltungsverfahren werden wir weitgehend beschleunigen und vereinfachen. Durch ein Wirksamkeitscontrolling werden wir die Ergebnisse der Verwaltung und den Nutzen der dafür erforderlichen Ausgaben regelmäßig nach vorgegebenen Kriterien messen und bewerten.
  • Wir werden möglichst viele Genehmigungsverfahren in Anzeigeverfahren umwandeln. Ausnahmen, also die Beibehaltung der Genehmigungspflicht, bedürfen einer Begründung. Für alle Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren ist eine Genehmigungsfiktion einzuführen. Wenn innerhalb einer festgesetzten Frist kein Bescheid erfolgt, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.
  • Wir wollen, dass Bürger und Unternehmen sich für alle Anliegen an eine einzige Anlaufstelle wenden können. Der Bürger braucht nicht zu wissen, welche Verwaltung im Hintergrund die Arbeit leistet. Für die Anlaufstellen wollen wir viele Wege eröffnen: Bürgerämter, zentrale Einwahlnummern (zum Beispiel „115“) und vor allem auch das Internet.
  • Berlin soll zum Vorreiter für elektronische Angebote der Verwaltung (eGovernment) werden. Möglichst viele Anliegen sollen Bürger auch über das Internet erledigen können.
  • Software mit offenen Quellen bietet Vorteile bei zahlreichen Diensten. Die Berliner FDP fordert deshalb den Einsatz von Open-Source-Software zunächst bei Geo-Datendiensten, Verwaltungsinformationsdiensten und der Bauleitplanung.
  • Wir wollen einheitliche Standards für die Informations- und Kommunikationstechnik des Landes und der Bezirke einführen. Die zersplitterte IT-Landschaft in Berlin ist ineffizient und teuer.
  • Über die einheitliche Vorgabe offener Standards für Kommunikationsschnittstellen der Berliner Verwaltung (zwischen Behörden sowie zu Bürgern und Unternehmen) wollen wir gleichzeitig die Effizienz der Kommunikation erhöhen und den Wettbewerb verschiedener Lösungen fördern. Dies stärkt Innovationen und vermeidet Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern.
  • Die Verschränkung und Doppelung von Aufgaben macht die Berliner Verwaltung schwerfällig und bürokratisch. Unser Ziel ist die abschließende Erbringung von Leistung entweder auf Landes- oder Bezirksebene. Die Kompetenzabgrenzung zwischen Land und Bezirken ist dafür eindeutig zu lösen. Klare Zuständigkeits- und Verantwortungsabgrenzungen müssen auch zwischen einzelnen Senatsverwaltungen geschaffen werden.
  • Themen, die eindeutig gesamtstädtischen Charakter haben, sind in einem Aufgabenkatalog aufzulisten und in gesamtstädtischer Zuständigkeit zu konzentrieren. Dazu gehören zum Beispiel großflächige Planungen, übergreifende Verkehrsstruktur und Wirtschaftsförderung. Darüber hinaus gehende fachliche Eingriffsrechte der Senatsverwaltungen und ad-hoc-Koordinationsgremien wie das „Forum City West“ wollen wir auflösen. Auch den Rat der Bürgermeister, der sich zu einem landespolitischen Entscheidungs- oder vielmehr Verhinderungsgremium verselbstständigt hat, wollen wir abschaffen.
  • Die Bezirke sollen durch das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlungen für die ihnen zugewiesenen Aufgaben abschließende Entscheidungen treffen können. Auf diese Weise werden auch deutlich mehr bezirkliche Bürgerentscheide verbindlich als bisher, da sich diese nur auf Entscheidungskompetenzen der Bezirke beziehen können.
  • Wir fordern weiterhin das Politische Bezirksamt. Nur so können Verantwortlichkeiten transparent zugeordnet, die Bezirksverordnetenversammlungen gegenüber den Bezirksämtern gestärkt und der Wählerwille durch Bildung politischer Mehrheiten in politisches Handeln umgesetzt werden.
  • Tätigkeiten, die nicht der politischen Steuerung, sondern der bloßen Durchführung von Aufgaben dienen (z.B. Immobilienverwaltung, Grünflächenpflege, IT-Betrieb), wollen wir zur Erhöhung der Effizienz über mehrere Bezirke bündeln. Die Bezirke sollen diese Aufgaben eigenverantwortlich an private Betreiber, eine Landesgesellschaft oder eine von mehreren Bezirken betriebene Gesellschaft vergeben können.