Vorfahrt hat, was Wohnraum schafft

Berlin ist eine attraktive und weltoffene Metropole. Aus aller Welt ziehen jährlich 20.000 bis 25.000 Menschen neu nach Berlin, um hier zu leben und zu arbeiten. Sowohl für diese Neu-Berliner als auch für die Menschen, die hier schon lange leben, brauchen wir attraktiven Wohnraum.

Wohnungsbau stimulieren

Berlin ist eine Mieterstadt (Mieterquote 86%). Die Probleme am Berliner Wohnungsmarkt lassen sich nur dadurch entschärfen, dass neuer Wohnraum entsteht.

Das Angebot an Wohnraum auf dem Berliner Wohnungsmarkt sollte quantitativ und qualitativ alle Preissegmente und Zielgruppen bedienen. Daraus kann und darf jedoch kein Anspruch auf preiswerten Wohnraum in jedem „angesagten“ Bezirk abgeleitet werden.

Engpässe auf dem Wohnungsmarkt gibt es vor allen Dingen innerhalb des S-Bahnringes. Hier ist das Angebot gleichermaßen durch Neubau und den Aus- und Umbau bestehender Gebäude voranzutreiben.

Weiterhin setzt sich die Berliner FDP dafür ein, die Eigentumsquote zu erhöhen. Der Neubau von Eigentumswohnungen entlastet den Mietermarkt und sichert langfristig stabile Wohnkosten. Die FDP unterstützt Zusammenschlüsse mehrerer privater Bauherren nach dem Modell der Genossenschaften. Ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen lehnt die FDP ab. Das 2. Standbein einer privaten Altersvorsorge muß z.B. auch für Mieter erhalten bleiben.

Die Grunderwerbssteuer ist zu senken. Das Zweckentfremdungsverbot soll ausschließlich für
Ferienwohnungen gelten.

Neubau

Flächenausweisung/Baugenehmigungen

Dem Neubau steht oftmals die schleppende Vergabe von Baugenehmigungen im Wege. Diese Vergabe bedarf einer planerischen, für jedermann nachvollziehbaren Grundlage – eine Baugenehmigungspraxis nach Gutdünken ist abzulehnen. Gefordert ist vielmehr ein verlässliches, transparentes Verwaltungshandeln über Bezirksgrenzen hinweg. Für Flächen innerhalb des S-Bahnringes, die z.Zt. dem übergeleiteten Bebauungsplan von 1971, fußend auf dem Baunutzungsplan von 1958, unterliegen, ist nach § 34 Baugesetzbuch zu verfahren. Der alte Bebauungsplan ist aufzuheben.

Landeseigene Grundstücke

Die Liegenschaftspolitik des Landes Berlin muss sich in Zukunft stärker an stadtentwicklungs-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen orientieren. Die Veräußerung nach reinem Höchstpreisprinzip wird den Aufgaben der Zukunft nicht mehr gerecht.

Wer landeseigene Grundstücke mit einer Wohnungsnutzung kauft, der soll dort Wohnraum schaffen. Sollte der Erwerber nicht spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb mit dem Bau begonnen haben, muss eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vereinbart werden, vorausgesetzt eine Baugenehmigung ist vom Erwerber nicht beantragt. Ein Kauf landeseigener Liegenschaften aus rein spekulativer Motivation soll auf diese Weise verhindert werden.

Umwidmungen

Wo es der gewerblichen Wirtschaft nicht schadet, ist die Umwidmung von Gewerbegebieten in Mischgebiete in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Dies gilt besonders für stillgelegte Gewerbeflächen.

Verdichtung

Alle Möglichkeiten zur weiteren baulichen Verdichtung wie die Schließung von Baulücken müssen maximal genutzt werden. Dabei sollten auch nach Verdichtungsmaßnahmen ausreichend öffentliche Grünflächen erhalten bleiben.

Bestandsbau

Modernisierung/Sanierung

Eigentümer sollten verantwortungsvoll mit Wohneigentum umgehen und dies in angemessenen Abständen modernisieren. Wohnungsbestand darf nicht verwahrlosen, Sanierungen im Sinne eines Funktionserhalts sind ausdrücklich erwünscht, auch wenn sich daraus in der Regel eine Mietsteigerung ergibt.

Die Berliner FDP lehnt die sogenannte Mietpreisbremse ab. Sie ist Hemmschuh für die dringend benötigten Investitionen zur Schaffung neuen Wohnraums. Sie erzeugt zusätzliche Bürokratie und wird viele gerichtliche Prozesse über die angemessene Miethöhe nach sich ziehen. Sanierungen werden gebremst, und statt zu geringeren Mieten wird es wieder zu Abstandszahlungen unter der Hand kommen.

Dachgeschossausbauten

Der Ausbau von Dachgeschossen ist eine Möglichkeit, schnell mehr Wohnraum zu schaffen. Bei der Aufstockung von über 1 Meter hohen Drempeln im Altbau sollte im Ausnahmefall des Milieuschutzes der Verzicht auf den notwendigen Aufzug möglich sein. Hierzu müssen zügig Baugenehmigungen erteilt werden.

Energetische Sanierung

Energetische Sanierung darf kein Dogma werden.

Bauen darf durch energetische Sanierungsauflagen nicht so teuer werden, dass nur mit höchsten Mieten noch Renditen zu erzielen sind. Auch für den privaten Eigenheimbauer muss der Bau und Erhalt eines Hauses bezahlbar bleiben.

Die Orientierungsgröße für den Umfang einer energetischen Sanierung müssen deshalb die durch die Maßnahme eingesparten Heizkosten sein. Dadurch kann eine „Warmmietenneutralität“ für den Mieter gewährleistet werden, ohne gleichzeitig dem Vermieter zusätzliche Kosten aufzubürden. Darüber hinaus gehende energetische Sanierungsmaßnahmen dürfen nicht verbindlich vorgeschrieben werden.

Auf diese Weise werden Vermieter primär diejenigen Sanierungsmöglichkeiten mit der vorteilhaftesten Energieeinsparungswirkung durchführen. Einer Mehrbelastung des Mieters über Gebühr oder gar einer Entmietung wird so entgegengewirkt.

Bei den eingesetzten Dämmmaterialien sind Gesundheitsaspekte und Recycelbarkeit genau zu prüfen. Häuser müssen noch atmen können, und ihre Bewohner sollen keinen gesundheitlichen Schädigungen ausgesetzt sein.

Auch die Ökobilanz von energetischen Sanierungen ist zu beachten: Sanierungsmaterialien sollen nicht mehr Energie bei ihrer Erstellung verbrauchen, als durch sie über eine realistische Lebenszeit an Energie eingespart werden kann.

Um darüber hinaus wirksam einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss der Fokus auf Maßnahmen, die in der Breite wirken, z.B. energetische Quartierskonzepte, gerichtet werden. Der Ausbau der Kraftwärmekopplung ist weiter voranzutreiben.

Stadtbild/Architektur

Berlin hat sich trotz des Wandels zur Metropole und trotz großer Umbrüche in den letzten Jahrzehnten seine Kieze erhalten, in denen Leben, Wohnen und Arbeiten ineinander übergehen. Diese Gebiete sind von Altbaubeständen, inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften, Kneipen, Bars und Restaurants sowie Grünflächen geprägt. Der Berliner Kiez hat einen unverwechselbaren Charme.

Die Berliner Liberalen möchten diesen Charme, die unverwechselbare Struktur aus Wohnen und Gewerbe erhalten. Traditionsreiche Kieze und moderne Lofts – beides gehört zum neuen Berlin.

Baukulturdenkmäler verdienen Erhalt und Pflege. Nichtsdestotrotz sieht die Berliner FDP die Beschränkung durch sogenannte Erhaltungssatzungen nach dem §§172 ff. BauGB kritisch.

Durch die damit verbundene Bau- und Modernisierungseinschränkungen werden Wohnungseigentümer über Gebühr in ihren Verfügungsrechten beeinträchtigt. Daher sollte der Beschluß entsprechender Satzungen nur sehr eingeschränkt und unter gesetzlich normierten Voraussetzungen möglich sein.

Liberale stehen aber auch für mehr Mut in der Architektur. So ist die Traufhöhe von 22 Metern grundsätzlich für Berlin zu erhalten. Wir fordern den Senat gleichwohl auf, zu prüfen, an welchen Plätzen in Berlin eine Bebauung mit Hochhäusern zugelassen werden kann.

Fassaden von Altbauten sollten aus ästhetischen Gründen nicht durch Dämmungen überdeckt werden.

Mieter stärken, Subventionen abbauen

Berlin als ausgeprägte Mieterstadt erfordert die forcierte Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Trotzdem werden nicht alle Berliner in allen Lebenslagen ihren benötigten Wohnraum selbst bezahlen können. Die Berliner Liberalen treten seit jeher dafür ein, in Notlage befindliche Menschen zu unterstützen, statt hohe Summen an öffentlichen Subventionen für überteuerten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Subjekt- statt Objektförderung lautet die Devise.

Bauen in öffentlicher Hand

Ein gewisser Bestand an Wohnungen sollte zu sozialpolitischen Zwecken in öffentlicher Hand bleiben. Hierzu ist eine Bestandsaufnahme der ca. 300.000 Wohneinheiten zu fertigen, die sich noch in den Händen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften befinden. Es ist die räumliche und finanzielle Fehlbelegung zu prüfen. Ggf. ist eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben.

Eine öffentliche Bewirtschaftung von Wohnungsbeständen kann dazu beitragen, eine ausgewogene soziale Mischung in einzelnen, besonders gefragten Kiezen zu erhalten.

Der Aufkauf von Wohnungsbeständen durch die öffentliche Hand liefert hingegen keinen Beitrag zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes, da die Anzahl verfügbarer Wohnungen dadurch nicht erhöht wird.

Die Berliner Wohnungsbaugesellschaften dürfen sich nicht überschulden und sich auch vom Senat keine Schulden aufhalsen lassen. Dies führt nur zu intransparenten Schattenhaushalten zu Lasten der Allgemeinheit.