Weg frei für urbane Erdwärme

Der Landesausschuss der FDP Berlin möge die Forderung gegenüber dem Berliner Senat nach einem 5- Punkteplan beschließen, der dem Berliner Gebäudebestand die Erschließung der Erdwärme im urbanen Raum ermöglicht.

Die FDP Berlin fordert daher die Umsetzung des folgenden 5-Punkteplanes zur Lösung der Hindernisse:

  1. Das Land Berlin schafft im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung eine digitale und öffentlich zugängliche Plattform mit einem Flächenplan, der alle öffentlichen Flächen, wie Straßen, Parkplätze und Grünanlagen, ausweist, unter denen rein technisch Erdwärmesonden gebaut werden können, ohne dabei in Kollision mit anderen Infrastrukturen zu kommen. Auch privaten Grundstückseigentümern wird ermöglicht ihre Flächen dort zu veröffentlichen und anzubieten.
  2. Das Land Berlin überarbeitet den Grundwasserschutz und bringt damit das öffentliche Interesse für einen Grundwasserschutz einerseits und die Erschließung des Erdwärmepotentials im Berliner Erdreich andererseits in ein sinnvolles Gleichgewicht. Auf diese Weise soll zukünftig überall in Berlin möglichst tief nach Erdwärme gebohrt werden können und dabei der Grundwasserschutz verhältnismäßig erhalten werden.
  3. Es wird ein rechtlicher Wettbewerbsrahmen geschaffen, der privaten Investoren ermöglicht unter den ausgewiesenen öffentlichen Flächen Erdwärmesonden zu errichten und mit Niedertemperaturnetzen zu verbinden und diese Anlagen über lange Zeiträume zu betreiben.
  4. Auf der Plattform wird allen Gebäudeeigentümern ermöglicht, Anschlussbegehren zu formulieren, um eigene Wärmepumpen an ein Niedertemperaturnetz in ihrer Nähe anzuschließen, welches sich mit Wärme aus Abwärme oder Erdwärmesonden speist, die nicht unter eigenen Grundstücksflächen liegen. Die Gebäudeeigentümer können somit langfristige Verträge mit den Investoren für die Versorgung mit Niedertemperaturwärme aushandeln. Auf diese Weise bekommen urbane Gebäude Zugang zu erneuerbarer Erdwärmeenergie, ohne selbst über Erdwärmesonden verfügen zu müssen.
  5. Das Land Berlin unterstützt das Zustandekommen und die Realisierung solcher Versorgungspartnerschaften für Niedertemperaturwärme mit der Schaffung aller erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie unbürokratischer Bauerlaubnisse.