Festlegung der Erhaltungsgebiete Gasbeleuchtung zeitgemäß anpassen
Der Senat wird aufgefordert, die seit 2013 gültige Festlegung der Erhaltungsgebiete Gasbeleuchtung so zu ändern, dass eine denkmalgerechte Umrüstung auf LED-Leuchtmittel bei Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes zulässig ist. Die Festlegung auf Gas als Energieträger ist zu streichen!
Das Ziel ist es eine Energieeinsparung von über 95 % pro Leuchte zu erreichen, verbunden mit drastischer Reduzierung der CO2 Emissionen und der Betriebskosten.