Gesundheit schützen, Wirtschaft helfen – Gemeinsam gegen Corona

Sebastian Czaja, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin hat für die Berliner Wirtschaft eine kleine Hilfestellung zusammengestellt, die wir hier für Sie wiedergeben:

Welche Hilfsleistungen gibt es?

Kurzfristig unterstützen Bund und Berlin Unternehmen mit Überbrückungskrediten, Bürgschaften oder Liquiditätshilfen sowie weiteren Maßnahmen wie z. B. Kurzarbeit, leichtere Stundungen von Steuervorauszahlungen.

Zu diesem Zweck hat der Bund einen Hilfsfonds in Höhe von 156 Mrd. Euro aufgestellt, das Land Berlin bringt weitere Liquiditätshilfen bis zu 1 Mrd. EUR über die Investitionsbank Berlin (IBB) auf.

Wer wird gefördert?

Zu den Mitteln des Berliner Liquiditätsfonds werden bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z. B. Clubs) Zugang erhalten. Aber auch andere Unternehmen können sich an die IBB bzw. ihre Hausbank wenden, so sie unter Einnahmeausfällen im Zuge der Corona-Pandemie leiden.

Wann und wie kann ich für mein Unternehmen Kurzarbeit beantragen?

Das Kurzarbeitergeld greift immer dann, wenn aufgrund von schwieriger wirtschaftlicher Entwicklung oder unvorhergesehenen Ereignissen – wie etwa dem Ausbruch des Corona-Virus – eine Verringerung der Arbeitszeit im Betrieb notwendig wird. Bei Kurzarbeitergeld werden 67 Prozent (Beschäftigte mit Kind) bzw. 60 Prozent (Beschäftigte ohne Kind) des pauschalisierten Nettolohns von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Arbeitnehmer arbeiten in der Zeit weniger oder gar nicht.

Im Zuge der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen für die Kurzarbeit vereinfacht. So müssen statt bisher 30 Prozent nur noch 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein, auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten wird teilweise oder ganz verzichtet, Leiharbeiter können künftig ebenso Kurzarbeitergeld erhalten und die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenso von der Agentur für Arbeit übernommen.

Alle Informationen finden Sie hier:

·       Überblicksseite der Bundesagentur für Arbeit

·       Online-Beantragung des Kurzarbeitergeldes im Portal der Agentur für Arbeit

·       Merkblatt mit Informationen über die zu erfüllenden Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

·       Hinweise und Information zum Antragsverfahren

Formulare zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes

·       Anzeige des Arbeitsausfalls

·       Antrag auf Kurzarbeitergeld (KuG) 

·       Abrechnungsliste für das Kurzarbeitergeld 

Bei allen Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort wenden oder an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, unter 0800-4555 520).

Wir schlagen außerdem vor:

Die besondere Situation von Mitarbeitern in Kleinstunternehmen mit geringerem Einkommen sollen beim Kurzarbeitergeld berücksichtigt werden.

Wie und wo kann ich Liquiditätshilfen beantragen?

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung einer Hilfeleistung aufgrund der Corona-Pandemie:

·       Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen

·       Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018

·       Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inkl. Summen- und Saldenliste) oder Jahresabschluss 2019

·       Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate

·       Selbstauskunft – das Formular finden Sie hier

·       Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters

·       Daten zum Inhaber, bzw. dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens (Anrede, Titel, Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer, Nummer des Ausweisdokuments, Telefon- und Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) sowie allgemeine Unternehmensdaten (Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Website, Registernummer, Branche, Umsatzsteuer-ID, Unternehmensanschrift, Bankverbindung, Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen)

1.    Hausbank

Der erste Ansprechpartner bleibt auch in der Krise Ihre eigene Hausbank. Über die Hausbank können Sie auch Bundeshilfen der KfW beantragen. Am besten, Sie lassen sich per Telefon beraten.

2.    Bürgschaftsbank

Die Bürgschaftsbank gewährt Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Die Soforthilfen aufgrund der Corona-Pandemie wurden dabei auf bis zu 2,5 Mio Euro erhöht. Bei Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro verspricht die Bank eine Entscheidung innerhalb von drei Arbeitstagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bürgschaftsbank.

3.    Investitionsbank Berlin (IBB)

Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das Darlehensprogramm wird während der Krise für weitere von der Corona-Pandemie betroffene Branchen geöffnet. Über den Fonds werden Kredite und Bürgschaften bis zu 500.000 Euro ausgestellt, bei denen die Tilgung für zwei Jahre ausgesetzt ist. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Hotline Wirtschaftsförderung: Tel. 030 / 2125-4747, via E-Mail: wirtschaft@ibb.de oder auf der Website der IBB.

Wir schlagen außerdem vor:

1.    Eine zinslose Förderung für die Gastronomie, touristische Betriebe, die Veranstaltungsbranche und die Kulturwirtschaft.

2.    Anträge müssen kürzer und einfacher gestaltet sein – eben echt unbürokratisch! Die Anträge sollen möglichst elektronisch verfügbar sein, dazu müssen die entsprechenden Webportale selbstverständlich mit genügend Bandbreite ausgestattet werden.

3.    Erleichterung für Berliner Gewerbe und Betriebe an Ausschreibungen und Vergaben des Landes teilzunehmen durch Vereinfachung der Vergabebedingungen und Entbürokratisierung (Mindestlohn, Vergabefremde Kriterien, Nachweispflicht, etc.)

4.    Vergabe der Mittel ohne Bedarfsprüfung bis 25.000 EUR. Die Prüfung erfolgt dann nach einem Jahr. Sollte es zur Überkompensation gekommen sein, sind diese zurückzuzahlen.

5.    Alles, was mit Antragstellungen zu tun hat, führt nur zu Verzögerungen, die kein Kleinunternehmen überleben wird. Erst recht das absurde Verfahren, über die Hausbanken zu gehen, dass auch jetzt schon den meisten KMUs den Zugang zu Fördermitteln versperrt. Das Geld muss nicht nur bereitgestellt werden, es muss ja auch tatsächlich fließen!

6.    Die Prüfung der Anträge soll über die IHK und HWK abgewickelt werden, mindestens aber sind IHK und HWK besser mit einzubeziehen, da Sie die Mitgliedsunternehmen und deren Struktur besser kennen.

Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es?

Es wurden eine Reihe steuerlicher Erleichterungen beschlossen. Diese gelten natürlich für alle Unternehmen, ich weiß aber, dass sie gerade für Freiberufler und kleinere Betriebe sehr relevant sind! Konkret beschlossen wurden folgende steuerliche Erleichterungen:

·       Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen

·       Leichtere Anpassung Ihrer Steuervorauszahlung

·       Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge

·       Steuerentgegenkommen

Welche Maßnahme wie genau auf Ihr Unternehmen zutrifft, müssen die zuständigen Finanzämter vor Ort bestimmten. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Auch bei den Finanzämtern muss aufgrund der Corona-Krise mit Einschränkungen gerechnet werden, zumal es viele Anfragen parallel geben dürfte. Die Kontaktdaten für Ihr zuständiges Finanzamt finden Sie hier.

Hier finden Sie das Formular, um Steuererleichterungen zu beantragen.

Wir schlagen außerdem vor:

1.    Wir brauchen eine offensive Steuerstundung, damit Unternehmen schnell an Liquidität kommen.

2.    Das Finanzamt soll automatisch alle Lastschrifteinzüge stoppen & Steuervorauszahlungen für das 1. Quartal zurückzahlen.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Sie haben weitere Fragen oder wissen noch nicht genau, welche Maßnahme für Sie die richtige ist? Folgende Hotlines stehen Ihnen zur Verfügung, um sich beraten zu lassen:

1.    Liquiditätssicherung bei akutem Finanzierungsbedarf (Liquiditätshilfen): Investitionsbank Berlin (ibb)
Hotline: (030) 2125 4747

2.    Beratung und Unterstützung für alle Berliner Unternehmen: Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Hotline: (030) 46302-440

3.    Informationen und Beratung insbesondere für Unternehmen der Tourismusbranche: visitBerlin
Hotline: (030) 264748 886 (Mo – Fr von 9 bis 18 Uhr)

4.    Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne: Senatsverwaltung für Finanzen
E-Mail: Entschaedigung@senfin.berlin.de

5.    Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK)
Hotline: (030) 31 510 919
Als Berliner Mitgliedsunternehmen steht Ihnen ein gesondertes Beratungsteam zur Kurzarbeit der IHK zur Verfügung: kurzarbeit@berlin.ihk.de / (030) 31 510 619

6.    Handwerkskammer Berlin
Hotline (Betriebsberatung): (030) 25903-467

7.    KFW-Bank
Hotline:0800 539 9000

Fehlt noch was?

Gerade in einer Krise kann es passieren, dass man etwas nicht bedacht hat – die Situation ist für uns alle neu! Haben Sie noch offene Fragen oder fehlt Ihnen ein Instrument, das Sie in dieser Krisensituation für wichtig halten? Schreiben Sie uns! Oder treten Sie der Facebookgruppe “Berliner Wirtschaft” bei und diskutieren Sie mit uns und anderen Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern aus Berlin.